Kiel (kobinet)
Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland hilft Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: ZSL Nord.
Das ZSL Nord hat ein Projekt mit dem Namen: Meine Rechte durchsetzen!
Bei dem Projekt bekommen Menschen mit Behinderung Hilfe.
Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Aber manchmal werden die Rechte nicht eingehalten.
Dann können Menschen mit Behinderung ihre Rechte einklagen.
Das bedeutet: Sie können vor Gericht gehen.
Das klingt schwer.
Aber es ist nicht so schwer.
Mit Hilfe vom ZSL Nord haben schon viele Menschen ihre Rechte durchgesetzt.
Das ZSL Nord hat dafür Geld von der Aktion Mensch bekommen.
Sie können mehr über das Projekt hier lesen: Meine Rechte durchsetzen!
Das ZSL Nord hat eine Liste gemacht.
Auf der Liste stehen 15 Beispiele.
Das sind Beispiele von Menschen, die ihre Rechte bekommen haben.
Mit der Liste will das ZSL Nord andere Menschen mut machen.
Das ZSL Nord hat auch schwere Wörter erklärt.
Die Erklärungen stehen in einem Wörterbuch.
Das Wörterbuch finden Sie hier: Wörterbuch
Ein Beispiel: Mehr Geld für Persönliche Assistenz
Das ZSL Nord hat einem Mann geholfen.
Der Mann hat eine Behinderung.
Er braucht Persönliche Assistenz.
Persönliche Assistenz bedeutet: Menschen helfen dem Mann im Alltag.
Dafür braucht er mehrere Helfer.
Der Mann ist der Chef von seinen Helfern.
Er bezahlt die Helfer selbst.
Der Mann hatte ein Problem.
Er konnte nicht genug Helfer finden.
Der Grund war: Er konnte nur wenig Geld bezahlen.
Er konnte nur 15,47 Euro pro Stunde bezahlen.
Das ZSL Nord hat dem Mann geholfen.
Sie haben zusammen ausgerechnet, wie viel Geld er braucht.
Der Mann wollte seinen Helfern 18,20 Euro pro Stunde bezahlen.
Dafür hat der Mann mehr Geld bei der Behörde beantragt.
Die Behörde hat nein gesagt.
Der Mann hat gesagt: Das ist nicht richtig.
Das heißt: Er hat Widerspruch eingelegt.
Der Fall war dringend.
Darum hat das ZSL Nord einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt.
Das Sozialgericht hat zuerst nein gesagt.
Das ZSL Nord hat nicht aufgegeben.
Sie haben bei einem höheren Gericht Beschwerde eingelegt.
Das höhere Gericht heißt Landessozialgericht.
Der Mann hat in dieser Zeit mehr Geld bezahlt.
Er hat seinen Helfern 18,20 Euro gegeben.
Das war mutig, weil die Behörde das verboten hatte.
Das Landessozialgericht hat vorgeschlagen: Alle sollen miteinander reden.
Das nennt man Mediation.
Die Mediation war am 21. November 2024 in Kiel.
Bei der Mediation haben alle eine Lösung gefunden.
Niemand darf sagen, was bei der Mediation besprochen wurde.
Aber: Der Mann hat einen neuen Bescheid bekommen.
Mit dem Bescheid ist er zufrieden.
Das Beispiel zeigt: Menschen mit Behinderung können ihre Rechte bekommen.
Manchmal brauchen sie dabei Hilfe.
Die Hilfe gibt das ZSL Nord.
Hier finden Sie alle 15 Beispiele: Liste der Beispiele

Foto: ZsL Nord
Kiel (kobinet)
Im 1. von mittlerweile 15 dokumentierten Fällen geht es umd die Bezahlung für persönliche Assistenz. In der Beschreibung heißt es:
„Problem
Der Betroffene braucht mehrere Angestellte, die ihn in seinem Alltag unterstützen. Diese Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Der Betroffene findet jedoch nicht genug Personal, weshalb sein Dienstplan große Lücken hat. Das zentrale Problem ist, dass der Betroffene nur einen Stundenlohn von 15,47 € anbieten kann. Mit diesem geringen Stundenlohn ist er auf dem angespannten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig.
Was hat das ZSL Nord e.V. getan?
Wir haben zusammen mit dem Betroffenen seine Personalkosten neu kalkuliert und bei der Behörde die Erhöhung seines persönlichen Budgets beantragt. Der Betroffene möchte einen Stundenlohn von 18,20 € anbieten. Diesen Antrag hat die Behörde abgelehnt. Dagegen hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Da die Sache eilig ist, hat das ZSL Nord e. V. für ihn eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht Kiel beantragt.
Aktueller Stand
Der Antrag wurde zunächst abgelehnt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Fall nicht dringend ist. Gegen diese Entscheidung haben wir Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig (LSG Schleswig) eingelegt.
Gleichzeitig hat der Betroffene in seinen Stellengesuchen einen Stundenlohn von 18,20 € angeboten. Er hat sich aus der Notsituation heraus also über die Vorgaben der Behörde hinweg gesetzt. Das ist ihm nicht leicht gefallen, denn er hat Angst, dass ihm das Budget gestrichen wird, wenn er sich nicht an Absprachen hält.
Das LSG Schleswig hat auf eine Einigung hingewirkt, dazu ist es aber nicht gekommen. Das LSG hat dann vorgeschlagen, eine Mediation zu versuchen. Wir waren einverstanden mit der Mediation. Sie hat am 21.11.24 in Kiel stattgefunden. Eine Mediation bleibt stets vertraulich. Daher können wir nur sagen, dass die Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
Etwas später erhielt der Betroffene einen aktuellen Bescheid, der das Ergebnis der Mediation umsetzt. Der Betroffene kann mit dem Bescheid gut leben. Der Fall ist also erfolgreich abgeschlossen.“
Link zur Liste der dokumentierten Fälle im Rahmen der Rechtsdurchsetzung des ZSL Nord

Foto: ZsL Nord
Kiel (kobinet)
Im 1. von mittlerweile 15 dokumentierten Fällen geht es umd die Bezahlung für persönliche Assistenz. In der Beschreibung heißt es:
„Problem
Der Betroffene braucht mehrere Angestellte, die ihn in seinem Alltag unterstützen. Diese Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Der Betroffene findet jedoch nicht genug Personal, weshalb sein Dienstplan große Lücken hat. Das zentrale Problem ist, dass der Betroffene nur einen Stundenlohn von 15,47 € anbieten kann. Mit diesem geringen Stundenlohn ist er auf dem angespannten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig.
Was hat das ZSL Nord e.V. getan?
Wir haben zusammen mit dem Betroffenen seine Personalkosten neu kalkuliert und bei der Behörde die Erhöhung seines persönlichen Budgets beantragt. Der Betroffene möchte einen Stundenlohn von 18,20 € anbieten. Diesen Antrag hat die Behörde abgelehnt. Dagegen hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Da die Sache eilig ist, hat das ZSL Nord e. V. für ihn eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht Kiel beantragt.
Aktueller Stand
Der Antrag wurde zunächst abgelehnt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Fall nicht dringend ist. Gegen diese Entscheidung haben wir Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig (LSG Schleswig) eingelegt.
Gleichzeitig hat der Betroffene in seinen Stellengesuchen einen Stundenlohn von 18,20 € angeboten. Er hat sich aus der Notsituation heraus also über die Vorgaben der Behörde hinweg gesetzt. Das ist ihm nicht leicht gefallen, denn er hat Angst, dass ihm das Budget gestrichen wird, wenn er sich nicht an Absprachen hält.
Das LSG Schleswig hat auf eine Einigung hingewirkt, dazu ist es aber nicht gekommen. Das LSG hat dann vorgeschlagen, eine Mediation zu versuchen. Wir waren einverstanden mit der Mediation. Sie hat am 21.11.24 in Kiel stattgefunden. Eine Mediation bleibt stets vertraulich. Daher können wir nur sagen, dass die Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
Etwas später erhielt der Betroffene einen aktuellen Bescheid, der das Ergebnis der Mediation umsetzt. Der Betroffene kann mit dem Bescheid gut leben. Der Fall ist also erfolgreich abgeschlossen.“
Link zur Liste der dokumentierten Fälle im Rahmen der Rechtsdurchsetzung des ZSL Nord
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