Hollenbach (kobinet) Im Windschatten der Corona-Pandemie gehen Willkürwellen durch das Land. Schon wieder gibt es Behördenbriefe, welche die Einstellung der Zahlung des anteiligen Pauschalen Pflegegeldes nach § 64a SGB XII ankündigen. Noch immer gibt es vereinzelte Sozialämter, die den gesetzlichen Mindestlohn „gewähren“. Jedoch es gibt auch Kostenträger, denen ist selbst dieser zu hoch. Während es Heerscharen von Wissenschaftlern gibt, welche die Bedarfe in zeitlicher Hinsicht bis auf Minuten genau ermitteln (wobei sie freilich außer Betracht lassen, dass diese nicht „am Stück“ anfallen, dadurch sind sie in der ambulanten Praxis für die Bedarfsbemessung nicht zu gebrauchen), hat sich in der Vergangenheit niemand darum bemüht, für die Bewertung der Bedarfe Standards zu entwickeln.
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