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Kassel (kobinet) Die Krankenkasse von Alexander Drewes hat 13 Reha-Einrichtungen angeschrieben und um eine Aufnahme ersucht. 12 der 13 Einrichtungen haben abgelehnt, die dreizehnte war ungeeignet und hat später auch die Aufnahme abgelehnt. Abgelehnt haben die Einrichtungen Alexander Drewes regelmäßig wegen der Blindheit und dem Argument, dass man als blinder Mensch nicht in der Lage sei, den im pneumologischen Bereich zwingend vorgesehenen Gruppenveranstaltungen zu folgen. Also, nicht wegen der Taubblindheit oder gar der Rollstuhlnutzung von Alexander Drewes, wie dieser im Interview mit kobinet-Redakteur in Sachen Barrieren im Gesundheitssystem verdeutlicht.