
Foto: Irina Tischer
HANNOVER (kobinet) Blinde Menschen bekommen in Niedersachsen als zusätzliche finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Landesblindengeld. Für Gehörlose, Taubblinde oder Menschen mit einer anderen Behinderung gibt es eine solche Hilfe nicht. Anlässlich des diesjährigen „Tags der Gehörlosen“ am 28. September 2024 fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit einer Einschränkung. Es dürfe nicht vom Wohnort oder der Art der Behinderung abhängen, ob Betroffene eine Unterstützung erhalten oder nicht.









































