Kassel (kobinet)
Der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen hat Geld-Probleme.
Der Landes-Wohlfahrts-Verband heißt kurz: LWV.
Der LWV braucht immer mehr Geld.
Das liegt an der Eingliederungs-Hilfe.
Der Staat hilft Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen.
Das Geld oder die Hilfe nennt man Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe kostet immer mehr Geld.
Auch die Landkreise und Städte haben wenig Geld.
Am 18. Juni 2025 gab es eine Versammlung vom LWV.
Dort haben die Politiker über Geld gesprochen.
Sie wollen die Landkreise und Städte nicht zu sehr belasten.
Im Jahr 2026 braucht der LWV sehr viel Geld.
Der LWV braucht 2 Milliarden und 719 Millionen Euro.
Die Landkreise und Städte müssen 2 Milliarden und 169 Millionen Euro bezahlen.
Das sind 213 Millionen Euro mehr als dieses Jahr.
Die Eingliederungs-Hilfe kostet am meisten Geld.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
Das steht im Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung, besser am Leben teilzunehmen.
Es gibt ihnen mehr Unterstützung für Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Der LWV muss diese Hilfe organisieren.
Es gibt verschiedene Gründe für die hohen Kosten:
- Die Löhne werden höher
- Mehr Menschen brauchen Hilfe
- Die Menschen brauchen mehr Unterstützung
- Das Bundes-Teilhabe-Gesetz macht neue Regeln
Dieter Schütz arbeitet für den LWV.
Er kümmert sich um das Geld.
Er sagt: Wir können nicht alles beeinflussen.
Aber wir müssen trotzdem handeln.
Der LWV versucht Geld zu sparen.
Alle Bereiche sollen weniger Geld ausgeben.
Der LWV prüft seine Arbeits-Abläufe.
Der LWV arbeitet mit den Hilfe-Anbietern zusammen.
Die Politiker haben einen Plan beschlossen.
Der Plan soll den Landkreisen und Städten helfen.
Der LWV hat 200 Millionen Euro gespart.
100 Millionen Euro werden 2026 verwendet.
Weitere 100 Millionen Euro können bis 2028 verwendet werden.
Susanne Simmler ist die Chefin vom LWV.
Sie sagt: Wir müssen den LWV verändern.
Der LWV soll weniger Bürokratie haben.
Der LWV soll effizienter arbeiten.
Das Geld soll bei den Menschen ankommen.
Die Politiker haben noch etwas beschlossen:
Der LWV soll mit den Hilfe-Anbietern sprechen.
Die Hilfe-Anbieter sollen auch Geld beisteuern.
Das nennt man Zukunfts-Sicherungs-Beitrag.
Susanne Simmler sagt: Die Hilfe-Anbieter verstehen das Problem.
Alle wollen das System verbessern.
Das Geld soll bei den Menschen ankommen.
Nicht in komplizierten Verfahren verschwinden.

Foto: gemeinfrei
Kassel (kobinet) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) steht vor großen Herausforderungen, insbesondere aufgrund steigender Aufwendungen in der Eingliederungshilfe, großer notwendiger Verfahrensänderungen und einer dramatischen finanziellen Lage in den Trägerkommunen. Die am 18. Juni 2025 in der Verbandsversammlung des LWV verabschiedeten Eckwerte berücksichtigen diese Entwicklungen und zielen darauf ab, die Mitgliedskörperschaften trotz der schwierigen Rahmenbedingungen so weit wie möglich zu entlasten. Darauf machte der Verband mittels einer Presseinformation aufmerksam.
Ausgaben von voraussichtlich 2,719 Milliarden Euro sind in den Eckwerten für den Haushalt 2026 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen insgesamt vorgesehen und werden nur durch einen Begleitbeschluss durch den LWV selbst etwas abgemildert. Das bedeutet, dass die Träger des LWV, die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,169 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten; 213,13 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Die Aufwandsentwicklung des LWV wird maßgeblich durch die sozialen Leistungsbereiche, insbesondere durch die Eingliederungshilfe, geprägt. Die Eingliederungshilfe bleibt eine kommunale Pflichtaufgabe, die durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich vorgegeben ist. Der LWV übernimmt die Verantwortung als Träger der Eingliederungshilfe, um eine gleichwertige Versorgung der Menschen mit Behinderungen in Hessen sicherzustellen. Neben Kosten, die der Landeswohlfahrtsverband selbst nicht beeinflussen kann, wie z. B. Tarifsteigerungen, die wachsende Zahl jener Menschen, die Anspruch auf eine Leistung haben sowie die steigenden Unterstützungsbedarfe, sind es strukturelle Kosten, die auf das Bundesteilhabegesetz, aber auch auf die Hessische Systematik und deren Umsetzung zurückzuführen sind, heißt es vonseiten des LWV. „Auf einige der genannten Faktoren haben wir keinerlei Einfluss“, so LWV-Kämmerer Dieter Schütz, der die Eckwerte am 18. Juni 2025 in die LWV-Verbandsversammlung eingebracht hat. „Darum dürfen wir nicht nachlassen, berechtigte Kostenbeteiligungen von Land und Bund sowie anderen, wie etwa den Pflegekassen, einzufordern. Andere Faktoren wiederum liegen in unseren Händen und den Händen der Vertragspartner im hessischen System. Und ich kann nur an alle appellieren – da ist es unser aller Pflicht zu handeln.“
Der LWV habe im vergangenen Jahr und besonders intensiv in den letzten 4 Monaten begonnen, umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der Umlagesätze zu begrenzen und die nachhaltige Stabilisierung und Verlässlichkeit für Leistungserbringer und -berechtigte voranzutreiben. Die Maßstäbe an effizientes Verwaltungshandeln wurden im vergangenen Jahr nochmals erhöht und alle Bereiche wurden angehalten, Einsparpotenziale zu identifizieren und konsequent auszuschöpfen. Dazu gehörten und gehören strukturelle Optimierungen sowie die interne Überprüfung von Prozessen und Standards. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Finanzbedarf und die Belastung der Mitgliedskörperschaften nachhaltig zu begrenzen und eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung durch den LWV sicherzustellen. Zusätzlich habe der LWV in der Eingliederungshilfe selbst gemeinsam mit den Leistungserbringern eine Vielzahl von Veränderungsmaßnahmen angestoßen, um mögliche Sparpotentiale und Synergieeffekte zu identifizieren und auszuschöpfen.
Mit dem Beschluss der Eckwerte geben die Abgeordneten den finanziellen Rahmen für die Arbeit des LWV im kommenden Jahr vor und den Landkreisen und kreisfreien Städte erste Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Verbandsumlage. Diese steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. Vor allem die Einführung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungssystematik in Hessen mit der Endstufe im Juli 2023 seien hierbei zusätzlich zu anderen Faktoren zu nennen. So stieg der Finanzbedarf beispielsweise zwischen 2020 und 2025 um insgesamt 579 Millionen Euro – alleine in den letzten beiden Jahren um 345 Millionen Euro. „Die dramatische Finanzsituation der kommunalen Familie, deren Teil wir als Höherer Kommunalverband sind, verpflichtet uns, gemeinsam auch ungewöhnliche und herausfordernde Lösungen vorzuschlagen, die eine zeitnahe Perspektive für die finanzielle Situation der Landkreise und kreisfreien Städte darstellt“, erläuterte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler.
Beitrag aus eigener Kraft und Auftrag zum Zukunftssicherungsbeitrag beschlossen
Deshalb haben die Abgeordneten zusätzlich über eine Ergänzungsvorlage zur Eckwerteplanung abgestimmt, welche die Landesdirektorin Simmler in Abstimmung mit dem Kämmerer eingebracht hat. Darin sind Maßnahmen festgeschrieben, mit denen die finanziellen Herausforderungen für die Kommunen in den nächsten Jahren etwas abgemildert werden sollen. Zwei Maßnahmen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: Aus der ungebundenen Liquidität des LWV wird ein Gesamtbetrag von 200 Millionen Euro verwendet, um sie für die Umlage dämpfend für die Trägerkommunen einzusetzen. Für das Jahr 2026 werden 100 Millionen Euro eingesetzt, die nicht bei den Trägern eingezogen werden und damit faktisch eine Reduzierung bedeuten, weitere 100 Millionen Euro können für die Jahre bis 2028 eingesetzt werden, falls benötigt.
„Mit den heute verabschiedeten Eckwerten verfolgen wir weiterhin den seit Februar dieses Jahres gesetzten klaren Kurs auf eine zukunftsfähige Aufstellung des LWV. Angesichts der finanziellen Herausforderungen sind Konsolidierung, Bürokratieabbau und Prozesskritik unvermeidlich, helfen aber auch dabei, den LWV effizienter, schlanker und gleichzeitig leistungsstark für die Menschen in Hessen aufzustellen, um die so wichtigen Leistungen des LWV langfristig zu sichern. Unser Landeswohlfahrtsverband muss seine Ressourcen gezielt für die Menschen in Hessen einsetzen, und das zukunftsfähig und leistungsvoll. Und auch bei den Leistungserbringern gehören die Fachkräfte zu den Menschen und nicht an den Schreibtisch“, so Landesdirektorin Simmler. Die Verbandsversammlung habe die Verwaltung klar in dem Vorhaben gestärkt, die hessische Systematik grundsätzlich dahingehend zu verändern, dass Bürokratie konsequent abgebaut wird, bestehende Standards und Strukturen kritisch zu hinterfragen und in der Konsequenz auch Gelder einzusparen sind.
Zudem wurde die Verbandsspitze des LWV damit beauftragt, das Gespräch mit den Leistungserbringern zu suchen, um über einen Zukunftssicherungsbeitrag zu verhandeln. „Den Leistungserbringern ist die dramatische Finanzsituation des LWV sowie der kommunalen Familie bewusst. Auch die Notwendigkeit, das bisherige System in Hessen so weiter zu entwickeln und zu verändern, dass gute Arbeit für die Menschen geleistet werden kann, ist sowohl uns als auch der Leistungserbringerebene sehr klar. Uns darf es nicht um ein Festhalten gehen, uns muss es um den Menschen gehen, dort müssen die Mittel ankommen und nicht in komplizierten Verfahren. Das eint uns und die Leistungserbringer. Daher sind wir zuversichtlich, dass wir uns gemeinsam für die nächsten beiden Jahre einigen können. Und dann muss diese Zeit genutzt werden“, sagte Susanne Simmler.

Foto: gemeinfrei
Kassel (kobinet) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) steht vor großen Herausforderungen, insbesondere aufgrund steigender Aufwendungen in der Eingliederungshilfe, großer notwendiger Verfahrensänderungen und einer dramatischen finanziellen Lage in den Trägerkommunen. Die am 18. Juni 2025 in der Verbandsversammlung des LWV verabschiedeten Eckwerte berücksichtigen diese Entwicklungen und zielen darauf ab, die Mitgliedskörperschaften trotz der schwierigen Rahmenbedingungen so weit wie möglich zu entlasten. Darauf machte der Verband mittels einer Presseinformation aufmerksam.
Ausgaben von voraussichtlich 2,719 Milliarden Euro sind in den Eckwerten für den Haushalt 2026 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen insgesamt vorgesehen und werden nur durch einen Begleitbeschluss durch den LWV selbst etwas abgemildert. Das bedeutet, dass die Träger des LWV, die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,169 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten; 213,13 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Die Aufwandsentwicklung des LWV wird maßgeblich durch die sozialen Leistungsbereiche, insbesondere durch die Eingliederungshilfe, geprägt. Die Eingliederungshilfe bleibt eine kommunale Pflichtaufgabe, die durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich vorgegeben ist. Der LWV übernimmt die Verantwortung als Träger der Eingliederungshilfe, um eine gleichwertige Versorgung der Menschen mit Behinderungen in Hessen sicherzustellen. Neben Kosten, die der Landeswohlfahrtsverband selbst nicht beeinflussen kann, wie z. B. Tarifsteigerungen, die wachsende Zahl jener Menschen, die Anspruch auf eine Leistung haben sowie die steigenden Unterstützungsbedarfe, sind es strukturelle Kosten, die auf das Bundesteilhabegesetz, aber auch auf die Hessische Systematik und deren Umsetzung zurückzuführen sind, heißt es vonseiten des LWV. „Auf einige der genannten Faktoren haben wir keinerlei Einfluss“, so LWV-Kämmerer Dieter Schütz, der die Eckwerte am 18. Juni 2025 in die LWV-Verbandsversammlung eingebracht hat. „Darum dürfen wir nicht nachlassen, berechtigte Kostenbeteiligungen von Land und Bund sowie anderen, wie etwa den Pflegekassen, einzufordern. Andere Faktoren wiederum liegen in unseren Händen und den Händen der Vertragspartner im hessischen System. Und ich kann nur an alle appellieren – da ist es unser aller Pflicht zu handeln.“
Der LWV habe im vergangenen Jahr und besonders intensiv in den letzten 4 Monaten begonnen, umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der Umlagesätze zu begrenzen und die nachhaltige Stabilisierung und Verlässlichkeit für Leistungserbringer und -berechtigte voranzutreiben. Die Maßstäbe an effizientes Verwaltungshandeln wurden im vergangenen Jahr nochmals erhöht und alle Bereiche wurden angehalten, Einsparpotenziale zu identifizieren und konsequent auszuschöpfen. Dazu gehörten und gehören strukturelle Optimierungen sowie die interne Überprüfung von Prozessen und Standards. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Finanzbedarf und die Belastung der Mitgliedskörperschaften nachhaltig zu begrenzen und eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung durch den LWV sicherzustellen. Zusätzlich habe der LWV in der Eingliederungshilfe selbst gemeinsam mit den Leistungserbringern eine Vielzahl von Veränderungsmaßnahmen angestoßen, um mögliche Sparpotentiale und Synergieeffekte zu identifizieren und auszuschöpfen.
Mit dem Beschluss der Eckwerte geben die Abgeordneten den finanziellen Rahmen für die Arbeit des LWV im kommenden Jahr vor und den Landkreisen und kreisfreien Städte erste Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Verbandsumlage. Diese steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. Vor allem die Einführung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungssystematik in Hessen mit der Endstufe im Juli 2023 seien hierbei zusätzlich zu anderen Faktoren zu nennen. So stieg der Finanzbedarf beispielsweise zwischen 2020 und 2025 um insgesamt 579 Millionen Euro – alleine in den letzten beiden Jahren um 345 Millionen Euro. „Die dramatische Finanzsituation der kommunalen Familie, deren Teil wir als Höherer Kommunalverband sind, verpflichtet uns, gemeinsam auch ungewöhnliche und herausfordernde Lösungen vorzuschlagen, die eine zeitnahe Perspektive für die finanzielle Situation der Landkreise und kreisfreien Städte darstellt“, erläuterte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler.
Beitrag aus eigener Kraft und Auftrag zum Zukunftssicherungsbeitrag beschlossen
Deshalb haben die Abgeordneten zusätzlich über eine Ergänzungsvorlage zur Eckwerteplanung abgestimmt, welche die Landesdirektorin Simmler in Abstimmung mit dem Kämmerer eingebracht hat. Darin sind Maßnahmen festgeschrieben, mit denen die finanziellen Herausforderungen für die Kommunen in den nächsten Jahren etwas abgemildert werden sollen. Zwei Maßnahmen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: Aus der ungebundenen Liquidität des LWV wird ein Gesamtbetrag von 200 Millionen Euro verwendet, um sie für die Umlage dämpfend für die Trägerkommunen einzusetzen. Für das Jahr 2026 werden 100 Millionen Euro eingesetzt, die nicht bei den Trägern eingezogen werden und damit faktisch eine Reduzierung bedeuten, weitere 100 Millionen Euro können für die Jahre bis 2028 eingesetzt werden, falls benötigt.
„Mit den heute verabschiedeten Eckwerten verfolgen wir weiterhin den seit Februar dieses Jahres gesetzten klaren Kurs auf eine zukunftsfähige Aufstellung des LWV. Angesichts der finanziellen Herausforderungen sind Konsolidierung, Bürokratieabbau und Prozesskritik unvermeidlich, helfen aber auch dabei, den LWV effizienter, schlanker und gleichzeitig leistungsstark für die Menschen in Hessen aufzustellen, um die so wichtigen Leistungen des LWV langfristig zu sichern. Unser Landeswohlfahrtsverband muss seine Ressourcen gezielt für die Menschen in Hessen einsetzen, und das zukunftsfähig und leistungsvoll. Und auch bei den Leistungserbringern gehören die Fachkräfte zu den Menschen und nicht an den Schreibtisch“, so Landesdirektorin Simmler. Die Verbandsversammlung habe die Verwaltung klar in dem Vorhaben gestärkt, die hessische Systematik grundsätzlich dahingehend zu verändern, dass Bürokratie konsequent abgebaut wird, bestehende Standards und Strukturen kritisch zu hinterfragen und in der Konsequenz auch Gelder einzusparen sind.
Zudem wurde die Verbandsspitze des LWV damit beauftragt, das Gespräch mit den Leistungserbringern zu suchen, um über einen Zukunftssicherungsbeitrag zu verhandeln. „Den Leistungserbringern ist die dramatische Finanzsituation des LWV sowie der kommunalen Familie bewusst. Auch die Notwendigkeit, das bisherige System in Hessen so weiter zu entwickeln und zu verändern, dass gute Arbeit für die Menschen geleistet werden kann, ist sowohl uns als auch der Leistungserbringerebene sehr klar. Uns darf es nicht um ein Festhalten gehen, uns muss es um den Menschen gehen, dort müssen die Mittel ankommen und nicht in komplizierten Verfahren. Das eint uns und die Leistungserbringer. Daher sind wir zuversichtlich, dass wir uns gemeinsam für die nächsten beiden Jahre einigen können. Und dann muss diese Zeit genutzt werden“, sagte Susanne Simmler.
Mit dem Experiment einer neuen Bedarfsermittlung, deren Einführung und Schulung die Leistungserbringer schon etliche Fachleistungs- und Fachleistungsüberstunden gekostet hat, hat sich der LWV ein klassisches Eigentor geschossen. Dieser Zeitaufwand musste bei den Betroffenen eingespart werden. Er ging auf Kosten des Kerngeschäfts der Leistungserbringer, „der Beziehungsarbeit“.
Mittlerweile haben sich die Leistungserbringer auf diese Ermittlung eingegrooved und begründen Kostensteigerungen stichhaltig.
Jetzt will Frau Simmler die Fachkräfte vom Schreibtisch zurück zu den Menschen bringen. „Und auch bei den Leistungserbringern gehören die Fachkräfte zu den Menschen und nicht an den Schreibtisch“
Eine späte Erkenntnis, auf deren Umsetzung ich gespannt bin.
Hätte man sie bei Einführung des neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes und der Umsetzung des BTHG in der Eingliederungshilfe berücksichtigt, wären die Leistungserbringer, also stationäre Wohnformen und tagesstrukturierende Angebote, wie Tagesstätten und Wohnheime u.a. unbeschadeter durch die Coronakrise gekommen.
Stephan Laux