Berlin (kobinet)
Netzpolitik.org hat einen Artikel geschrieben.
Der Artikel handelt von Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind von öffentlichen Stellen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Ämter.
Der Artikel hat diesen Titel:
Alle Internet-Seiten von öffentlichen Stellen sind nicht barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das ist ein Problem.
Denn es gibt ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz sagt:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Casey Kreer ist eine Beraterin.
Sie berät zu Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Casey Kreer hat Internet-Seiten geprüft.
Die Prüf-Berichte zeigen:
Keine einzige Internet-Seite ist barriere-frei.
Casey Kreer kritisiert den Staat.
Sie sagt:
Der Staat macht seine Aufgabe nicht richtig.
Der Staat muss für Barriere-Freiheit sorgen.
Wir wollen auf diesen Artikel hinweisen.
Wir haben nichts mehr dazu zu sagen.
Aber wir glauben nicht allen Berichten.
Die Berichte kommen von öffentlichen Stellen.
Wir müssen immer nach-fragen.
Mehr Informationen finden Sie hier:

Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet) So betitelt netzpolitik.org ihren Artikel zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen. "Keine Webseite der deutschen öffentlichen Stellen ist barrierefrei – dabei ist das in Deutschland per Gesetz vorgeschrieben. Die Beraterin für Barrierefreiheit Casey Kreer veröffentlicht die Prüfberichte und kritisiert, der Staat werde seiner Verantwortung nicht gerecht." Wir wollen auf diesen Artikel hinweisen.
Wir haben nichts hinzuzufügen. Außer, wir glauben keinem Bericht, den wir von öffentlichen Stellen erhalten und müssen immer hinterfragen.
siehe https://netzpolitik.org/2025/barrierefreiheit-der-oeffentlichen-stellen-geprueft-und-durchgefallen/

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Berlin (kobinet) So betitelt netzpolitik.org ihren Artikel zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen. "Keine Webseite der deutschen öffentlichen Stellen ist barrierefrei – dabei ist das in Deutschland per Gesetz vorgeschrieben. Die Beraterin für Barrierefreiheit Casey Kreer veröffentlicht die Prüfberichte und kritisiert, der Staat werde seiner Verantwortung nicht gerecht." Wir wollen auf diesen Artikel hinweisen.
Wir haben nichts hinzuzufügen. Außer, wir glauben keinem Bericht, den wir von öffentlichen Stellen erhalten und müssen immer hinterfragen.
siehe https://netzpolitik.org/2025/barrierefreiheit-der-oeffentlichen-stellen-geprueft-und-durchgefallen/
Der Bericht, den sollte man sich genau ansehen, denn dann fällt auf, dass viele öffentliche Seiten erst gar nicht geprüft wurden und die Seiten die geprüft wurden, Ergebnisse aus dem letzten/vorletzten Jahr aufweisen.
Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und man sollte daher den öffentlichen Stellen auch die Zeit lassen und am Stichtag prüfen.
Wenn ein „aria-hidden“ als Grund für nicht vorliegende Barrierefreiheit verwendet wird, dann kommen bei mir Fragen auf, denn vielleicht hat der Webseiten-Designer auch Gründe, bestimmte Elemente eben NICHT im Screenreader vorlesen zu lassen.
Übrigens: „aria-hidden“ nicht zu verwenden, kann auch dazu führen, dass der Screenreader Dinge vorliest, die den Text unverständlich machen. Ein Punkt, der mir bei vielen Seiten auffällt und das Vorlesen von Texten zur Qual macht.
Resultat: Der Bericht war zwar ein netter versuch, aber sollte fairerweise noch mal neu erstellt werden um den aktuellen Status (nach Inkrafttreten des Gesetzes) zu erfassen. Vielleicht wäre es dann auch ratsam, den Test bei allen Bundesländern durchzuführen, den Berlin und Hamburg wurden bspw. nicht getestet ….