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Studienvorstellung: AGG-Beschwerdestellen gut umsetzen

Vorschau auf Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Vorschau auf Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berlin (kobinet) Für ein gutes Betriebsklima ist es wichtig, dass es innerbetriebliche Stellen gibt, an die sich Mitarbeitende bei Diskriminierung wenden können. Aber wie sollen solche Stellen ausgestaltet werden, wie gehen sie am besten mit Beschwerden um? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgebende zwar seit 2006, Antidiskriminierungsbeschwerdestellen einzurichten, schreibt aber nicht konkret vor, wie diese aussehen und arbeiten sollen. Das bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Um Betrieben eine Orientierung an die Hand zu geben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele für gelingende betriebliche Beschwerdestrukturen sammeln und analysieren lassen. Darauf aufbauend wurde ein Grundmodell für gute Beschwerdestrukturen und -verfahren entwickelt, das an unterschiedliche Branchen und Organisationsgrößen angepasst werden kann. Die Ergebnisse der Studie "Beschwerdestellen bei Diskriminierung - Grundlagen, Handlungsansätze und Praxisbeispiele für eine gute Umsetzung von betrieblichen Beschwerdestellen nach § 13 AGG" sollen nun am 8. Juli 2025 vorgestellt werden.

Das Autor*innen-Team der IMAP GmbH und von adis e.V. sowie Vertreter*innen aus betrieblichen Beschwerdestellen wirken an der Veranstaltung mit und diskutieren die Ergebnisse.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 8. Juli 2025 von 13:00 bis 15:30 Uhr online statt. Die Anmeldung ist möglich unter https://social.bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/88462763

„Die Veranstaltung kann von Dolmetscher*innen der Deutschen Gebärdensprache begleitet werden. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, geben Sie das bitte im entsprechenden Feld bei Ihrer Anmeldung über o.g. Link an. Wir benötigen die Rückmeldung bzgl. einer Dolmetschung bitte bis zum 26. Juni 2025 um entsprechende Dolmetscher*innen beauftragen zu können“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung vonseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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