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Österreichisches Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Assistenzhunden

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Wien (kobinet) Ein österreichisches Gericht hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienst BIZEPS zufolge vor kurzem entschieden, dass ein Hotel einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern darf. "Mit Unterstützung des Klagsverbands konnte eine behinderte Frau, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, vor Gericht erfolgreich klagen. Eine Frau wollte mit ihrem Assistenzhund einen Gesundheitsurlaub buchen, wurde jedoch von mehreren Hotels abgelehnt. Diese beriefen sich auf allgemeine Regeln, wonach Tiere etwa Restaurants oder Wellnessbereiche nicht betreten dürfen. Das Gericht stellte klar: Solche Vorschriften dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht benachteiligen.

Die Klägerin empfand die Ablehnung als demütigend und erhielt 800 Euro Schadenersatz. Das rechtskräftige Urteil gilt laut österreichischem Klagsverband als richtungsweisend. Rund 560 Menschen in Österreich sind derzeit auf einen Assistenzhund angewiesen. Jährlich werden etwa 60 bis 65 Hunde neu ausgebildet. „Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter:innen überall hinbegleiten dürfen, denn sie sind für eine selbständige Lebensführung auf diese Unterstützung angewiesen. Allgemeine Haustierverbote dürfen nicht für Assistenzhunde gelten. Assistenzhunde dürfen auch in das Restaurant oder einen Wellnessbereich eines Hotels. Das Urteil entkräftet auch das häufige Argument, dass es hier hygienische Bedenken gibt“, wird Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, im BIZEPS-Bericht zitiert.

Link zum vollständigen Bericht