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Lesung und Diskussion zu Behindertenrechten mit H.-Günter Heiden in Mannheim

H.-Günter Heiden mit dem Buch zur Grundgesetzergänzung vor dem Reichstag
H.-Günter Heiden mit dem Buch zur Grundgesetzergänzung vor dem Reichstag
Foto: omp

Mannheim (kobinet) Im Rahmen des Europäischen Aktionstags zur Gleichstellung behinderter Menschen veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar am Dienstag, den 29. April. um 18:00 Uhr eine Lesung und Diskussion über Behindertenrechte mit dem Aktivisten und Autor Hans Günter Heiden aus Berlin. Die Veranstaltung im Mannheimer Stadthaus in N1 steht unter dem Titel: "Behindertenrechte in die Verfassung! - Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994". Hans Günter Heiden hat hierzu im Beltz-Juventa-Verlag ein Buch veröffentlicht, dass er an diesem Abend im Raum 52/53 vorstellen wird.

Die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ war Anfang der 1990er Jahre hart umstritten. Dazu erläutert H.-Günter Heiden. „Mit dem Argument, das Grundgesetz dürfe nicht zum ‚Warenhauskatalog‘ verkommen, wurde die Forderung der Behindertenbewegung von der Regierung abgelehnt. Erst im Juni 1994 kam der Umschwung und der Bundestag beschloss mit überwältigender Mehrheit die neue Verfassung.“ H.-Günter Heiden hat entscheidend an der Kampagne für die Aufnahme des Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ins Grundgesetz mitgewirkt und wird an diesen erfolgreichen Kampf der Behindertenbewegung erinnern. Heiden ist freiberuflicher Publizist in Berlin. Von 1986–1994 war er Chefredakteur der Zeitschrift LEBEN UND WEG und für die Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) tätig. Er war Mitbegründer (1990) des Initiativkreises Gleichstellung Behinderter sowie des NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter (1998), der Nachfolgeorganisation des Initiativkreises. Von 2012 bis 2015 war er Koordinator der Behindertenrechtskonvention-Allianz, die den ersten Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstellt hat, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung in Mannheim.

Organisationen wie das Institut für Menschenrechte und der Sozialverband VdK bemängeln aktuell die schleppende Umsetzung der UN-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland. Besonders dringlich sind Veränderungen in den Bereichen gesellschaftliche Partizipation der Betroffenen, selbstbestimmtes Wohnen, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung. „Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Privatwirtschaft muss endlich zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Als Arbeitgeber, bei Produkten und Dienstleistungen, im Gesundheitssektor und im Wohnungsbau. Auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen muss gestärkt werden“, fordert Heinrich Schaudt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar.

Die Veranstaltung wird von der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar in Kooperation und mit Unterstützung der Stadtbibliothek Mannheim, dem Antidiskriminierungsbüro Mannheim, dem Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. (BBSV), dem Paritätischen Kreisverband Mannheim, dem Gesundheitstreffpunkt Mannheim und der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Mannheim durchgeführt.

Weitere Informationen über den Referenten, den Veranstaltungsflyer und die UN-Behindertenrechtskonvention gibt’s unter:

https://barrierefrei-mannheim.de/2025/02/25/29-april-lesung-und-diskussion-behindertenrechte-in-die-verfassung/#more-2464

Informationen der Organisator*innen zur Veranstaltung:

Datum: Dienstag, 29. April 2024

Uhrzeit: 18:00 Uhr, Einlass 17:30 Uhr

Veranstaltungsort: Stadthaus N1 (Paradeplatz) – 68161 Mannheim – Empore , Raum 52/53

Eintritt frei!

Infos zum Veranstaltungsort: Die Veranstaltung wird in deutsche Gebärdensprache übersetzt. Eine induktive Höranlage steht zur Verfügung. Ein barrierearmes WC ist vor Ort. Die nächste barrierefreie Haltestelle „Paradeplatz“ ist circa 100 Meter entfernt.