Bad Segeberg / Berlin (kobinet)
Es gibt einen neuen Podcast.
Der Podcast heißt: Inklusion Ganz Einfach Leben.
Man kann sich im Internet Sendungen anhören.
Diese Sendungen kann man hören, wann man will.
Die Abkürzung ist: IGEL.
In dem Podcast sprechen Menschen über wichtige Themen.
Die Themen sind für Menschen mit Behinderungen wichtig.
In der neuen Folge geht es um ein wichtiges Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheits-stärkungs-gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG.
Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025.
Das Gesetz ist sehr wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Sascha Lang macht den Podcast.
Sein Gast ist Christiane Möller.
Christiane Möller ist Anwältin.
Sie arbeitet beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-verband.
Die Abkürzung ist: DBSV.
Christiane Möller kennt sich gut mit dem Gesetz aus.
Sie arbeitet schon lange an dem Gesetz.
Das Barrierefreiheits-stärkungs-gesetz ist wichtig.
Das Gesetz sagt:
Firmen müssen ihre Produkte barriere-frei machen.
Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Firmen müssen ihre Dienst-leistungen barriere-frei machen.
Jemand hilft dir bei etwas, was du brauchst.
Das kann zum Beispiel ein Friseur sein, der dir die Haare schneidet, oder ein Arzt, der dich gesund macht.
Zum Beispiel:
- Geld-automaten müssen barriere-frei sein
- E-Books müssen barriere-frei sein
- Online-shops müssen barriere-frei sein
In dem Podcast sprechen sie über viele Dinge:
- Welche Geräte müssen barriere-frei werden?
- Welche Dienst-leistungen müssen barriere-frei werden?
- Wie lange haben Firmen Zeit für die Umsetzung?
- Wer prüft ob die Firmen sich an das Gesetz halten?
Es gibt auch Probleme bei der Umsetzung.
Viele Firmen brauchen Hilfe.
Sie wissen nicht genau was sie machen müssen.
Es gibt eine Stelle in Sachsen-Anhalt.
Diese Stelle prüft ob Firmen sich an das Gesetz halten.
Das Ziel von dem Gesetz ist:
Menschen mit Behinderungen sollen besser teil-haben können.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst-bestimmter leben können.
Der Alltag soll für Menschen mit Behinderungen einfacher werden.

Foto: IGEL-Media
Bad Segeberg / Berlin (kobinet) "Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ab 28. Juni 2025 in Kraft". So lautet der Titel der aktuellen Episode des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL). Zu Gast bei Sascha Lang ist dieses Mal Christiane Möller. Sie ist Juristin und stellvertretende Geschäftsführerin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Sie begleitet seit Jahren die Umsetzung des European Accessibility Acts in deutsches Recht. Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter ausgewählter Produkte und Dienstleistungen zu digitaler und technischer Barrierefreiheit.
Im Gespräch mit Sascha Lang werden u.a. folgende Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erläutert:
– welche Geräte und Services betroffen sind (z. B. Bankautomaten, E-Books, Online-Shops),
– welche Übergangsfristen gelten und
– wer die Einhaltung künftig kontrolliert.
„Wir beleuchten die Herausforderungen bei der Umsetzung, den Beratungsbedarf der Wirtschaft und die Rolle der Marktüberwachungsstelle in Sachsen-Anhalt. Auch der Einfluss europäischer Normen und mögliche Lücken im Gesetz werden diskutiert. Ziel ist: mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – durch bessere Zugänglichkeit im Alltag“, heißt es u.a. in der Ankündigung der aktuellen Episode des IGEL-Podcast.

Foto: IGEL-Media
Bad Segeberg / Berlin (kobinet) "Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ab 28. Juni 2025 in Kraft". So lautet der Titel der aktuellen Episode des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL). Zu Gast bei Sascha Lang ist dieses Mal Christiane Möller. Sie ist Juristin und stellvertretende Geschäftsführerin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Sie begleitet seit Jahren die Umsetzung des European Accessibility Acts in deutsches Recht. Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter ausgewählter Produkte und Dienstleistungen zu digitaler und technischer Barrierefreiheit.
Im Gespräch mit Sascha Lang werden u.a. folgende Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erläutert:
– welche Geräte und Services betroffen sind (z. B. Bankautomaten, E-Books, Online-Shops),
– welche Übergangsfristen gelten und
– wer die Einhaltung künftig kontrolliert.
„Wir beleuchten die Herausforderungen bei der Umsetzung, den Beratungsbedarf der Wirtschaft und die Rolle der Marktüberwachungsstelle in Sachsen-Anhalt. Auch der Einfluss europäischer Normen und mögliche Lücken im Gesetz werden diskutiert. Ziel ist: mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – durch bessere Zugänglichkeit im Alltag“, heißt es u.a. in der Ankündigung der aktuellen Episode des IGEL-Podcast.
Ich fand diesen Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz ganz hilfreich.