Wien (kobinet)
Ein Gericht in Österreich hat ein wichtiges Urteil gesprochen.
Es geht um die Rechte von Menschen mit Assistenz-Hunden.
Ein Hotel durfte einer Frau mit Assistenz-Hund den Zutritt nicht verbieten.
Der Online-Nachrichten-Dienst BIZEPS berichtete darüber.
Die Frau wollte einen Gesundheits-Urlaub buchen.
Mehrere Hotels lehnten sie aber ab.
Die Hotels sagten: Tiere dürfen bei uns nicht ins Restaurant oder in den Wellness-Bereich.
Aber das Gericht sagt: Diese Regeln gelten nicht für Assistenz-Hunde.
Die Frau fühlte sich durch die Ablehnung der Hotels sehr schlecht behandelt.
Sie bekam 800 Euro Schaden-Ersatz.
Das Urteil ist jetzt gültig.
Es ist ein wichtiges Urteil für alle Menschen mit Assistenz-Hunden.
In Österreich brauchen etwa 560 Menschen einen Assistenz-Hund.
Jedes Jahr werden 60 bis 65 neue Hunde ausgebildet.
Lisa Schrammel ist Juristin beim Klags-Verband.
Sie sagt: Mit diesem Urteil ist jetzt klar, dass Assistenz-Hunde überall dabei sein dürfen.
Menschen mit Behinderung brauchen diese Unterstützung für ein selbständiges Leben.
Verbote für Haustiere gelten nicht für Assistenz-Hunde.
Assistenz-Hunde dürfen auch ins Restaurant oder in den Wellness-Bereich eines Hotels.
Das Urteil sagt auch: Es gibt keine Hygiene-Probleme durch Assistenz-Hunde.
Mehr dazu können Sie hier lesen: Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Assistenz-Hunden

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Wien (kobinet) Ein österreichisches Gericht hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienst BIZEPS zufolge vor kurzem entschieden, dass ein Hotel einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern darf. "Mit Unterstützung des Klagsverbands konnte eine behinderte Frau, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, vor Gericht erfolgreich klagen. Eine Frau wollte mit ihrem Assistenzhund einen Gesundheitsurlaub buchen, wurde jedoch von mehreren Hotels abgelehnt. Diese beriefen sich auf allgemeine Regeln, wonach Tiere etwa Restaurants oder Wellnessbereiche nicht betreten dürfen. Das Gericht stellte klar: Solche Vorschriften dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht benachteiligen.
Die Klägerin empfand die Ablehnung als demütigend und erhielt 800 Euro Schadenersatz. Das rechtskräftige Urteil gilt laut österreichischem Klagsverband als richtungsweisend. Rund 560 Menschen in Österreich sind derzeit auf einen Assistenzhund angewiesen. Jährlich werden etwa 60 bis 65 Hunde neu ausgebildet. „Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter:innen überall hinbegleiten dürfen, denn sie sind für eine selbständige Lebensführung auf diese Unterstützung angewiesen. Allgemeine Haustierverbote dürfen nicht für Assistenzhunde gelten. Assistenzhunde dürfen auch in das Restaurant oder einen Wellnessbereich eines Hotels. Das Urteil entkräftet auch das häufige Argument, dass es hier hygienische Bedenken gibt“, wird Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, im BIZEPS-Bericht zitiert.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Wien (kobinet) Ein österreichisches Gericht hat einem Bericht des Online-Nachrichtendienst BIZEPS zufolge vor kurzem entschieden, dass ein Hotel einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern darf. "Mit Unterstützung des Klagsverbands konnte eine behinderte Frau, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, vor Gericht erfolgreich klagen. Eine Frau wollte mit ihrem Assistenzhund einen Gesundheitsurlaub buchen, wurde jedoch von mehreren Hotels abgelehnt. Diese beriefen sich auf allgemeine Regeln, wonach Tiere etwa Restaurants oder Wellnessbereiche nicht betreten dürfen. Das Gericht stellte klar: Solche Vorschriften dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht benachteiligen.
Die Klägerin empfand die Ablehnung als demütigend und erhielt 800 Euro Schadenersatz. Das rechtskräftige Urteil gilt laut österreichischem Klagsverband als richtungsweisend. Rund 560 Menschen in Österreich sind derzeit auf einen Assistenzhund angewiesen. Jährlich werden etwa 60 bis 65 Hunde neu ausgebildet. „Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter:innen überall hinbegleiten dürfen, denn sie sind für eine selbständige Lebensführung auf diese Unterstützung angewiesen. Allgemeine Haustierverbote dürfen nicht für Assistenzhunde gelten. Assistenzhunde dürfen auch in das Restaurant oder einen Wellnessbereich eines Hotels. Das Urteil entkräftet auch das häufige Argument, dass es hier hygienische Bedenken gibt“, wird Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, im BIZEPS-Bericht zitiert.