Potsdam (kobinet)
In Potsdam war eine Pflegerin vor Gericht.
Die Pflegerin arbeitet im Oberlin-Haus.
Das Oberlin-Haus ist ein Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung.
Vor 4 Jahren gab es in dem Wohn-Heim einen schlimmen Fall.
Damals wurden Menschen mit Behinderung getötet.
Jetzt ging es um eine andere Pflegerin.
Die Pflegerin heißt Esther K.
Sie ist 56 Jahre alt.
Eine Auszubildende hat vor Gericht ausgesagt.
Eine Auszubildende ist eine Person, die einen Beruf lernt.
Die Person ist noch in der Ausbildung.
Die Auszubildende hat erzählt:
Esther K. war sehr schlecht zu den Bewohnern.
Sie hat die Bewohner beschimpft.
Sie hat die Bewohner geschubst.
Sie hat die Bewohner geschlagen.
Sie hat einen Bewohner zum Essen gezwungen.
Der Richter hat entschieden:
Der schlimmste Vorwurf wird fallen gelassen.
Das heißt: Esther K. wird nicht wegen Miss-Handlung verurteilt.
Miss-Handlung bedeutet: Jemand hat eine andere Person absichtlich schlecht behandelt.
Die Person hat der anderen Person weh getan.
Der Grund: Es gibt keine sichtbaren Verletzungen bei den Bewohnern.
Aber Esther K. wird trotzdem bestraft.
Sie wird verurteilt wegen:
- Nötigung
- Körper-Verletzung
Das Urteil:
Esther K. muss 10 Monate ins Gefängnis.
Aber sie muss nicht ins Gefängnis gehen.
Das nennt man Bewährungs-Strafe.
Bei einer Bewährungs-Strafe muss die Person nicht ins Gefängnis gehen.
Aber die Person muss sich an bestimmte Regeln halten.
Wenn sie die Regeln nicht einhält, muss sie doch ins Gefängnis.
Außerdem muss sie 2000 Euro bezahlen.
Das Geld geht an den Allgemeinen Behinderten-Verband.
Der Allgemeine Behinderten-Verband ist eine Organisation.
Diese Organisation setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Die Zeitung taz hat über den Prozess berichtet.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Potsdam (kobinet) In Potsdam stand eine Pflegerin des Oberlinhauses vor Gericht. Dies hat vor allem auch deshalb eine besondere Brisanz, weil vor vier Jahren in dieser Einrichtung Menschen mit Behinderung getötet wurden. Die Tageszeitung taz berichtet ausführlich über die Verhandlung und darüber, wie eine Auszubildende eindrücklich schilderte, wie ihre Kollegin, die 56-jährige Esther K., die Bewohner*innen beleidigt, geschubst und sogar geschlagen haben soll. Auch soll sie einen Bewohner mehrfach gezwungen haben, Essen zu sich zu nehmen.
Am Ende wird dem taz-Bericht zufolge der Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen fallen gelassen. Zwar gäbe es eine eindrückliche Zeugenaussage, aber keine nachweisbaren Verletzungen. „Der Richter spricht von einem ‚Grenzfall‘. Esther K. wird am 27. Mai wegen Nötigung und Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Zahlung von 2.000 Euro an den Allgemeinen Behindertenverband verurteilt“, heißt es zum Ausgang der Verhandlung in der taz.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Potsdam (kobinet) In Potsdam stand eine Pflegerin des Oberlinhauses vor Gericht. Dies hat vor allem auch deshalb eine besondere Brisanz, weil vor vier Jahren in dieser Einrichtung Menschen mit Behinderung getötet wurden. Die Tageszeitung taz berichtet ausführlich über die Verhandlung und darüber, wie eine Auszubildende eindrücklich schilderte, wie ihre Kollegin, die 56-jährige Esther K., die Bewohner*innen beleidigt, geschubst und sogar geschlagen haben soll. Auch soll sie einen Bewohner mehrfach gezwungen haben, Essen zu sich zu nehmen.
Am Ende wird dem taz-Bericht zufolge der Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen fallen gelassen. Zwar gäbe es eine eindrückliche Zeugenaussage, aber keine nachweisbaren Verletzungen. „Der Richter spricht von einem ‚Grenzfall‘. Esther K. wird am 27. Mai wegen Nötigung und Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Zahlung von 2.000 Euro an den Allgemeinen Behindertenverband verurteilt“, heißt es zum Ausgang der Verhandlung in der taz.
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