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Gesetzesentwurf zur Sozialen Teilhabe vorgestellt

Horst Frehe
Horst Frehe
Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

BREMEN (KOBINET) Behinderte Menschen haben das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Recht auch Wirklichkeit werden zu lassen, hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) zum Abschluss seines Treffens in Bremen heute einen Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" vorgestellt.



Im Rahmen des von der Aktion Mensch koordinierten Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen sollen die Kernforderungen in den nächsten Wochen verbreitet und diskutiert werden. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen setzt sich dafür ein, dass diese Gesetzesvorschläge im Diskussionsprozess vom Bundestag und Bundesrat aufgegriffen werden. „Hierfür bieten wir unsere Zusammenarbeit an“, erklärte Horst Frehe vom FbJJ.

„Behinderte Menschen, die auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, werden arm gemacht. Ich bin berufstätig, aber wegen meines Unterstützungsbedarfs im Alltag kann ich nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Alles darüber hinaus muss ich an das Sozialamt abgeben. Mein Vermögen wird verrechnet mit den Kosten der persönlichen Assistenz, auf die ich angewiesen bin“, schilderte Richterin Nancy Poser aus Trier ihre Lebenssituation während der Pressekonferenz in Bremen.

„Dass ein Mensch voll berufstätig ist und ohne eigenes Verschulden daran gehindert wird Vermögen zu bilden, ist eine gravierende Benachteiligung von behinderten Menschen“, erklärte Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen. „Deshalb schlagen wir in unserem Gesetzesentwurf vor, dass Assistenz nicht nur bedarfsgerecht zu sein hat, sondern darüber hinaus unabhängig vom persönlichen Einkommen und den Vermögensverhältnissen zur Verfügung steht.“

Weiterer Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist das Budget für Arbeit, das behinderten Menschen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Horst Frehe erklärte hierzu: „Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit der gleichen Summe können wir entsprechende Arbeitsplätze in Unternehmen unterstützen. Das ist ein Baustein zur Inklusion, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert.“ Und schließlich soll auch das Recht auf Leichte Sprache im Gesetz verankert werden. „Menschen mit Beeinträchtigungen im Sprachverständnis bekommen nur so den Zugang zu wichtigen Informationen“, so Horst Frehe weiter. „Leichte Sprache macht behördliche Informationen zugänglich. Sie ist ein wichtiger Baustein, damit behinderte Menschen selbst über passgenaue Unterstützung entscheiden können.“

Auch Regelungen für ein selbstbestimmtes Leben in den Städten und Gemeinden schlägt das FbJJ vor. Ziel ist eine gemeindeintegrierte Struktur, die eine gesonderte Unterbringung in Heimen überflüssig macht. „Dazu ist ein Netz an Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen von behinderten für behinderte Menschen notwendig“, erklärte Carl-Wilhelm Rößler vom FbJJ. „Behinderte Menschen sind selbst die besten Expertinnen und Experten für den richtigen Unterstützungsbedarf in ihrem Alltag.“