BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Behinderten-rat hat eine Meinung zum Koalitions-vertrag gesagt.
Ein Koalitions-vertrag ist eine Vereinbarung.
In der Vereinbarung steht: Das wollen die Parteien in der Regierung zusammen machen.
Der Deutsche Behinderten-rat wird auch DBR genannt.
Der DBR findet gut: Die neue Regierung will mehr für Inklusion und Teilhabe machen.
Und die neue Regierung will mehr für Barriere-freiheit machen.
Barriere-freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall dabei sein.
Zum Beispiel: Auch Menschen im Roll-stuhl können in ein Gebäude kommen.
Der DBR findet auch gut: Private Anbieter von Waren und Dienst-leistungen sollen Barrieren beseitigen.
Private Anbieter sind zum Beispiel: Geschäfte und Restaurants.
Das ist ein Schritt nach vorn.
Der DBR sagt: Es darf nicht am Geld scheitern.
Politik für Menschen mit Behinderung braucht Geld.
Die Regierung darf nicht sagen: Dafür haben wir kein Geld.
Die neue Regierung will eine inklusive Gesellschaft.
So steht es in der UN-Behinderten-rechts-konvention.
Das ist ein wichtiger Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
In dem Vertrag steht: Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können.
Die Parteien in der neuen Regierung wollen: Barriere-freiheit im privaten und öffentlichen Bereich verbessern.
Sie wollen das Behinderten-gleichstellungs-gesetz weiter-entwickeln.
Bis zum Jahr 2035 sollen alle öffentlichen Gebäude vom Bund barriere-frei sein.
Die Parteien wollen auch: Private Anbieter sollen Barrieren abbauen.
Darüber haben SPD und Union gestritten.
Die SPD wollte: Private Anbieter müssen Barrieren abbauen.
Hannelore Loskill ist die Vorsitzende vom DBR.
Sie sagt: Das Bekenntnis zur Barriere-freiheit ist wichtig.
Jetzt brauchen wir schnell neue Gesetze dafür.
Das Behinderten-gleichstellungs-gesetz muss sofort verändert werden.
Im Koalitions-vertrag steht nichts darüber: Wie Menschen mit Behinderung bei politischen Entscheidungen mitreden können.
Der DBR hat gefordert: Menschen mit Behinderung müssen barriere-frei mitreden können.
Das steht auch in der UN-Behinderten-rechts-konvention.
Ob die neue Regierung das macht, weiß man noch nicht.
Positiv ist: Die neue Regierung will das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderung verbessern.
Das Werkstatt-entgelt soll verbessert werden.
Werkstatt-entgelt ist das Geld, das Menschen in Werkstätten bekommen.
Die Regierung will auch mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeits-markt fördern.
Die neue Regierung will auch den Gewalt-schutz für Menschen mit Behinderung stärken.
Bei der Vorstellung vom Koalitions-vertrag wurde oft gesagt: Viele Vorhaben stehen unter Finanzierungs-vorbehalt.
Das bedeutet: Die Pläne werden nur umgesetzt, wenn genug Geld da ist.
Was das für Inklusion und Teilhabe bedeutet, weiß man noch nicht.
Hannelore Loskill sagt: Wichtige Reformen müssen jetzt umgesetzt werden.
Die Arbeit für Menschen mit Behinderung darf nicht am Geld scheitern.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Zum vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages der zukünftigen Bundesregierung begrüßt der Deutsche Behindertenrat, dass Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit gestärkt werden sollen. Auch bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Beseitigung von Barrieren, so schätzt der DBR ein, gab es immerhin einen Schritt nach vorn. Aber, stellt der DBR in diesem Zusammenhang fest: Einen Kostenvorbehalt für die behindertenpolitischen Vorhaben darf es nicht geben.
Die neue Bundesregierung will „sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einsetzen, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Hierfür wollen die Koalitionäre Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterentwickeln, sodass alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden.
Bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, Barrieren abzubauen, bewegten sich die Parteien zumindest einen Schritt nach vorn. Man werde auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken. Dies war in den Verhandlungen noch ein Streitpunkt zwischen Union und SPD – letztere hatte gefordert, private Anbieter zum Abbau von Barrieren zu verpflichten.
„Dieses Bekenntnis zur Barrierefreiheit ist wichtig. Nun sind konkrete gesetzgeberische Schritte dringend erforderlich“, sagt Hannelore Loskill, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). „Die Reform des BGG muss jetzt unmittelbar angegangen werden.“
Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen finden sich im ausgehandelten Dokument keine Vorhaben. Der DBR hatte gefordert, eine gesetzliche Grundlage für ausreichende, barrierefreie Möglichkeiten zur Mitwirkung zu schaffen und die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipationsstandards in Deutschland verbindlich umzusetzen. Ob die neue Bundesregierung sich dieses Themas annimmt, bleibt offen.
Positiv im neuen Koalitionsvertrag ist, dass die neue Bundesregierung sich vornimmt, das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu reformieren. Das Werkstattentgelt soll verbessert werden – außerdem wolle man den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern.
Auch den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen will die neue Bundesregierung stärken.
Allerdings wurde bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags immer wieder betont: Der Vertrag steht in weiten Teilen unter Finanzierungsvorbehalt. Viele Vorhaben werden nur umgesetzt, wenn sich die nötigen finanziellen Mittel finden. Was das für die Pläne in Bezug auf Inklusion und Teilhabe bedeutet, bleibt offen. „Wichtige Reformen müssen jetzt umgesetzt werden. Die Arbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“, sagt Hannelore Loskill.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Zum vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages der zukünftigen Bundesregierung begrüßt der Deutsche Behindertenrat, dass Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit gestärkt werden sollen. Auch bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Beseitigung von Barrieren, so schätzt der DBR ein, gab es immerhin einen Schritt nach vorn. Aber, stellt der DBR in diesem Zusammenhang fest: Einen Kostenvorbehalt für die behindertenpolitischen Vorhaben darf es nicht geben.
Die neue Bundesregierung will „sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einsetzen, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Hierfür wollen die Koalitionäre Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterentwickeln, sodass alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden.
Bei der Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, Barrieren abzubauen, bewegten sich die Parteien zumindest einen Schritt nach vorn. Man werde auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken. Dies war in den Verhandlungen noch ein Streitpunkt zwischen Union und SPD – letztere hatte gefordert, private Anbieter zum Abbau von Barrieren zu verpflichten.
„Dieses Bekenntnis zur Barrierefreiheit ist wichtig. Nun sind konkrete gesetzgeberische Schritte dringend erforderlich“, sagt Hannelore Loskill, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). „Die Reform des BGG muss jetzt unmittelbar angegangen werden.“
Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen finden sich im ausgehandelten Dokument keine Vorhaben. Der DBR hatte gefordert, eine gesetzliche Grundlage für ausreichende, barrierefreie Möglichkeiten zur Mitwirkung zu schaffen und die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipationsstandards in Deutschland verbindlich umzusetzen. Ob die neue Bundesregierung sich dieses Themas annimmt, bleibt offen.
Positiv im neuen Koalitionsvertrag ist, dass die neue Bundesregierung sich vornimmt, das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu reformieren. Das Werkstattentgelt soll verbessert werden – außerdem wolle man den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern.
Auch den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen will die neue Bundesregierung stärken.
Allerdings wurde bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags immer wieder betont: Der Vertrag steht in weiten Teilen unter Finanzierungsvorbehalt. Viele Vorhaben werden nur umgesetzt, wenn sich die nötigen finanziellen Mittel finden. Was das für die Pläne in Bezug auf Inklusion und Teilhabe bedeutet, bleibt offen. „Wichtige Reformen müssen jetzt umgesetzt werden. Die Arbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“, sagt Hannelore Loskill.
Lesermeinungen