Berlin (kobinet)
Es gab eine große Umfrage in Deutschland.
2.000 Menschen haben mit-gemacht.
Die Umfrage war über schlechte Behandlung bei Ämtern und Behörden.
Fast jeder 5. Mensch sagt:
Ich wurde von Ämtern schlecht behandelt.
Das sind 19 von 100 Menschen.
Manche Menschen werden öfter schlecht behandelt:
- Menschen mit Migrations-Geschichte: 33 von 100
- Menschen mit Behinderung: 30 von 100
- Menschen mit chronischen Krankheiten: 30 von 100
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes hat die Umfrage gemacht.
Eine AntiDiskriminierungsStelle hilft Menschen, die schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.
Man unterstützt sie und sorgt dafür, dass alle fair behandelt werden.
Ferda Ataman ist die Chefin von der Anti-Diskriminierungs-Stelle.
Sie sagt:
Nicht alle Menschen werden gleich gut behandelt.
Das ist ein großes Problem.
Menschen können sich nicht gut wehren.
Beim Bäcker sind Menschen besser geschützt.
Als im Bürger-Amt.
Auch die Polizei behandelt Menschen schlecht.
16 von 100 Menschen sagen das.
Besonders betroffen sind:
- Menschen mit Migrations-Geschichte: 25 von 100
- Junge Menschen unter 36 Jahren: 24 von 100
- Männer öfter als Frauen
51 von 100 Menschen denken:
Man kann sich nicht auf die Polizei verlassen.
Aber 95 von 100 Menschen sagen:
Der Staat soll ein Vor-Bild sein.
Der Staat soll Menschen schützen.
4 von 5 Menschen wollen unabhängige Beschwerde-Stellen.
Dort können Menschen sich beschweren.
2024 gab es mehr als 11.400 Fälle bei der Anti-Diskriminierungs-Stelle.
1 von 4 Fällen war gegen den Staat.
Das sind Ämter und Behörden.
Oder Polizei und Gerichte.
Oder Schulen.
Seit 2020 gibt es doppelt so viele Fälle.
Ferda Ataman will neue Gesetze.
Die Bundes-Länder sollen eigene Gesetze machen.
Wie Berlin das schon gemacht hat.
Die Gesetze sollen schützen bei:
- Bildung
- Verwaltung
- Polizei
Es soll unabhängige Beschwerde-Stellen geben.
Das AGG soll auch für den Staat gelten.
AGG heißt: Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das GleichBehandlungsGesetz bedeutet: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden und niemand darf benachteiligt werden.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor unfairer Behandlung wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes gibt es seit 2006.
Sie hilft Menschen bei Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: schlechte Behandlung.
Diskriminierung heißt: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Die Stelle berät Menschen.
Sie macht auch Forschung zu dem Thema.
Seit 2022 wählt der Bundestag die Chefin oder den Chef.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Fast jede*r fünfte Befragte berichtet einer aktuellen Umfrage zufolge von Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden. 19 Prozent der Befragten bejahten demnach die Aussage, von staatlichen Stellen schlecht behandelt worden zu sein. Davon sind nicht alle gleich betroffen: Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (33 Prozent) sowie Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (30 Prozent) berichten überdurchschnittlich häufig von solchen Erfahrungen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 2.000 Personen im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Die Umfrage zeigt, dass nicht alle Menschen auf Ämtern und in Behörden gleich gut behandelt werden“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. „Ein Viertel der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen staatliche Diskriminierungen. Das Problem ist, dass Betroffene sich kaum gegen solche Benachteiligungen wehren können, auch die Antidiskriminierungsstelle kann nicht tätig werden. Denn der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt hier nicht. Dabei sollte gerade der Staat beim Schutz vor Diskriminierung Vorbild sein. Momentan gilt aber: Menschen sind in Deutschland beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt als im Bürgeramt.“
Die Befragten schilderten darüber hinaus auch Benachteiligungen durch die Polizei. So gaben 16 Prozent der Befragten an, von der Polizei unfair behandelt worden zu sein. Auch hier fanden sich bei bestimmten Gruppen deutlich höhere Werte: Jede*r vierte Befragte mit familiärer Migrationsgeschichte gab an, von der Polizei unfair behandelt zu werden. Menschen unter 36 Jahren sagen, deutlich häufiger unfaire Behandlung durch die Polizei erlebt zu haben (24 Prozent) als Ältere. Auch zwischen den Geschlechtern zeigt sich ein Unterschied: Während 20 Prozent der Männer davon berichten, ist der Anteil unter den Frauen nur etwa halb so groß (elf Prozent). Insgesamt 51 Prozent aller Befragten waren zudem der Meinung, dass sich nicht alle gleichermaßen auf die Polizei verlassen können.
Demgegenüber steht, dass eine klare Mehrheit von 95 Prozent der Menschen in Deutschland der Meinung ist, dass der Staat beim Diskriminierungsschutz ein Vorbild sein sollte. Vier Fünftel der Befragten sprachen sich überdies für unabhängige Beschwerdestellen aus, an die Menschen sich wenden können, wenn sie Diskriminierung durch Ämter, Behörden und Polizei erleben.
Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Menschen rechtlich berät, sind 2024 mehr als 11.400 Fälle eingegangen. Ein Viertel der geschilderten Diskriminierungsfälle entfiel auf staatliche Stellen, also Ämter und Behörden, Polizei und Justiz sowie den Bildungsbereich. Die Zahl dieser Anfragen hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt. Um den Schutz vor Diskriminierung bei staatlichen Stellen zu verbessern, schlägt die Antidiskriminierungsbeauftragte konkrete gesetzliche Maßnahmen vor, auch auf Basis eines aktuellen Rechtsgutachtens im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die Länder sollten nach dem Vorbild Berlins eigene Landesantidiskriminierungsgesetze einführen, die Schutzlücken in Bereichen schließen, für die die Länder verantwortlich sind: Bildung, Verwaltung und Polizei. Außerdem sollten unabhängige Beschwerdestellen geschaffen werden, an die Menschen sich bei Diskriminierung durch staatliches Stellen wenden können. Ergänzt werden sollte dies auf Bundesebene durch eine Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln. Etwa bei Diskriminierungen durch staatliche Stellen wie Bundesbehörden, Arbeitsagenturen, der Rentenversicherung oder der Bundespolizei. Damit soll sichergestellt werden, dass Schutzlücken, die LADG offenlassen, geschlossen werden.
Das Rechtsgutachten „Staatliche Diskriminierung: Ausweitung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes auf hoheitliches Handeln im Bereich der Bundesgesetzgebungskompetenz“ ist hier zu finden.
Die Umfrage „Was, wenn der Staat diskriminiert?“ ist hier zu finden.
Eine Zusammenfassung beider Publikationen finden Sie hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Fast jede*r fünfte Befragte berichtet einer aktuellen Umfrage zufolge von Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden. 19 Prozent der Befragten bejahten demnach die Aussage, von staatlichen Stellen schlecht behandelt worden zu sein. Davon sind nicht alle gleich betroffen: Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (33 Prozent) sowie Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (30 Prozent) berichten überdurchschnittlich häufig von solchen Erfahrungen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 2.000 Personen im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Die Umfrage zeigt, dass nicht alle Menschen auf Ämtern und in Behörden gleich gut behandelt werden“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. „Ein Viertel der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen staatliche Diskriminierungen. Das Problem ist, dass Betroffene sich kaum gegen solche Benachteiligungen wehren können, auch die Antidiskriminierungsstelle kann nicht tätig werden. Denn der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt hier nicht. Dabei sollte gerade der Staat beim Schutz vor Diskriminierung Vorbild sein. Momentan gilt aber: Menschen sind in Deutschland beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt als im Bürgeramt.“
Die Befragten schilderten darüber hinaus auch Benachteiligungen durch die Polizei. So gaben 16 Prozent der Befragten an, von der Polizei unfair behandelt worden zu sein. Auch hier fanden sich bei bestimmten Gruppen deutlich höhere Werte: Jede*r vierte Befragte mit familiärer Migrationsgeschichte gab an, von der Polizei unfair behandelt zu werden. Menschen unter 36 Jahren sagen, deutlich häufiger unfaire Behandlung durch die Polizei erlebt zu haben (24 Prozent) als Ältere. Auch zwischen den Geschlechtern zeigt sich ein Unterschied: Während 20 Prozent der Männer davon berichten, ist der Anteil unter den Frauen nur etwa halb so groß (elf Prozent). Insgesamt 51 Prozent aller Befragten waren zudem der Meinung, dass sich nicht alle gleichermaßen auf die Polizei verlassen können.
Demgegenüber steht, dass eine klare Mehrheit von 95 Prozent der Menschen in Deutschland der Meinung ist, dass der Staat beim Diskriminierungsschutz ein Vorbild sein sollte. Vier Fünftel der Befragten sprachen sich überdies für unabhängige Beschwerdestellen aus, an die Menschen sich wenden können, wenn sie Diskriminierung durch Ämter, Behörden und Polizei erleben.
Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Menschen rechtlich berät, sind 2024 mehr als 11.400 Fälle eingegangen. Ein Viertel der geschilderten Diskriminierungsfälle entfiel auf staatliche Stellen, also Ämter und Behörden, Polizei und Justiz sowie den Bildungsbereich. Die Zahl dieser Anfragen hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt. Um den Schutz vor Diskriminierung bei staatlichen Stellen zu verbessern, schlägt die Antidiskriminierungsbeauftragte konkrete gesetzliche Maßnahmen vor, auch auf Basis eines aktuellen Rechtsgutachtens im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die Länder sollten nach dem Vorbild Berlins eigene Landesantidiskriminierungsgesetze einführen, die Schutzlücken in Bereichen schließen, für die die Länder verantwortlich sind: Bildung, Verwaltung und Polizei. Außerdem sollten unabhängige Beschwerdestellen geschaffen werden, an die Menschen sich bei Diskriminierung durch staatliches Stellen wenden können. Ergänzt werden sollte dies auf Bundesebene durch eine Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln. Etwa bei Diskriminierungen durch staatliche Stellen wie Bundesbehörden, Arbeitsagenturen, der Rentenversicherung oder der Bundespolizei. Damit soll sichergestellt werden, dass Schutzlücken, die LADG offenlassen, geschlossen werden.
Das Rechtsgutachten „Staatliche Diskriminierung: Ausweitung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes auf hoheitliches Handeln im Bereich der Bundesgesetzgebungskompetenz“ ist hier zu finden.
Die Umfrage „Was, wenn der Staat diskriminiert?“ ist hier zu finden.
Eine Zusammenfassung beider Publikationen finden Sie hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.
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