Berlin (kobinet)
Für ein gutes Arbeits-klima ist es wichtig:
Es gibt Stellen im Betrieb.
An diese Stellen können sich Mitarbeiter wenden.
Zum Beispiel bei Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Aber wie sollen solche Stellen arbeiten?
Wie gehen sie am besten mit Beschwerden um?
Das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz gibt es seit 2006.
Das Gesetz hat die Abkürzung AGG.
Das AGG verpflichtet Arbeit-geber:
Sie müssen Anti-diskriminierungs-beschwerde-stellen einrichten.
Aber das Gesetz schreibt nicht vor:
So sollen diese Stellen aussehen.
So sollen diese Stellen arbeiten.
Das bringt viele Herausforderungen mit sich.
Das bringt viele Fragen mit sich.
Die Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes wollte Betrieben helfen.
Deshalb hat sie eine Studie machen lassen.
In der Studie wurden Beispiele gesammelt.
Die Beispiele zeigen:
So funktionieren gute betriebliche Beschwerde-strukturen.
Die Beispiele wurden analysiert.
Darauf aufbauend wurde ein Grund-modell entwickelt.
Das Grund-modell zeigt:
So funktionieren gute Beschwerde-strukturen.
So funktionieren gute Beschwerde-verfahren.
Das Grund-modell kann angepasst werden.
Es kann an unterschiedliche Branchen angepasst werden.
Es kann an unterschiedliche Organisations-größen angepasst werden.
Die Studie heißt:
Beschwerde-stellen bei Diskriminierung.
Grundlagen und Handlungs-ansätze.
Praxis-beispiele für eine gute Umsetzung von betrieblichen Beschwerde-stellen nach § 13 AGG.
Die Ergebnisse der Studie werden vorgestellt.
Das passiert am 8. Juli 2025.
Das Autoren-team der IMAP GmbH wirkt mit.
Das Autoren-team von adis e.V. wirkt mit.
Vertreter von betrieblichen Beschwerde-stellen wirken mit.
Sie diskutieren die Ergebnisse.
Die Veranstaltung findet statt:
Dienstag, 8. Juli 2025
Von 13:00 bis 15:30 Uhr
Online
Sie können sich anmelden unter:
Die Veranstaltung kann von Dolmetschern begleitet werden.
Die Dolmetscher übersetzen in Deutsche Gebärden-sprache.
Möchten Sie dieses Angebot nutzen?
Dann geben Sie das bei Ihrer Anmeldung an.
Es gibt ein entsprechendes Feld.
Die Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes braucht die Rück-meldung bis zum 26. Juni 2025.
Dann können entsprechende Dolmetscher beauftragt werden.

Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Für ein gutes Betriebsklima ist es wichtig, dass es innerbetriebliche Stellen gibt, an die sich Mitarbeitende bei Diskriminierung wenden können. Aber wie sollen solche Stellen ausgestaltet werden, wie gehen sie am besten mit Beschwerden um? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgebende zwar seit 2006, Antidiskriminierungsbeschwerdestellen einzurichten, schreibt aber nicht konkret vor, wie diese aussehen und arbeiten sollen. Das bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Um Betrieben eine Orientierung an die Hand zu geben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele für gelingende betriebliche Beschwerdestrukturen sammeln und analysieren lassen. Darauf aufbauend wurde ein Grundmodell für gute Beschwerdestrukturen und -verfahren entwickelt, das an unterschiedliche Branchen und Organisationsgrößen angepasst werden kann. Die Ergebnisse der Studie "Beschwerdestellen bei Diskriminierung - Grundlagen, Handlungsansätze und Praxisbeispiele für eine gute Umsetzung von betrieblichen Beschwerdestellen nach § 13 AGG" sollen nun am 8. Juli 2025 vorgestellt werden.
Das Autor*innen-Team der IMAP GmbH und von adis e.V. sowie Vertreter*innen aus betrieblichen Beschwerdestellen wirken an der Veranstaltung mit und diskutieren die Ergebnisse.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 8. Juli 2025 von 13:00 bis 15:30 Uhr online statt. Die Anmeldung ist möglich unter https://social.bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/88462763
„Die Veranstaltung kann von Dolmetscher*innen der Deutschen Gebärdensprache begleitet werden. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, geben Sie das bitte im entsprechenden Feld bei Ihrer Anmeldung über o.g. Link an. Wir benötigen die Rückmeldung bzgl. einer Dolmetschung bitte bis zum 26. Juni 2025 um entsprechende Dolmetscher*innen beauftragen zu können“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung vonseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Für ein gutes Betriebsklima ist es wichtig, dass es innerbetriebliche Stellen gibt, an die sich Mitarbeitende bei Diskriminierung wenden können. Aber wie sollen solche Stellen ausgestaltet werden, wie gehen sie am besten mit Beschwerden um? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgebende zwar seit 2006, Antidiskriminierungsbeschwerdestellen einzurichten, schreibt aber nicht konkret vor, wie diese aussehen und arbeiten sollen. Das bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Um Betrieben eine Orientierung an die Hand zu geben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele für gelingende betriebliche Beschwerdestrukturen sammeln und analysieren lassen. Darauf aufbauend wurde ein Grundmodell für gute Beschwerdestrukturen und -verfahren entwickelt, das an unterschiedliche Branchen und Organisationsgrößen angepasst werden kann. Die Ergebnisse der Studie "Beschwerdestellen bei Diskriminierung - Grundlagen, Handlungsansätze und Praxisbeispiele für eine gute Umsetzung von betrieblichen Beschwerdestellen nach § 13 AGG" sollen nun am 8. Juli 2025 vorgestellt werden.
Das Autor*innen-Team der IMAP GmbH und von adis e.V. sowie Vertreter*innen aus betrieblichen Beschwerdestellen wirken an der Veranstaltung mit und diskutieren die Ergebnisse.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 8. Juli 2025 von 13:00 bis 15:30 Uhr online statt. Die Anmeldung ist möglich unter https://social.bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/88462763
„Die Veranstaltung kann von Dolmetscher*innen der Deutschen Gebärdensprache begleitet werden. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, geben Sie das bitte im entsprechenden Feld bei Ihrer Anmeldung über o.g. Link an. Wir benötigen die Rückmeldung bzgl. einer Dolmetschung bitte bis zum 26. Juni 2025 um entsprechende Dolmetscher*innen beauftragen zu können“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung vonseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
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