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ZSL Nord unterstützt behinderte Menschen bei der Rechtsdurchsetzung

ZSL Nord
Logo: ZsL Nord
Foto: ZsL Nord

Kiel (kobinet)
Die Rechte als Mensch mit Behinderung einklagen? Das klingt komplizierter als es eigentlich ist. Im von der Aktion Mensch geförderten Projekt "Meine Rechte durchsetzen!"hat das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) mittlerweile vielfach bewiesen, dass Betroffene ihr Recht sehr wohl durchsetzen können. Die Akteur*innen des ZsL Nord haben eine Liste der Fälle veröffentlicht, die sie bereits unterstützt haben. Mit diesme Überblick wollen sie andere motivieren, sich zu melden oder selbst die Initiative zu ergreifen und gegen Unrecht vorzugehen. Als Orientierungshilfe wurden zudem wichtige juristische und behindertenspezifische Begriffe in einem Glossar verlinkt.


Im 1. von mittlerweile 15 dokumentierten Fällen geht es umd die Bezahlung für persönliche Assistenz. In der Beschreibung heißt es:

„Problem

Der Betroffene braucht mehrere Angestellte, die ihn in seinem Alltag unterstützen. Diese Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Der Betroffene findet jedoch nicht genug Personal, weshalb sein Dienstplan große Lücken hat. Das zentrale Problem ist, dass der Betroffene nur einen Stundenlohn von 15,47 € anbieten kann. Mit diesem geringen Stundenlohn ist er auf dem angespannten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben zusammen mit dem Betroffenen seine Personalkosten neu kalkuliert und bei der Behörde die Erhöhung seines persönlichen Budgets beantragt. Der Betroffene möchte einen Stundenlohn von 18,20 € anbieten. Diesen Antrag hat die Behörde abgelehnt. Dagegen hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Da die Sache eilig ist, hat das ZSL Nord e. V. für ihn eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht Kiel beantragt.

Aktueller Stand

Der Antrag wurde zunächst abgelehnt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Fall nicht dringend ist. Gegen diese Entscheidung haben wir Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig (LSG Schleswig) eingelegt.

Gleichzeitig hat der Betroffene in seinen Stellengesuchen einen Stundenlohn von 18,20 € angeboten. Er hat sich aus der Notsituation heraus also über die Vorgaben der Behörde hinweg gesetzt. Das ist ihm nicht leicht gefallen, denn er hat Angst, dass ihm das Budget gestrichen wird, wenn er sich nicht an Absprachen hält.

Das LSG Schleswig hat auf eine Einigung hingewirkt, dazu ist es aber nicht gekommen. Das LSG hat dann vorgeschlagen, eine Mediation zu versuchen. Wir waren einverstanden mit der Mediation. Sie hat am 21.11.24 in Kiel stattgefunden. Eine Mediation bleibt stets vertraulich. Daher können wir nur sagen, dass die Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.

Etwas später erhielt der Betroffene einen aktuellen Bescheid, der das Ergebnis der Mediation umsetzt. Der Betroffene kann mit dem Bescheid gut leben. Der Fall ist also erfolgreich abgeschlossen.“

Link zur Liste der dokumentierten Fälle im Rahmen der Rechtsdurchsetzung des ZSL Nord

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