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Cybersicherheit darf nicht zur Barriere werden

Blick auf das Armaturenbrett eines Autos. Das Bediendisplay ist mit einem Symbol eines Vorhängeschlosses verschlossen
Digitale Fahrzeugsysteme – gesichert nach UN-Regelung R155, aber für individuelle Umbauten unzugänglich.
Foto: Paravan / AI

PFRONSTETTEN-AICHELAU (kobinet) Die Paravan GmbH, Pionier im Bereich barrierefreier Fahrzeuglösungen und Entwickler des innovativen Drive-by-Wire-Systems Space Drive, schlägt Alarm: Technische Schutzmechanismen dürfen nicht zur sozialen Ausgrenzung führen. Dieser Spezialist der Fahrzeuganpassung warnt vor unbeabsichtigten Folgen internationaler Fahrzeugregulierung: Individuelle, barrierefreie Fahrzeugumbauten drohen an neuen und praktisch nicht umsetzbaren Cyber-Sicherheitsvorgaben der UN R155 zu scheitern – der Verein "Mobil mit Behinderung" sieht ebenfalls dringenden politischen Handlungsbedarf.

Die neue UN-Regelung R155 zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen soll moderne Fahrzeuge besser gegen digitale Angriffe schützen – doch sie führt unbeabsichtigt zu gravierenden Einschränkungen für Menschen mit Behinderung: Individuelle Anpassungen an Steuerung der Sekundärfunktionen wie Blinker, Licht oder Schaltung werden deutlich erschwert oder sogar unmöglich, da der Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugsysteme blockiert ist.

Die Regelung schreibt vor, dass Änderungen an typgenehmigten Fahrzeugen nur zulässig sind, wenn sie mit dem Cybersecurity Management des Herstellers vereinbar sind. Das betrifft zentrale  Funktionen wie Schaltung, Blinker oder Beleuchtung – und somit auch deren Anpassung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

„Was als Sicherheitsmaßnahme gedacht ist, wird in der Praxis zur digitalen Barriere für die Inklusion“, warnt Roland Arnold, Geschäftsführer der Paravan GmbH. „Wenn notwendige Umbauten an modernen Fahrzeugen faktisch nicht mehr möglich sind, ist das technisch vielleicht erklärbar – gesellschaftlich, aber nicht akzeptabel.“ „Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Kollateralschaden von Sicherheitsbestimmungen werden“, betont auch Heinrich Buschmann, der Gründer des Vereins Mobil mit Behinderung und unterstreicht dazu: „Mobilität ist Teilhabe – und Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, diese in größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten.“

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