BEERLIN (kobinet)
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz ist jetzt da.
Das Gesetz heißt kurz: BFSG.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen helfen.
Aber die ISL ist nicht zufrieden mit dem Gesetz.
ISL heißt: Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
Menschen sprechen mit Zeichen und Händen, wenn sie nicht hören können.
So können sie sich unterhalten ohne zu sprechen.
Die ISL kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Markus Ertl arbeitet bei der ISL.
Er sagt:
Das Gesetz ist ein kleiner Schritt.
Aber es ist nicht gut genug.
Menschen mit Behinderungen haben Probleme.
Sie können viele Sachen nicht nutzen.
Zum Beispiel:
- Dienst-Leistungen
- Informationen
- Produkte
Das neue Gesetz soll das ändern.
Aber das Gesetz hat viele Probleme.
Das Gesetz gilt nicht für alle Bereiche.
Zum Beispiel:
- Post-Dienste
- Haushalts-Geräte
- Geschäfte
Diese Bereiche sind wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Aber das Gesetz gilt dort nicht.
Das Gesetz hat auch sehr lange Fristen.
Manche Firmen haben 15 Jahre Zeit.
Erst dann müssen sie barriere-frei werden.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Es gibt noch ein großes Problem:
Niemand prüft das Gesetz richtig.
Die Behörden haben zu wenig Personal.
Behörden sind Stellen vom Staat, die für uns wichtig sind.
Man geht dort hin, wenn man zum Beispiel einen neuen Ausweis braucht oder Hilfe vom Staat bekommen möchte.
Sie haben auch zu wenig Geld.
Markus Ertl sagt:
Ein Gesetz ohne Kontrolle ist nutzlos.
Das ist wie ein Aufzug ohne Strom.
Die ISL fordert:
- Das Gesetz soll für alle Lebens-Bereiche gelten
- Die Kontrolle muss besser werden
- Vereine sollen vor Gericht klagen können
- Das Gesetz soll mit anderen Gesetzen zusammen-arbeiten
Das Ziel ist:
Menschen mit Behinderungen sollen überall mit-machen können.

Foto: Pixabay/geralt
BEERLIN (kobinet) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist also nun in Kraft getreten. Was auf dem Papier nach Fortschritt klingt, bleibt aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hinter den Erwartungen zurück. Als behindertenpolitische Selbstvertretungsorganisation begrüßt die ISL zwar die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes – kritisiert aber die vielen Einschränkungen, Übergangsfristen und vor allem das Fehlen einer wirksamen Marktüberwachung.
„Das BFSG ist ein überfälliger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft, aber kein großer Wurf“, erklärt Markus Ertl, Beiratssprecher der ISL für Barrierefreiheit. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger von Dienstleistungen, Informationen und Produkten ausgeschlossen werden – doch mit einem Gesetz, das nur punktuell wirkt und Ausnahmen zementiert, kommen wir diesem Ziel kaum näher.“
Das BFSG bleibt nach Einschätzung des ISL auf bestimmte Produkt- und Dienstleistungsbereiche beschränkt: Postdienste, Haushaltsgeräte, beruflich genutzte Produkte oder der stationäre Einzelhandel sind nicht erfasst – obwohl sie für eine gleichberechtigte Teilhabe essenziell wären. Die Fristen von bis zu 15 Jahren zeigen nach Meinung des ISL weiter, wie ernst es der Gesetzgeber hinsichtlich der raschen Umsetzung meint. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der ISL ist die Tatsache, dass es bis heute keine flächendeckend funktionierende Marktüberwachung, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. „Die Behörden sind weder personell noch strukturell ausreichend ausgestattet. „Ein Gesetz ohne Überwachung ist wie ein Aufzug ohne Strom – theoretisch hilfreich, praktisch wirkungslos“, so Ertl.
„Barrierefreiheit darf nicht länger als technische Zusatzleistung verstanden werden. Es ist deshalb unverzichtbar, bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienst-leistungen, bei der Festlegung von Normen, aber auch bei der Rechtsdurchsetzung durch die Marktüberwachung Menschen mit Behinderungen ausreichend zu beteili-gen“, betont Ertl. „Solange Unternehmen sich herausreden dürfen und der Staat kaum kontrolliert, bleibt Teilhabe ein Versprechen ohne Garantie.“
Die Interessengemeinschaft selbstbestimmt leben fordert deshalb:
- eine schnelle Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Lebensbereiche, analog zu den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),
- eine funktionierende Marktüberwachung, die auch zivilgesellschaftlich eingebunden ist,
- ein effektives Verbandsklagerecht, damit Verstöße juristisch verfolgt werden können,
- eine klare Verzahnung mit dem BGG und AGG, wie auch vom Deutschen Behindertenrat gefordert.

Foto: Pixabay/geralt
BEERLIN (kobinet) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist also nun in Kraft getreten. Was auf dem Papier nach Fortschritt klingt, bleibt aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hinter den Erwartungen zurück. Als behindertenpolitische Selbstvertretungsorganisation begrüßt die ISL zwar die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes – kritisiert aber die vielen Einschränkungen, Übergangsfristen und vor allem das Fehlen einer wirksamen Marktüberwachung.
„Das BFSG ist ein überfälliger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft, aber kein großer Wurf“, erklärt Markus Ertl, Beiratssprecher der ISL für Barrierefreiheit. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger von Dienstleistungen, Informationen und Produkten ausgeschlossen werden – doch mit einem Gesetz, das nur punktuell wirkt und Ausnahmen zementiert, kommen wir diesem Ziel kaum näher.“
Das BFSG bleibt nach Einschätzung des ISL auf bestimmte Produkt- und Dienstleistungsbereiche beschränkt: Postdienste, Haushaltsgeräte, beruflich genutzte Produkte oder der stationäre Einzelhandel sind nicht erfasst – obwohl sie für eine gleichberechtigte Teilhabe essenziell wären. Die Fristen von bis zu 15 Jahren zeigen nach Meinung des ISL weiter, wie ernst es der Gesetzgeber hinsichtlich der raschen Umsetzung meint. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der ISL ist die Tatsache, dass es bis heute keine flächendeckend funktionierende Marktüberwachung, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. „Die Behörden sind weder personell noch strukturell ausreichend ausgestattet. „Ein Gesetz ohne Überwachung ist wie ein Aufzug ohne Strom – theoretisch hilfreich, praktisch wirkungslos“, so Ertl.
„Barrierefreiheit darf nicht länger als technische Zusatzleistung verstanden werden. Es ist deshalb unverzichtbar, bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienst-leistungen, bei der Festlegung von Normen, aber auch bei der Rechtsdurchsetzung durch die Marktüberwachung Menschen mit Behinderungen ausreichend zu beteili-gen“, betont Ertl. „Solange Unternehmen sich herausreden dürfen und der Staat kaum kontrolliert, bleibt Teilhabe ein Versprechen ohne Garantie.“
Die Interessengemeinschaft selbstbestimmt leben fordert deshalb:
- eine schnelle Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Lebensbereiche, analog zu den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),
- eine funktionierende Marktüberwachung, die auch zivilgesellschaftlich eingebunden ist,
- ein effektives Verbandsklagerecht, damit Verstöße juristisch verfolgt werden können,
- eine klare Verzahnung mit dem BGG und AGG, wie auch vom Deutschen Behindertenrat gefordert.
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