Berlin (kobinet)
Die Parteien CDU/CSU und SPD haben einen Koalitions-vertrag gemacht.
Der Koalitions-vertrag wurde am 9. April 2025 vorgestellt.
Verena Bentele ist die Präsidentin vom VdK.
Sie sagt: Der Koalitions-vertrag ist eine große Enttäuschung für alle Menschen mit Behinderung.
Sie sagt: Private Anbieter müssen nicht barriere-frei sein.
Sie müssen auch keine kleinen Hilfen anbieten.
Diese kleinen Hilfen würden vielen Menschen helfen.
Im Koalitions-vertrag fehlen klare Maßnahmen für mehr Barriere-freiheit.
Verena Bentele sagt: Wir brauchen Taten und nicht nur Worte.
Im Koalitions-vertrag steht: Wir wollen eine inklusive Gesellschaft.
Dazu gibt es die Behinderten-rechts-konvention von den Vereinten Nationen.
Aber die Parteien müssen erklären, wie sie Teilhabe überall umsetzen wollen.
Bisher fehlt die Barriere-freiheit im Vertrag.
Das ist sehr ärgerlich.
Denn Barriere-freiheit hilft allen Menschen.
Sie hilft Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und Familien mit Kinder-wagen.
Wenn Barriere-freiheit nicht überall Pflicht ist, gibt es keine echte Teilhabe.
Inklusion ist wichtig für eine gerechte Gesellschaft.
Barriere-freiheit ist ein Menschen-recht.
Verena Bentele hat noch andere Sorgen.
Der Koalitions-vertrag kann auch in anderen Bereichen schlecht für Menschen mit Behinderung sein.
Ein Beispiel sind die Assistenz-leistungen.
Diese Leistungen helfen vielen Menschen.
Mit diesen Leistungen können sie selbst-bestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben.
Sie können ihre Freizeit selbst planen.
Sie können am sozialen Leben teilhaben.
Der Koalitions-vertrag will diese Leistungen pauschalisieren.
Das bedeutet: Alle bekommen das Gleiche.
Das ist schlecht.
Denn jeder Mensch braucht etwas anderes.
Wenn jemand viel Unterstützung braucht, muss er vielleicht in ein Wohn-heim ziehen.
Das entscheidet dann der Kosten-träger.
Unternehmen zahlen eine Ausgleichs-abgabe.
Diese Abgabe soll wieder in Werkstätten und stationäre Einrichtungen fließen.
Verena Bentele sagt: Das verstehe ich nicht.
Das Geld sollte für Inklusion im ersten Arbeits-markt verwendet werden.
Der Koalitions-vertrag will die Wochen-arbeitszeit ändern.
Das betrifft Menschen mit Behinderung im ersten Arbeits-markt.
Verena Bentele sagt: Das ist ein Angriff auf ihre Schutz-rechte.
Unregelmäßige und längere Arbeits-zeiten sind für manche Menschen mit Behinderung sehr belastend.
Der VdK fordert: Menschen mit Behinderung müssen vor dieser Arbeits-markt-reform geschützt werden.

Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet) Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist nach Ansicht der VdK Präsidentin Verena Bentele eine große Enttäuschung für alle Menschen mit Beeinträchtigungen. "Es fehlt eine dringend notwendige Verpflichtung für private Anbieter, Barrierefreiheit umzusetzen oder zumindest angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das wären kleine Maßnahmen, die das Leben so vieler Menschen direkt verbessern würden. Im Koalitionsvertrag fehlen konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Wir brauchen Taten, keine Lippenbekenntnisse."
Zwar beinhalte der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, „aber die Koalitionäre müssen auch erklären, wie sie die Teilhabe flächendeckend realisieren wollen. Bisher ist Barrierefreiheit eine Leerstelle“, sagt die VdK-Präsidentin. „Dies ist umso ärgerlicher, da eine barrierefreie Umwelt allen Menschen zugutekommt: Menschen mit Behinderung ebenso wie Seniorinnen und Senioren und Familien mit Kinderwagen. Solange Barrierefreiheit nicht in allen Bereichen verpflichtend wird, bleibt gesellschaftliche Teilhabe eine Illusion. Inklusion ist aber ein zentraler Bestandteil einer gerechten und solidarischen Gesellschaft, und Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.“
Auch in anderen Bereichen kann die Umsetzung des Koalitionsvertrags für Menschen mit Behinderung verheerende Auswirkungen haben, befürchtet Verena Bentele. „Konkret wird dies beispielsweise bei den Assistenzleistungen, die vielen Menschen ermöglichen, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben und ihre Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe selbst zu organisieren. Wenn diese Leistungen pauschalisiert werden anstatt die individuellen Bedarfe der einzelnen Menschen zugrunde zu legen, könnte ein hoher Unterstützungsbedarf dazu führen, nach der Entscheidung des Kostenträgers in eine Wohneinrichtung umziehen zu müssen. Auch dass die von Unternehmen erhobene Ausgleichsabgabe wieder in Werkstätten und stationäre Einrichtungen fließen soll, ist unbegreiflich. Das Geld sollte unbedingt für Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden.“
Ferner sei die geplante Einführung der Wochenarbeitszeit für Menschen mit Behinderung, die bereits auf dem ersten Arbeitsmarkt sind, ein Angriff auf ihre Schutzrechte. Unregelmäßige und verlängerte Tagesarbeitszeiten seien für manche Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Belastung. „Menschen mit Behinderung müssen vor dieser Arbeitsmarktreform geschützt werden“, fordert der VdK.

Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet) Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist nach Ansicht der VdK Präsidentin Verena Bentele eine große Enttäuschung für alle Menschen mit Beeinträchtigungen. "Es fehlt eine dringend notwendige Verpflichtung für private Anbieter, Barrierefreiheit umzusetzen oder zumindest angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das wären kleine Maßnahmen, die das Leben so vieler Menschen direkt verbessern würden. Im Koalitionsvertrag fehlen konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Wir brauchen Taten, keine Lippenbekenntnisse."
Zwar beinhalte der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, „aber die Koalitionäre müssen auch erklären, wie sie die Teilhabe flächendeckend realisieren wollen. Bisher ist Barrierefreiheit eine Leerstelle“, sagt die VdK-Präsidentin. „Dies ist umso ärgerlicher, da eine barrierefreie Umwelt allen Menschen zugutekommt: Menschen mit Behinderung ebenso wie Seniorinnen und Senioren und Familien mit Kinderwagen. Solange Barrierefreiheit nicht in allen Bereichen verpflichtend wird, bleibt gesellschaftliche Teilhabe eine Illusion. Inklusion ist aber ein zentraler Bestandteil einer gerechten und solidarischen Gesellschaft, und Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.“
Auch in anderen Bereichen kann die Umsetzung des Koalitionsvertrags für Menschen mit Behinderung verheerende Auswirkungen haben, befürchtet Verena Bentele. „Konkret wird dies beispielsweise bei den Assistenzleistungen, die vielen Menschen ermöglichen, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben und ihre Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe selbst zu organisieren. Wenn diese Leistungen pauschalisiert werden anstatt die individuellen Bedarfe der einzelnen Menschen zugrunde zu legen, könnte ein hoher Unterstützungsbedarf dazu führen, nach der Entscheidung des Kostenträgers in eine Wohneinrichtung umziehen zu müssen. Auch dass die von Unternehmen erhobene Ausgleichsabgabe wieder in Werkstätten und stationäre Einrichtungen fließen soll, ist unbegreiflich. Das Geld sollte unbedingt für Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden.“
Ferner sei die geplante Einführung der Wochenarbeitszeit für Menschen mit Behinderung, die bereits auf dem ersten Arbeitsmarkt sind, ein Angriff auf ihre Schutzrechte. Unregelmäßige und verlängerte Tagesarbeitszeiten seien für manche Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Belastung. „Menschen mit Behinderung müssen vor dieser Arbeitsmarktreform geschützt werden“, fordert der VdK.
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