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Wohlfahrtsverband fordert zügige Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

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Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)

STUTTGART (kobinet) Die Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat heute die Umfrage "Diskriminierung durch den Staat" vorgestellt. Da die Vermeidung von Diskriminierungen in staatlichen Institutionen in die Zuständigkeit der Länder fällt, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die zügige Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Damit werde eine wichtige Schutzlücke für Betroffene geschlossen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht abdecke, so der Verband.

„Diskriminierungen durch staatliche Institutionen wie Behörden und Ämter, Schulen, Jobcenter oder Polizei sind auch in Baden-Württemberg tägliche Realität. Menschen werden aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt, stigmatisiert oder ihnen gar der Rechtsanspruch auf Leistungen verwehrt. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und eine klare Verletzung der Menschenwürde. Doch bisher gibt es in Baden-Württemberg nur einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Betroffenen helfen würde, sich wirksam vor staatlicher Diskriminierung zu schützen und dagegen zu wehren“, erklärt Feray Şahin, Bereichsleiterin Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung in staatlichen Institutionen sei die im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in Baden-Württemberg längst überfällig. „Wir fordern das Gesetz jetzt zügig zu verabschieden“, so Şahin weiter. Damit setze Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen für die Stärkung unserer Demokratie und gewährleiste das Grundrecht auf diskriminierungsfreien Umgang auch in staatlichen Institutionen.

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