STUTTGART (kobinet)
Die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung heißt Ferda Ataman.
Sie hat heute eine Umfrage vorgestellt.
Die Umfrage heißt: Diskriminierung durch den Staat.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Das passiert wegen ihrer Herkunft oder Religion.
Oder wegen einer Behinderung.
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg fordert ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung schützen.
Es soll ein Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz sein.
Feray Şahin arbeitet beim Paritätischen Wohlfahrts-Verband.
Sie sagt: Diskriminierung gibt es auch in Baden-Württemberg.
Das passiert jeden Tag.
Menschen werden schlecht behandelt in Ämtern.
Oder in Schulen.
Oder beim Job-Center.
Oder bei der Polizei.
Das ist nicht richtig.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Das steht auch im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Es beschreibt die Rechte aller Menschen und wie der Staat funktionieren soll.
Es gibt schon das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.
Aber das reicht nicht.
Deshalb braucht Baden-Württemberg ein eigenes Gesetz.
Die Landes-Regierung hat das schon versprochen.
Das steht im Koalitions-Vertrag.
Parteien schreiben auf, was sie zusammen machen wollen, wenn sie regieren.
Das ist wie ein Plan für ihre gemeinsame Arbeit.
Aber das Gesetz gibt es noch nicht.
Feray Şahin sagt: Das Gesetz muss schnell kommen.
Dann können sich Menschen besser wehren.
Wenn sie diskriminiert werden.
Das Gesetz ist wichtig für die Demokratie.
Alle Menschen sollen fair behandelt werden.
Auch von staatlichen Stellen.

Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
STUTTGART (kobinet) Die Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat heute die Umfrage "Diskriminierung durch den Staat" vorgestellt. Da die Vermeidung von Diskriminierungen in staatlichen Institutionen in die Zuständigkeit der Länder fällt, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die zügige Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Damit werde eine wichtige Schutzlücke für Betroffene geschlossen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht abdecke, so der Verband.
„Diskriminierungen durch staatliche Institutionen wie Behörden und Ämter, Schulen, Jobcenter oder Polizei sind auch in Baden-Württemberg tägliche Realität. Menschen werden aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt, stigmatisiert oder ihnen gar der Rechtsanspruch auf Leistungen verwehrt. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und eine klare Verletzung der Menschenwürde. Doch bisher gibt es in Baden-Württemberg nur einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Betroffenen helfen würde, sich wirksam vor staatlicher Diskriminierung zu schützen und dagegen zu wehren“, erklärt Feray Şahin, Bereichsleiterin Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung in staatlichen Institutionen sei die im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in Baden-Württemberg längst überfällig. „Wir fordern das Gesetz jetzt zügig zu verabschieden“, so Şahin weiter. Damit setze Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen für die Stärkung unserer Demokratie und gewährleiste das Grundrecht auf diskriminierungsfreien Umgang auch in staatlichen Institutionen.

Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
STUTTGART (kobinet) Die Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat heute die Umfrage "Diskriminierung durch den Staat" vorgestellt. Da die Vermeidung von Diskriminierungen in staatlichen Institutionen in die Zuständigkeit der Länder fällt, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die zügige Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Damit werde eine wichtige Schutzlücke für Betroffene geschlossen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht abdecke, so der Verband.
„Diskriminierungen durch staatliche Institutionen wie Behörden und Ämter, Schulen, Jobcenter oder Polizei sind auch in Baden-Württemberg tägliche Realität. Menschen werden aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt, stigmatisiert oder ihnen gar der Rechtsanspruch auf Leistungen verwehrt. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und eine klare Verletzung der Menschenwürde. Doch bisher gibt es in Baden-Württemberg nur einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Betroffenen helfen würde, sich wirksam vor staatlicher Diskriminierung zu schützen und dagegen zu wehren“, erklärt Feray Şahin, Bereichsleiterin Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung in staatlichen Institutionen sei die im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in Baden-Württemberg längst überfällig. „Wir fordern das Gesetz jetzt zügig zu verabschieden“, so Şahin weiter. Damit setze Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen für die Stärkung unserer Demokratie und gewährleiste das Grundrecht auf diskriminierungsfreien Umgang auch in staatlichen Institutionen.
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