
Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) Am 17. Juni 2025 kam der Inklusionsbeirat der neuen Wahlperiode zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Der Beirat ist das zentrale Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten. „Zu den wichtigsten Themen des Beirats in dieser Wahlperiode zählen unter anderem die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitswesen sowie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch in den inklusionspolitischen Vorhaben wider, auf die sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag geeinigt haben.“ Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, mittels eines Facebook-Post aufmerksam gemacht.