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STUTTGART (kobinet) Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es sieht ab 2032 für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Das ist ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, erklärt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen im Land werde somit zur Pflicht und die Finanzierung aus Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen geholt. Laut Kriminalstatistik 2023 wurden 16.400 Frauen in Baden-Württemberg Opfer von häuslicher Gewalt, so der Verband.