
Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) Der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, begrüßt die in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 4. Februar 2026 beschlossenen Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen haben ab 2027 auch die rund 16.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglichkeit, sich unter Freistellung von ihrer Tätigkeit an bis zu drei Tagen pro Jahr beruflich zu qualifizieren, für ihr Ehrenamt fortzubilden oder sich politisch zu bilden. „Dieses Anliegen hat die Menschen in den Werkstätten und mich schon länger bewegt. Nun gilt es, eine niedrigschwellige Umsetzung in der Praxis zu etablieren“, teilte Michael Welsch mit.










































