Berlin (kobinet)
Der Fach-mann Dr. Daten-schutz schreibt über ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz.
Viele Menschen benutzen das Internet.
Sie suchen Informationen im Internet.
Wenn du etwas wissen musst oder lernen willst, brauchst du Wissen dazu.
Dieses Wissen nennt man Informationen.
Sie kaufen Dinge im Internet.
Sie erledigen wichtige Dinge im Internet.
Im Internet gibt es aber immer noch Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse.
Das sind Dinge, die im Weg sind.
Dann kann man nicht gut vorwärts kommen.
Deshalb können nicht alle Menschen das Internet gut nutzen.
Die Politiker haben deshalb ein Gesetz gemacht.
Das Gesetz heißt Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz.
Das ist ein sehr langes Wort.
Es bedeutet: Ein Gesetz, das die Barriere-freiheit besser macht.
Das Gesetz soll für weniger Barrieren sorgen.
Dann können mehr Menschen das Internet besser nutzen.

Foto: geralt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet) In einem Fachbeitrag setzt sich Dr. Datenschutz mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auseinander.
Zitat:
„Der digitale Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Websites, Online-Shops und Apps haben einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Teilhabe. Doch trotz des wachsenden Angebots ist digitale Barrierefreiheit noch immer kein Standard. Um hier Abhilfe zu schaffen und seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 nachzukommen, hat der Gesetzgeber mit dem BFSG einen ersten Rahmen für eine verpflichtende barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung im digitalen Bereich geschaffen.“

Foto: geralt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Berlin (kobinet) In einem Fachbeitrag setzt sich Dr. Datenschutz mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auseinander.
Zitat:
„Der digitale Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Websites, Online-Shops und Apps haben einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Teilhabe. Doch trotz des wachsenden Angebots ist digitale Barrierefreiheit noch immer kein Standard. Um hier Abhilfe zu schaffen und seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 nachzukommen, hat der Gesetzgeber mit dem BFSG einen ersten Rahmen für eine verpflichtende barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung im digitalen Bereich geschaffen.“
Ich fand diese Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz ganz helpful.
Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz