PFRONSTETTEN-AICHELAU (kobinet)
Die Firma Paravan GmbH baut Autos für Menschen mit Behinderung um.
Die Firma macht das schon sehr lange.
Sie entwickelt auch neue Technik für Autos.
Jetzt warnt die Firma:
Es gibt neue Sicherheits-Regeln für Autos.
Diese Regeln sind gut für die Sicherheit.
Aber sie machen Probleme für Menschen mit Behinderung.
Die neue Regel heißt UN R155.
Die Regel soll Autos vor Computer-Angriffen schützen.
Das ist wichtig für die Sicherheit.
Aber die Regel macht auch Probleme:
Menschen mit Behinderung brauchen oft besondere Autos.
Zum Beispiel:
- Andere Schalter für das Licht
- Andere Hebel für den Blinker
- Andere Bedienung für die Schaltung
Diese Umbauten sind jetzt viel schwieriger.
Manchmal sind sie gar nicht mehr möglich.
Das liegt an der neuen Sicherheits-Regel.
Roland Arnold arbeitet bei der Firma Paravan.
Er sagt:
Die Sicherheits-Regel ist eigentlich gut.
Aber sie macht neue Barrieren für Menschen mit Behinderung.
Barrieren sind Hindernisse.
Sie machen es schwer für Menschen mit Behinderung am Leben teil-zu-nehmen.
Das ist nicht richtig.
Auch Heinrich Buschmann ist gegen diese Probleme.
Er hat einen Verein gegründet.
Der Verein heißt "Mobil mit Behinderung".
Er sagt:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Mobilität.
Deutschland hat das auch versprochen.
Das war im Jahr 2009.
Die Politiker müssen jetzt etwas tun.
Sie müssen die Regeln ändern.
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Diese Person hat dann weniger Chancen im Leben.

Foto: Paravan / AI
PFRONSTETTEN-AICHELAU (kobinet) Die Paravan GmbH, Pionier im Bereich barrierefreier Fahrzeuglösungen und Entwickler des innovativen Drive-by-Wire-Systems Space Drive, schlägt Alarm: Technische Schutzmechanismen dürfen nicht zur sozialen Ausgrenzung führen. Dieser Spezialist der Fahrzeuganpassung warnt vor unbeabsichtigten Folgen internationaler Fahrzeugregulierung: Individuelle, barrierefreie Fahrzeugumbauten drohen an neuen und praktisch nicht umsetzbaren Cyber-Sicherheitsvorgaben der UN R155 zu scheitern – der Verein "Mobil mit Behinderung" sieht ebenfalls dringenden politischen Handlungsbedarf.
Die neue UN-Regelung R155 zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen soll moderne Fahrzeuge besser gegen digitale Angriffe schützen – doch sie führt unbeabsichtigt zu gravierenden Einschränkungen für Menschen mit Behinderung: Individuelle Anpassungen an Steuerung der Sekundärfunktionen wie Blinker, Licht oder Schaltung werden deutlich erschwert oder sogar unmöglich, da der Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugsysteme blockiert ist.
Die Regelung schreibt vor, dass Änderungen an typgenehmigten Fahrzeugen nur zulässig sind, wenn sie mit dem Cybersecurity Management des Herstellers vereinbar sind. Das betrifft zentrale Funktionen wie Schaltung, Blinker oder Beleuchtung – und somit auch deren Anpassung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
„Was als Sicherheitsmaßnahme gedacht ist, wird in der Praxis zur digitalen Barriere für die Inklusion“, warnt Roland Arnold, Geschäftsführer der Paravan GmbH. „Wenn notwendige Umbauten an modernen Fahrzeugen faktisch nicht mehr möglich sind, ist das technisch vielleicht erklärbar – gesellschaftlich, aber nicht akzeptabel.“ „Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Kollateralschaden von Sicherheitsbestimmungen werden“, betont auch Heinrich Buschmann, der Gründer des Vereins Mobil mit Behinderung und unterstreicht dazu: „Mobilität ist Teilhabe – und Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, diese in größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten.“

Foto: Paravan / AI
PFRONSTETTEN-AICHELAU (kobinet) Die Paravan GmbH, Pionier im Bereich barrierefreier Fahrzeuglösungen und Entwickler des innovativen Drive-by-Wire-Systems Space Drive, schlägt Alarm: Technische Schutzmechanismen dürfen nicht zur sozialen Ausgrenzung führen. Dieser Spezialist der Fahrzeuganpassung warnt vor unbeabsichtigten Folgen internationaler Fahrzeugregulierung: Individuelle, barrierefreie Fahrzeugumbauten drohen an neuen und praktisch nicht umsetzbaren Cyber-Sicherheitsvorgaben der UN R155 zu scheitern – der Verein "Mobil mit Behinderung" sieht ebenfalls dringenden politischen Handlungsbedarf.
Die neue UN-Regelung R155 zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen soll moderne Fahrzeuge besser gegen digitale Angriffe schützen – doch sie führt unbeabsichtigt zu gravierenden Einschränkungen für Menschen mit Behinderung: Individuelle Anpassungen an Steuerung der Sekundärfunktionen wie Blinker, Licht oder Schaltung werden deutlich erschwert oder sogar unmöglich, da der Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugsysteme blockiert ist.
Die Regelung schreibt vor, dass Änderungen an typgenehmigten Fahrzeugen nur zulässig sind, wenn sie mit dem Cybersecurity Management des Herstellers vereinbar sind. Das betrifft zentrale Funktionen wie Schaltung, Blinker oder Beleuchtung – und somit auch deren Anpassung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
„Was als Sicherheitsmaßnahme gedacht ist, wird in der Praxis zur digitalen Barriere für die Inklusion“, warnt Roland Arnold, Geschäftsführer der Paravan GmbH. „Wenn notwendige Umbauten an modernen Fahrzeugen faktisch nicht mehr möglich sind, ist das technisch vielleicht erklärbar – gesellschaftlich, aber nicht akzeptabel.“ „Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Kollateralschaden von Sicherheitsbestimmungen werden“, betont auch Heinrich Buschmann, der Gründer des Vereins Mobil mit Behinderung und unterstreicht dazu: „Mobilität ist Teilhabe – und Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, diese in größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten.“
Lesermeinungen