Berlin (kobinet)
Am 5. Mai 2025 wurde in Berlin der Koalitions·vertrag zwischen CDU, SPD und CSU unterschrieben.
Damit kann die neue Regierung aus Union und SPD starten.
Das klappt, wenn Friedrich Merz heute am 6. Mai genug Stimmen im Bundestag bekommt.
Dann wird er neuer Bundes·kanzler.
Aber was steht im Koalitions·vertrag zum Thema Behinderten·politik?
Ottmar Miles-Paul hat alle wichtigen Texte zusammengestellt.
Er hat darüber auch im Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben gesprochen.
Texte aus dem Koalitions·vertrag zwischen CDU, SPD und CSU für die Zeit von 2025 bis 2029
Im Teil Arbeit und Soziales steht zum Thema Inklusion:
Die Regierung will eine inklusive Gesellschaft nach der UN-Behinderten·rechts·konvention.
Menschen mit Behinderung sollen ein Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe haben.
Die Regierung will die Barriere·freiheit verbessern.
Bis 2035 sollen alle öffentlich zugänglichen Gebäude des Bundes barriere·frei werden.
Auch in der privaten Wirtschaft soll es mehr Barriere·freiheit geben.
Die Regierung will ein Bundes·kompetenz·zentrum für Leichte Sprache und Gebärden·sprache aufbauen.
Assistenz·hunde sollen besser anerkannt werden.
Menschen mit Behinderung sollen leichter auf dem allgemeinen Arbeits·markt arbeiten können.
Es soll leichter sein, von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeits·markt zu wechseln.
Die Regierung will die Werkstätten erhalten und verändern.
Das Werkstatt·entgelt soll besser werden.
Menschen mit komplexen Behinderungen sollen bessere Teilhabe·chancen bekommen.
Bei der Entwicklung von KI-Systemen sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung beachtet werden.
Der Gewalt·schutz in der Behinderten·hilfe soll stärker werden.
Das Bundes·teilhabe·gesetz soll nach der Prüfung verbessert werden.
Es soll weniger Bürokratie geben.
Das Verhältnis von Eingliederungs·hilfe und Pflege soll besser geklärt werden.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabe·beratung soll weiter finanziert werden.
Im Teil Bauen und Wohnen steht:
Die Innenstädte und die soziale Infrastruktur sollen an die Barriere·freiheit angepasst werden.
Für barriere·freies und alters·gerechtes Wohnen soll mehr Geld ausgegeben werden.
Im Teil Verkehr steht:
Programme für barriere·freie Bahnhöfe werden fortgesetzt.
Der barriere·freie Ausbau von Bahnhöfen soll einfacher werden.
Im Teil Gesellschaft steht:
Die Regierung will die digitale Teilhabe für alle sichern.
Die Barriere·freiheit soll stärker werden.
Im Teil Bildung steht:
Die Regierung will Bildungs·gerechtigkeit, Leistungs·fähigkeit und Inklusion fördern.
In Krippen und Kitas soll es mehr Geld für Inklusion, Arbeits·schutz, Ausstattung und Digitalisierung geben.
Im Teil Sport steht:
Die Regierung will sich für Inklusion einsetzen, damit mehr Menschen Sport treiben können.
Der Behinderten·sport·verband und die Special Olympics sollen weiter unterstützt werden.
Für die Modernisierung von Sport·stätten gibt es mindestens 1 Milliarde Euro.
Die Barriere·freiheit wird dabei besonders berücksichtigt.
Im Teil Kinder- und Jugend·hilfe steht:
Das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugend·hilfe soll weiter verfolgt werden.
Der Zugang zu Leistungen soll für betroffene Familien einfacher werden.
Im Teil Gesundheit steht:
Das Gesundheits·wesen und die Pflege·versorgung sollen barriere·frei und inklusiv weiterentwickelt werden.
Im Teil Kultur steht:
Die von der Regierung geförderten Kultur·angebote sollen vielfältig und inklusiv sein.
Im Teil Verwaltung steht:
Die Verwaltung soll für alle Menschen gut erreichbar sein.
Die Verwaltungs·leistungen sollen digitalisiert und barriere·frei angeboten werden.
Im Teil Rente und Rehabilitation steht:
Die Beantragung von Leistungen soll einfach, barriere·frei und digital möglich sein.
Das Betriebliche Eingliederungs·management soll stärker werden.
Im Teil Europa steht:
Der Schwerbehinderten- und Rentenausweis soll digital und sicher mitgeführt werden können.
Im Teil Gleichbehandlung steht:
Die Regierung will den Diskriminierungs·schutz stärken und verbessern.
Die Arbeit der Anti·diskriminierungs·stelle wird fortgesetzt.
Im Teil Senioren·politik steht:
Die Regierung will die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen stärken.
Digitale Teilhabe·barrieren sollen durch Programme wie den "Digital·pakt Alter" abgebaut werden.
Die Mehr·generationen·häuser sollen weiter gefördert werden.
Hier ist der Link zum vollständigen Koalitions·vertrag: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf
Hier ist der Link zum IGEL-Podcast zum Koalitions·vertrag: https://podcasts.apple.com/de/podcast/was-steht-drin-ist-inklusion-ein-thema-f%C3%BCr-die-zuk%C3%BCnftige/id1563364492?i=1000704135061

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU wurde am 5. Mai 2025 in Berlin unterzeichnet. Damit ist der Weg für die neue Regierungskoalition aus Union und SPD frei, wenn heute am 6. Mai Friedrich Merz bei der Wahl zum Bundeskanzler die entsprechende Mehrheit im Bundestag bekommt. Doch was steht in dem über 140seitigen Koalitionsvertrag in Sachen Behindertenpolitik genau drin? Damit hat sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul nicht nur in einer Ausgabe des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL) auseinandergesetzt. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten seine Zusammenstellung von Textpassagen aus verschiedenen Kapiteln des Koalitionsvertrags, die behindertenpolitisch relevant sind.
Dokumentation der behindertenpolitisch relevanten Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU für die Legislaturperiode 2025 bis 2029
von Ottmar Miles-Paul
Im Kapitel Arbeit und Soziales heißt es zur Inklusion von Zeile 644 bis 678 wie folgt:
Inklusion:
Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht. Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips ‚Leistung aus einer Hand‘ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.“
Im Bereich Bauen und Wohnen heißt es von Zeile 709 – 712:
Mieter müssen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten geschützt werden. Wir stärken die städtebauliche Entwicklung unseres Landes, gerade auch in den ländlichen Räumen, bekämpfen Leerstand in strukturschwachen Regionen, stärken Innenstädte und soziale Infrastrukturen und passen sie an Klimawandel sowie Barrierefreiheit an.
Und weiter heißt es im Bereich Bauen und Wohnen von Zeile 766- 770:
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt. Für bewilligte Projekte werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Verkehr heißt es von Zeile 830 – 831
Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.
Und weiter heißt es im Bereich Verkehr von Zeile 880 – 882:
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze (zum Beispiel Magnetschwebebahn) geöffnet und der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen erleichtert. Die GVFG-Mittel werden wir schrittweise deutlich aufstocken und den Fördersatz erhöhen.
Im Bereich Gesellschaft – digital kompetent, selbstbestimmt und inklusiv heißt es von Zeile 2229 – 2231:
In einer zunehmend vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit. Wir bekämpfen Diskriminierung im digitalen Raum und schützen digitale Grundrechte.
Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation heißt es von Zeile 2301 – 2308:
Kinder und Jugendliche sollen ihr Potenzial unabhängig von ihrer Herkunft ausschöpfen können. Als rohstoffarmes Industrieland brauchen wir ein modernes Bildungssystem, das individuelle Bedarfe der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und die Demokratie stärkt. Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion. Wir werden frühkindliche Bildung sowie Bildungsübergänge stärken und die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss senken. Unser anerkanntes Aus- und Weiterbildungssystem sichert Wohlstand, Wachstum und Zukunftskompetenzen. Wir wollen auf allen Ebenen Maßnahmen besser abstimmen, Parallelstrukturen abbauen und Ressourcen verantwortlich steuern.
Im Bereich Investitionen in Krippen und Kitas heißt es von Zeile 3124 – 3127:
Kinder brauchen moderne und gut ausgestattete Räume, denn die Basis des Bildungserfolgs wird bereits in Krippen und Kitas gelegt. Wir werden in Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung (etwa für Inklusion, Arbeitsschutz, Ausstattung und Digitalisierung) investieren, um frühkindliche Bildung zu ermöglichen.
Im Bereich Sport und Inklusion heißt es von Zeile 2349 – 2352:
Zu viele Menschen werden durch den Sport nicht erreicht. Daher setzen wir uns für Inklusion ein, damit mehr Menschen Sport treiben können. Wir werden den Behindertensportverband und die Special Olympics weiter unterstützen. Für benachteiligte Familien werden wir den Zugang zu Sportangeboten verbessern.
Zur Modernisierung von Sportstätten heißt es in Zeile 3732 – 3737:
Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen förderfähig sein. Die Schaffung von Barrierefreiheit, Energieeffizienz und die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit werden hierbei besonders berücksichtigt.
Zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe heißt es von Zeite 3215 – 3218:
Das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen soll weiterverfolgt werden, um den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und die Behörden zu entlasten. Wir werden zeitnah beginnen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen unter Einbeziehung des umfangreichen Beteiligungsprozesses eine für sie umsetzbare Lösung zu erarbeiten.
Im Bereich Gesundheitsforschung und zielgruppengerechte Versorgung heißt es von Zeile 3548 – 3549:
Wir entwickeln das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiter.
Im Bereich Verlässlicher Partner der Kultur heißt es in Zeile 3832:
Die von uns geförderten Kulturangebote sind vielfältig und inklusiv.
Im Bereich neues Leitbild für Regierung und Verwaltung heißt es von Zeile 1794 – 1797:
Unsere Verwaltung soll vernetzt, effizient und leistungsfähig sowie niedrigschwellig und nutzerfreundlich für alle erreichbar sein. Dazu wollen wir Verwaltungsleistungen digitalisieren und barrierefrei anbieten. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Menschen und Unternehmen, denen wir als Partner und Ermöglicher begegnen wollen. Dazu braucht es einen Mentalitätswechsel.
Im Bereich Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung heißt es von Zeile 622 – 631:
Wir stärken den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“. Wir setzen den Ü45-Check flächendeckend um. Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind. Wir werden eine einfache, barrierefreie und digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen ermöglichen. Den gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen werden wir vorantreiben. Wir führen im SGB VI ein Fall-Management auf Basis der Bewertungen laufender Modellprojekte ein. Wir prüfen zudem die Ausweitung auf weitere Sozialgesetzbücher. Wir wollen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter machen und stärken die Bekanntheit besonders in kleinen und mittleren Unternehmen. Um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, beschleunigen wir die Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Im Bereich Europa heißt es von Zeile 497 bis 499:
Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.
Zum Bereich Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es von Zeile 2953 bis 2954:
Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.
Im Bereich Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt es von Zeile 3311 bis 3313:
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.
Im Bereich zur Seniorenpolitik heißt es von Zeile 3281 bis 3291:
Seniorenpolitik ist für uns eine Querschnittsaufgabe. In einer Zeit tiefgreifenden Wandels bringen ältere Menschen wichtige Ressourcen ein, um eine für alle lebenswerte Zukunft mitzugestalten. Wir werden die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen stärken und digitale Teilhabebarrieren durch Unterstützungsprogramme wie den „Digitalpakt Alter“ weiter abbauen. Altersdiskriminierung wirken wir entgegen. Dazu gehören Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen sowie altersfreundliche Arbeitsmodelle und klare Regelungen, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten. Die Mehrgenerationenhäuser werden wir als wichtige generationenübergreifende Begegnungsorte weiter fördern. Um Wohnorte für gutes Altern zu schaffen, fördern wir modellhaft die Entwicklung innovativer und beispielgebender Konzepte für generationenübergreifende und gemeinschaftliche Wohnformen. Die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen wollen wir verbessern. Hierzu werden wir die gesetzlichen Regelungen anpassen und die Nationale Demenzstrategie fortführen.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU wurde am 5. Mai 2025 in Berlin unterzeichnet. Damit ist der Weg für die neue Regierungskoalition aus Union und SPD frei, wenn heute am 6. Mai Friedrich Merz bei der Wahl zum Bundeskanzler die entsprechende Mehrheit im Bundestag bekommt. Doch was steht in dem über 140seitigen Koalitionsvertrag in Sachen Behindertenpolitik genau drin? Damit hat sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul nicht nur in einer Ausgabe des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL) auseinandergesetzt. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten seine Zusammenstellung von Textpassagen aus verschiedenen Kapiteln des Koalitionsvertrags, die behindertenpolitisch relevant sind.
Dokumentation der behindertenpolitisch relevanten Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU für die Legislaturperiode 2025 bis 2029
von Ottmar Miles-Paul
Im Kapitel Arbeit und Soziales heißt es zur Inklusion von Zeile 644 bis 678 wie folgt:
Inklusion:
Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht. Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips ‚Leistung aus einer Hand‘ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.“
Im Bereich Bauen und Wohnen heißt es von Zeile 709 – 712:
Mieter müssen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten geschützt werden. Wir stärken die städtebauliche Entwicklung unseres Landes, gerade auch in den ländlichen Räumen, bekämpfen Leerstand in strukturschwachen Regionen, stärken Innenstädte und soziale Infrastrukturen und passen sie an Klimawandel sowie Barrierefreiheit an.
Und weiter heißt es im Bereich Bauen und Wohnen von Zeile 766- 770:
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt. Für bewilligte Projekte werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Verkehr heißt es von Zeile 830 – 831
Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.
Und weiter heißt es im Bereich Verkehr von Zeile 880 – 882:
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze (zum Beispiel Magnetschwebebahn) geöffnet und der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen erleichtert. Die GVFG-Mittel werden wir schrittweise deutlich aufstocken und den Fördersatz erhöhen.
Im Bereich Gesellschaft – digital kompetent, selbstbestimmt und inklusiv heißt es von Zeile 2229 – 2231:
In einer zunehmend vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit. Wir bekämpfen Diskriminierung im digitalen Raum und schützen digitale Grundrechte.
Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation heißt es von Zeile 2301 – 2308:
Kinder und Jugendliche sollen ihr Potenzial unabhängig von ihrer Herkunft ausschöpfen können. Als rohstoffarmes Industrieland brauchen wir ein modernes Bildungssystem, das individuelle Bedarfe der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und die Demokratie stärkt. Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion. Wir werden frühkindliche Bildung sowie Bildungsübergänge stärken und die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss senken. Unser anerkanntes Aus- und Weiterbildungssystem sichert Wohlstand, Wachstum und Zukunftskompetenzen. Wir wollen auf allen Ebenen Maßnahmen besser abstimmen, Parallelstrukturen abbauen und Ressourcen verantwortlich steuern.
Im Bereich Investitionen in Krippen und Kitas heißt es von Zeile 3124 – 3127:
Kinder brauchen moderne und gut ausgestattete Räume, denn die Basis des Bildungserfolgs wird bereits in Krippen und Kitas gelegt. Wir werden in Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung (etwa für Inklusion, Arbeitsschutz, Ausstattung und Digitalisierung) investieren, um frühkindliche Bildung zu ermöglichen.
Im Bereich Sport und Inklusion heißt es von Zeile 2349 – 2352:
Zu viele Menschen werden durch den Sport nicht erreicht. Daher setzen wir uns für Inklusion ein, damit mehr Menschen Sport treiben können. Wir werden den Behindertensportverband und die Special Olympics weiter unterstützen. Für benachteiligte Familien werden wir den Zugang zu Sportangeboten verbessern.
Zur Modernisierung von Sportstätten heißt es in Zeile 3732 – 3737:
Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir neben Sporthallen vor allem Schwimmbäder – einschließlich mobiler Schwimmcontainer – fördern. Aber auch Sportplätze sollen förderfähig sein. Die Schaffung von Barrierefreiheit, Energieeffizienz und die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit werden hierbei besonders berücksichtigt.
Zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe heißt es von Zeite 3215 – 3218:
Das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen soll weiterverfolgt werden, um den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und die Behörden zu entlasten. Wir werden zeitnah beginnen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen unter Einbeziehung des umfangreichen Beteiligungsprozesses eine für sie umsetzbare Lösung zu erarbeiten.
Im Bereich Gesundheitsforschung und zielgruppengerechte Versorgung heißt es von Zeile 3548 – 3549:
Wir entwickeln das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiter.
Im Bereich Verlässlicher Partner der Kultur heißt es in Zeile 3832:
Die von uns geförderten Kulturangebote sind vielfältig und inklusiv.
Im Bereich neues Leitbild für Regierung und Verwaltung heißt es von Zeile 1794 – 1797:
Unsere Verwaltung soll vernetzt, effizient und leistungsfähig sowie niedrigschwellig und nutzerfreundlich für alle erreichbar sein. Dazu wollen wir Verwaltungsleistungen digitalisieren und barrierefrei anbieten. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Menschen und Unternehmen, denen wir als Partner und Ermöglicher begegnen wollen. Dazu braucht es einen Mentalitätswechsel.
Im Bereich Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung heißt es von Zeile 622 – 631:
Wir stärken den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“. Wir setzen den Ü45-Check flächendeckend um. Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind. Wir werden eine einfache, barrierefreie und digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen ermöglichen. Den gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen werden wir vorantreiben. Wir führen im SGB VI ein Fall-Management auf Basis der Bewertungen laufender Modellprojekte ein. Wir prüfen zudem die Ausweitung auf weitere Sozialgesetzbücher. Wir wollen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter machen und stärken die Bekanntheit besonders in kleinen und mittleren Unternehmen. Um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, beschleunigen wir die Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Im Bereich Europa heißt es von Zeile 497 bis 499:
Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.
Zum Bereich Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es von Zeile 2953 bis 2954:
Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.
Im Bereich Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt es von Zeile 3311 bis 3313:
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.
Im Bereich zur Seniorenpolitik heißt es von Zeile 3281 bis 3291:
Seniorenpolitik ist für uns eine Querschnittsaufgabe. In einer Zeit tiefgreifenden Wandels bringen ältere Menschen wichtige Ressourcen ein, um eine für alle lebenswerte Zukunft mitzugestalten. Wir werden die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen stärken und digitale Teilhabebarrieren durch Unterstützungsprogramme wie den „Digitalpakt Alter“ weiter abbauen. Altersdiskriminierung wirken wir entgegen. Dazu gehören Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen sowie altersfreundliche Arbeitsmodelle und klare Regelungen, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten. Die Mehrgenerationenhäuser werden wir als wichtige generationenübergreifende Begegnungsorte weiter fördern. Um Wohnorte für gutes Altern zu schaffen, fördern wir modellhaft die Entwicklung innovativer und beispielgebender Konzepte für generationenübergreifende und gemeinschaftliche Wohnformen. Die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen wollen wir verbessern. Hierzu werden wir die gesetzlichen Regelungen anpassen und die Nationale Demenzstrategie fortführen.
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