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Land Sachsen erfüllt Beschäftigungspflicht mit 6,26 Prozent

Christine Clauß
Christine Clauß
Foto: Sozialministerium Sachsen

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Foto: Sozialministerium Sachsen

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Foto: Sozialministerium Sachsen

DRESDEN (KOBINET) 2012 waren entsprechend einer Bilanz der sächsischen Staatsregierung durchschnittlich 6.012 Arbeitsplätze in der Staatsverwaltung mit Menschen mit Behinderungen besetzt. Das entspricht einem Anteil von 6,26 Prozent.



Der Freistaat erfüllt seit 2007 kontinuierlich die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent und ist seitdem nicht mehr verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu leisten. „Eingesetzt am richtigen Platz, leisten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit – gänzlich unabhängig ob mit oder ohne Behinderung“, betonte  die sächsische Sozialministerin Clauß. Dennoch, so die Sozialministerin, ist häufig festzustellen, dass die Potentiale behinderter Menschen auch in Zeiten zunehmenden Fachkräftebedarfs nicht gesehen werden. Dabei sind viele Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete Fachkräfte. Sozialministerin Clauß sieht neben immer noch bestehenden Vorurteilen über die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen auch einen Grund darin, dass in vielen Unternehmen die vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten noch nicht richtig bekannt sind. „Nutzen Sie die Unterstützung von kompetenten Partnern, die Ihnen helfen, Menschen mit Behinderungen in Ihr Unternehmen zu integrieren“, richtet Clauß ihre Forderung an die Wirtschaft. „Menschen mit Behinderungen helfen Ihnen, nachhaltig Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu stabilisieren.“

Wichtige Ansprechpartner für interessierte Arbeitgeber sind u.a. die örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter. Auch das Integrationsamt in Chemnitz, eine Außenstelle des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ausführliche Informationen und Ansprechpartner sind auf der Internetseite der Allianz Arbeit und Behinderung unter www.soziales.sachsen.de/arbeit-plus-behinderung.html zusammengestellt.