Berlin (kobinet)
Bundeskanzler Friedrich Merz hat etwas über die Eingliederungs-Hilfe gesagt.
Der Staat hilft Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen.
Das Geld oder die Hilfe nennt man Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Viele Menschen haben Friedrich Merz dafür kritisiert.
Das Thema ist auch wichtig für das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das wurde bei einer Befragung am 4. Juni 2025 im Deutschen Bundestag deutlich.
Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer hat eine Frage gestellt.
Corinna Rüffer hat vor kurzem ein Positions-Papier der Grünen veröffentlicht.
Das Papier geht um Forderungen der BAGüS.
Das ist eine Gruppe von Menschen, die Regeln für die Hilfe von Menschen mit Behinderungen macht.
Sie treffen wichtige Entscheidungen über die Unterstützung.
BAGüS ist die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial-Hilfe und Eingliederungs-Hilfe.
Die Parlamentarische Staats-Sekretärin Kerstin Griese hat die Frage beantwortet.
Kerstin Griese arbeitet beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Die kobinet-nachrichten zeigen hier den Dialog vom 4. Juni 2025 im Bundestag:
Im Protokoll der Plenar-Sitzung des Deutschen Bundestags vom 4. Juni 2025 steht auf Seite 735 bei Frage 42:
Frage von Corinna Rüffer von den Grünen:
Die BAGüS hat Forderungen gestellt.
Die BAGüS will eine verbindliche Sozial-Planung und Bedarfs-Planung in der Eingliederungs-Hilfe.
Das steht im 9. Buch Sozial-Gesetz-Buch.
Die BAGüS will auch das Vereinbarungs-Prinzip ablösen.
Das ist der Kontrahierungs-Zwang nach den Paragraphen 123 und folgenden im 9. Buch Sozial-Gesetz-Buch.
Stimmt das mit den Zielen des Bundes-Teilhabe-Gesetzes überein?
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung, besser am Leben teilzunehmen.
Es gibt ihnen mehr Unterstützung für Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Jeder Mensch mit Behinderung soll individuelle Unterstützung bekommen.
Die Unterstützung soll am persönlichen Bedarf ausgerichtet sein.
Das ist wichtig für ein selbst-bestimmtes Leben und Arbeiten.
Antwort von Parlamentarischer Staats-Sekretärin Kerstin Griese:
Die Bundes-Regierung kennt das Positions-Papier zur Bundestags-Wahl 2025 der BAGüS.
Das Papier ist vom Februar 2025.
Das Positions-Papier hat viele Vorschläge.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales wertet die Vorschläge aus.
Im Koalitions-Vertrag von CDU und CSU und SPD steht:
Der Bund wird mit Ländern und Kommunen über die Eingliederungs-Hilfe beraten.
Dabei geht es um weniger Verwaltungs-Aufwand und einfachere Verfahren.
Es geht auch um Steuerungs-Möglichkeiten und die Sicher-Stellung von Angeboten.
Bei allen Diskussionen müssen die Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention beachtet werden.
Auch der Grundsatz des 9. Buches Sozial-Gesetz-Buch ist wichtig.
Eingliederungs-Hilfe-Leistungen müssen sich nach dem individuellen Bedarf der Menschen richten.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Bundeskanzler Friedrich Merz hat mit seinen Äußerungen zu den Ausgaben der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen für Kritik gesorgt. Dass das Thema auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung steht, das wurde bei der Befragung der Bundesregierung am 4. Juni 2025 im Deutschen Bundestag deutlich. Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer, die vor kurzem auf ein Positionspapier der Grünen zu den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) veröffentlicht hat, hatte eine entsprechende Frage eingebracht, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kerstin Griese beantwortet wurde. Die kobinet-nachrichten dokumentieren die protokollarische Aufzeichnung des Dialogs zur Eingliederungshilfereform vom 4. Juni 2025 im Bundestag:
Im Protokoll der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags vom 4. Juni 2025 heißt es auf Seite 735 zur Frage 42:
„Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), dass zur Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten und des Sicherstellungsauftrages eine verbindliche Sozial- und Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erforderlich sei, und die Ablösung des Vereinbarungsprinzips (Kontrahierungszwang nach den §§ 123 ff.
SGB IX; siehe: www.bagues.de/media/filer_public/f4/34/f43424e0-befc-491b-a8c0-bf3d78ff6e79/bagus_positionspapier_zur_bundestagswahl_bf.pdf, Seite 2) als übereinstimmend mit den erklärten Zielen des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, jedem behinderten Menschen die am persönlichen Bedarf ausgerichtete individuelle Unterstützung zu geben, die für sein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten nötig ist?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Der Bundesregierung ist das ‚Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 für die 21. Legislaturperiode‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe aus Februar 2025 bekannt. Das Positionspapier enthält eine Vielzahl von Vorschlägen, die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgewertet werden. Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen über die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe beraten. In diesem Zusammenhang wird, neben Möglichkeiten zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Vereinfachungen von Verfahren, auch über Steuerungsmöglichkeiten und die Sicherstellung von Angeboten gesprochen werden. Selbstverständlich sind die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der Grundsatz des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, dass Eingliederungshilfeleistungen sich nach dem individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten richten, bei allen Diskussionen über Weiterentwicklungen zu beachten.“
Link zum Protokoll des Deutschen Bundestages zur Sitzung am 4. Juni 2025

Foto: omp
Berlin (kobinet) Bundeskanzler Friedrich Merz hat mit seinen Äußerungen zu den Ausgaben der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen für Kritik gesorgt. Dass das Thema auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung steht, das wurde bei der Befragung der Bundesregierung am 4. Juni 2025 im Deutschen Bundestag deutlich. Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer, die vor kurzem auf ein Positionspapier der Grünen zu den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) veröffentlicht hat, hatte eine entsprechende Frage eingebracht, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kerstin Griese beantwortet wurde. Die kobinet-nachrichten dokumentieren die protokollarische Aufzeichnung des Dialogs zur Eingliederungshilfereform vom 4. Juni 2025 im Bundestag:
Im Protokoll der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags vom 4. Juni 2025 heißt es auf Seite 735 zur Frage 42:
„Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), dass zur Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten und des Sicherstellungsauftrages eine verbindliche Sozial- und Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erforderlich sei, und die Ablösung des Vereinbarungsprinzips (Kontrahierungszwang nach den §§ 123 ff.
SGB IX; siehe: www.bagues.de/media/filer_public/f4/34/f43424e0-befc-491b-a8c0-bf3d78ff6e79/bagus_positionspapier_zur_bundestagswahl_bf.pdf, Seite 2) als übereinstimmend mit den erklärten Zielen des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, jedem behinderten Menschen die am persönlichen Bedarf ausgerichtete individuelle Unterstützung zu geben, die für sein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten nötig ist?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Der Bundesregierung ist das ‚Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 für die 21. Legislaturperiode‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe aus Februar 2025 bekannt. Das Positionspapier enthält eine Vielzahl von Vorschlägen, die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgewertet werden. Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen über die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe beraten. In diesem Zusammenhang wird, neben Möglichkeiten zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Vereinfachungen von Verfahren, auch über Steuerungsmöglichkeiten und die Sicherstellung von Angeboten gesprochen werden. Selbstverständlich sind die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der Grundsatz des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, dass Eingliederungshilfeleistungen sich nach dem individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten richten, bei allen Diskussionen über Weiterentwicklungen zu beachten.“
Link zum Protokoll des Deutschen Bundestages zur Sitzung am 4. Juni 2025
Okay, das deckt sich mit den Aussagen der Gegendarstellung der Union zu den Vorwürfen hinsichtlich der Merz Aussage. Sollte man das Thema aber mit der Gegendarstellung der Union nicht erst einmal beruhen lassen, bis tatsächlich die ersten Vorschläge aus den zugehörigen Ministerium kommen? Oder sollte das Thema so breit geredet werden, dass am Ende die Tore in andere Richtung geöffnet werden?