Berlin (kobinet)
Am 28. Juni tritt ein neues Gesetz in Kraft.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG.
Das Gesetz ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Denn das Gesetz sagt:
Private Firmen müssen ihre Angebote barriere-frei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Das gilt für bestimmte Bereiche.
Christiane Möller arbeitet beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband.
Der Verband heißt kurz: DBSV.
Christiane Möller sagt:
Viele Menschen mit Behinderungen warten schon lange.
Sie wollen, dass sich endlich etwas verbessert.
Sie wollen mehr Barriere-Freiheit im Alltag.
Welche Bereiche fallen unter das Gesetz?
Das neue Gesetz gilt zum Beispiel für:
- Online-Shops im Internet
- Bank-Dienst-Leistungen
- Zahlungs-Terminals
Das sind Geräte zum Bezahlen mit Karte.
E-Books
Das sind Bücher zum Lesen am Computer.
Smart TVs
Das sind Fernseher mit Internet-Anschluss.
Der DBSV kämpft schon seit vielen Jahren dafür.
Private Firmen sollen ihre Angebote barriere-frei machen.
Menschen mit Behinderungen brauchen diese Angebote jeden Tag.
Jetzt gibt es endlich ein Gesetz dafür.
Das ist auch ein Erfolg für die Selbst-Hilfe-Gruppen.
Christiane Möller sagt:
Die Wirtschaft muss sich jetzt an das neue Gesetz halten.
Aber die Firmen sollen Barriere-Freiheit auch als Chance sehen.
Barriere-Freiheit ist ein Zeichen für gute Qualität.
In Deutschland leben mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen sind auch Kundinnen und Kunden.
Barriere-Freiheit hilft auch älteren Menschen ab 60 Jahren.
Gute Kontraste und gut lesbare Schrift helfen allen Menschen.
Auch verständliche Sprache macht das Leben einfacher.
Das Gesetz muss durch-gesetzt werden
Der DBSV sieht noch Probleme.
Das Gesetz muss richtig durch-gesetzt werden.
Dafür sind staatliche Stellen zuständig.
Diese Stellen heißen:
- Markt-Überwachung
- Schlichtungs-Stelle
Diese Stellen müssen die Interessen der Verbraucher schützen.
Das müssen sie ab dem 28. Juni machen.
Christiane Möller sagt:
Gesetze sind wertlos, wenn Verstöße keine Folgen haben.
Deshalb braucht die Markt-Überwachung genug Personal.
Die Markt-Überwachung muss sofort und gut arbeiten.
Der DBSV ist eine Verbraucher-Schutz-Organisation.
Der DBSV wird Barriere-Freiheit einfordern.
Das Gesetz muss erweitert werden
Christiane Möller sagt auch:
Das BFSG ist ein guter Anfang.
Aber der Gesetz-Geber muss noch mehr machen.
Es gibt noch Probleme:
- Die Übergangs-Fristen für Selbst-Bedienungs-Automaten sind zu lang.
- Das Gesetz gilt nicht für alle Bereiche.
Das Gesetz gilt zum Beispiel nicht für:
- Haushalts-Geräte
- Post-Dienst-Leistungen
- Software für Schule und Beruf
Wenn Barriere-Freiheit hier nicht zur Pflicht wird:
Dann haben Menschen mit Behinderungen keine Chance.
Sie können nicht gleichberechtigt am Leben teilnehmen.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Countdown läuft: Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet die Privatwirtschaft in ausgewählten Bereichen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. "Viele Menschen mit Behinderungen erwarten endlich spürbare Verbesserungen in ihrem Alltag", sagt dazu Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Barrierefreiheit: Pflicht und Chance für die Wirtschaft
Unter das Gesetz fallen nach Informationen des DBSV etwa Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, E-Books und Smart TVs. Der DBSV fordert seit Jahrzehnten, dass auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit alltäglich benötigter Produkte und Dienstleistungen verpflichtet werden. Dass nun in Deutschland erstmals entsprechende gesetzliche Regelungen greifen, ist auch ein Erfolg der Selbsthilfe, die sowohl das zugrundeliegende europäische Recht, den sogenannten European Accessibility Act (EAA), als auch das BFSG von Anfang an begleitet hat.
„Jetzt ist von zentraler Bedeutung, dass unsere Wirtschaft den neuen Verpflichtungen nachkommt und das Gesetz auch als Chance begreift. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal“, betont Christiane Möller. Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung – und sind auch Kundinnen und Kunden. Barrierefreiheit unterstützt zudem die Entwicklung von Angeboten für die stetig wachsende Zielgruppe 60 plus. Nicht zuletzt sind gute Kontraste, leserliche Schriften und verständliche Sprache Maßnahmen, die das Leben aller ein Stück einfacher machen, sei es bei erschwerten Sichtbedingungen oder in Stresssituationen.
Aktuellen Handlungsbedarf sieht der DBSV bei der Rechtsdurchsetzung: Damit das BFSG ein Erfolg wird, müssen die dafür vorgesehenen staatlichen Instanzen, also die Marktüberwachung und die Schlichtungsstelle, ab dem Inkrafttreten konsequent die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern schützen. „Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, stellt Christiane Möller fest. Deshalb fordert der DBSV, dass die zentrale Marktüberwachung zügig mit dem nötigen Personal ausgestattet wird und ihre Arbeit umgehend und effizient aufnimmt. Der DBSV wird hier seine Möglichkeiten als Verbraucherschutzorganisation nutzen und Barrierefreiheit einfordern.
Schließlich sieht der Verband nach wie vor auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Dazu betonte Christiane Möller: „Das BFSG ist ein guter Anfang, aber nun muss ambitioniert nachgelegt werden.“ Das betrifft insbesondere die viel zu langen Übergangsfristen für Selbstbedienungsautomaten. Zudem muss der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. So fehlen beispielsweise Vorgaben für Haushaltsgeräte, Postdienstleistungen und Software sowohl für den Bildungs- als auch den Berufsalltag. Wird Barrierefreiheit hier nicht konsequent zur Pflicht, haben Menschen mit Behinderungen auch weiterhin keine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Countdown läuft: Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet die Privatwirtschaft in ausgewählten Bereichen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. "Viele Menschen mit Behinderungen erwarten endlich spürbare Verbesserungen in ihrem Alltag", sagt dazu Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Barrierefreiheit: Pflicht und Chance für die Wirtschaft
Unter das Gesetz fallen nach Informationen des DBSV etwa Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, E-Books und Smart TVs. Der DBSV fordert seit Jahrzehnten, dass auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit alltäglich benötigter Produkte und Dienstleistungen verpflichtet werden. Dass nun in Deutschland erstmals entsprechende gesetzliche Regelungen greifen, ist auch ein Erfolg der Selbsthilfe, die sowohl das zugrundeliegende europäische Recht, den sogenannten European Accessibility Act (EAA), als auch das BFSG von Anfang an begleitet hat.
„Jetzt ist von zentraler Bedeutung, dass unsere Wirtschaft den neuen Verpflichtungen nachkommt und das Gesetz auch als Chance begreift. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal“, betont Christiane Möller. Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung – und sind auch Kundinnen und Kunden. Barrierefreiheit unterstützt zudem die Entwicklung von Angeboten für die stetig wachsende Zielgruppe 60 plus. Nicht zuletzt sind gute Kontraste, leserliche Schriften und verständliche Sprache Maßnahmen, die das Leben aller ein Stück einfacher machen, sei es bei erschwerten Sichtbedingungen oder in Stresssituationen.
Aktuellen Handlungsbedarf sieht der DBSV bei der Rechtsdurchsetzung: Damit das BFSG ein Erfolg wird, müssen die dafür vorgesehenen staatlichen Instanzen, also die Marktüberwachung und die Schlichtungsstelle, ab dem Inkrafttreten konsequent die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern schützen. „Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, stellt Christiane Möller fest. Deshalb fordert der DBSV, dass die zentrale Marktüberwachung zügig mit dem nötigen Personal ausgestattet wird und ihre Arbeit umgehend und effizient aufnimmt. Der DBSV wird hier seine Möglichkeiten als Verbraucherschutzorganisation nutzen und Barrierefreiheit einfordern.
Schließlich sieht der Verband nach wie vor auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Dazu betonte Christiane Möller: „Das BFSG ist ein guter Anfang, aber nun muss ambitioniert nachgelegt werden.“ Das betrifft insbesondere die viel zu langen Übergangsfristen für Selbstbedienungsautomaten. Zudem muss der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. So fehlen beispielsweise Vorgaben für Haushaltsgeräte, Postdienstleistungen und Software sowohl für den Bildungs- als auch den Berufsalltag. Wird Barrierefreiheit hier nicht konsequent zur Pflicht, haben Menschen mit Behinderungen auch weiterhin keine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen.