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Entlastung für pflegende Mütter verbessern

Kleinkind, das in Decken eingewickeltist, schaut den Betrachter  des Bildes nach oben an
Kleinkind
Foto: Pixabay/Pexels

DÜSSELDORF (kobinet) Anlässlich des Muttertages am 11. Mai sowie des Tags der Pflege am 12. Mai fordern der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und seine Bundesfrauenvertretung, die Leistungen und Angebote zur Entlastung von pflegenden Müttern zu verbessern. Frauen übernehmen immer noch den Großteil der Pflegearbeit. In seinem aktuellen Positionspapier "Entlastung für pflegende Mütter verbessern!" fordert der bvkm deshalb gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung, mehr Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen sowie ein flexibles und nach Pflegegraden gestaffeltes Entlastungsbudget einzuführen. Eltern sein hört nie auf. Das gilt für alle Eltern allgemein, aber besonders für Eltern von Kindern mit Behinderung. Während die durchschnittliche Pflegedauer in der häuslichen Pflege bei zirka drei bis fünf Jahren liegt, ist die Pflege eines Kindes mit Behinderung eine lebenslange Aufgabe, die nicht mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter endet.

„Pflegende Mütter sind oft über mehrere Jahrzehnte enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt“, erläutert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. „Die Versorgungsstruktur ist aber nicht auf sie und ihre Bedarfe ausgelegt. Gerade im Pflegebereich, insbesondere bei der Kurzzeitpflege und den ambulanten Pflegediensten, gibt es viel zu wenige spezialisierte Angebote für junge Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf.“

Der bvkm fordert deshalb, flächendeckend eine ausreichende Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen für Menschen mit Behinderung vorzuhalten und spezielle Angebote der Kurzzeitpflege zu schaffen, die die spezifischen Bedarfe und das Alter der Menschen mit Behinderung berücksichtigen.

In seinem Positionspapier weist der bvkm außerdem darauf hin, dass die Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung für alle Pflegebedürftigen gleich hoch sind. Dies benachteiligt Eltern, deren Kinder einen hohen Pflegebedarf haben. Für sie sind die Anforderungen an die Pflege höher, die Leistungen deshalb teurer und das Entlastungsbudget schneller aufgebraucht.

„Gerade diejenigen Eltern, die am meisten Entlastung und Unterstützung bei der Pflege ihrer Kinder benötigen, profitieren am wenigsten von den vorgesehenen Leistungen“, erklärt Gertrud Zürrlein, Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung des bvkm. „Wir fordern deshalb die Einführung eines flexiblen, nach Pflegegraden gestaffelten Entlastungsbudgets.“

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Ralph Milewski
09.05.2025 14:44

Die Leistung pflegender Mütter ist unbestritten. Gerade deshalb ist es fatal, sie weiterhin allein in die Verantwortung zu stellen und strukturelle Entlastung als individuelle Ausnahmeleistung zu verhandeln.

Die Forderung nach mehr Unterstützung für pflegende Mütter ist gut gemeint, aber sie greift zu kurz und reproduziert ein überholtes Rollenbild. Wo bleiben die Väter, Geschwister oder Kinder von Menschen mit Behinderung, die oft schon in jungen Jahren zu pflegenden Angehörigen werden? Wer Care-Arbeit ernst nimmt, muss sie endlich als gesamtgesellschaftliche Verantwortung begreifen und darf sie nicht dauerhaft einzelnen Frauen zuschreiben.

Indem ausschließlich von „Müttern“ die Rede ist, wird erstens ein tradiertes, weiblich codiertes Pflegemodell zementiert, das strukturelle Probleme individualisiert. Belastung, Überforderung und Verantwortungsdruck erscheinen als private Herausforderungen statt als Konsequenz politischer Untätigkeit und mangelnder Infrastruktur. Zweitens werden alle anderen pflegenden Angehörigen wie Väter, Geschwister, Partnerinnen und Partner oder Kinder implizit als nicht entlastungswürdig dargestellt. Das ist nicht nur realitätsfern, sondern sozialpolitisch fahrlässig.

Solange Unterstützungsangebote entlang überkommener Familienmodelle gedacht und formuliert werden, bleibt echte Entlastung ein leeres Versprechen. Statt punktueller Nachbesserung braucht es eine umfassende Neuausrichtung, die geschlechtergerecht, intergenerational und partizipativ ist. Das bedeutet: weg von der Fürsorgelogik, hin zu geteilter Verantwortung und echter Inklusion für alle Beteiligten.

Martin
Antwort auf  Ralph Milewski
10.05.2025 07:57

Sehr richtig! Wie überhaupt noch sehr vielen Vorschriften auf nur von Männern und Frauen die Rede ist und andere Geschlechter Modelle überhaupt nicht mitgedacht sind. Immerhin hat auch das bundesverfassungsgericht als Ausfluss der sexuellen Selbstbestimmung beispielsweise das sogenannte dritte Geschlecht anerkannt. Siehe dagegen aber beispielsweise die Regelung in § 37a SGB IX zur Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten. Hier sollen insbesondere Frauen mit Behinderungen vor Gewalt in jeder Form geschützt werden was völlig richtig ist und sicherlich auch statistischen Erfahrungswerten entsprechen mag. Es war auch ein großer Erfolg von Frauen mit Behinderungen dass sie es in den 90ern und 2000er Jahren geschafft haben in den entscheidenden Gesetzen zur Benachteiligung Ihre Belange besonders implementiert zu finden. Aber auch hier ist die Entwicklung mittlerweile weiter gegangen und tradierte Geschlechter Bilder werden zunehmend aufgeweicht. Die muss meines Erachtens die Gesetzeslage gegebenenfalls sogar auch die Verfassungslage Rechnung tragen.

Grüße von Martin Theben

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