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Viele vage Aussagen zur Inklusion im Koalitionsvertrag und wieder Geld für Werkstätten und Heime

Blick auf Reichstag über die Spree hinweg
Blick auf Reichstag über die Spree hinweg
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Der erste Blick auf den heute am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU fällt verhalten bis enttäuschend aus. Während am Anfang des Kapitels zur Inklusion die Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention hervorgehoben wird, bleiben im Folgenden viele Aussagen verhalten und vage. Nicht klar ist beispielsweise wie konsequent die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit vorgesehen ist. Beim Thema der Wiedereinführung der Förderung von Werkstätten und Wohneinrichtungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe geht es dann plötzlich sehr konkret. So die erste Bilanz von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul zur Behindertenpolitik im Koalitionsvertrag.

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU im Kapitel Arbeit und Soziales zur Inklusion von Zeile 644 bis 678 wie folgt:

„Inklusion
Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht. Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips ‚Leistung aus einer Hand‘ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.“

Link zum vollständigen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU vom 9. April 2025

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Martin
10.04.2025 07:02

Ja das Kapitel zur Inklusion die sich wie ein unverbindlicher Katalog das wünscht dir was um die Betroffenen ruhig zu stellen. Echte strukturelle Veränderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und ist vermutlich weiterhin so nicht geben steht zu befürchten. Also bleiben wir alle weiter aufgerufen dafür zu streiten! Herzliche Grüße Dr Martin Theben Berlin

Klaus K
Antwort auf  Martin
11.04.2025 10:00

Ein paar Verbindlichkeiten sind da schon erkennbar.
Was ich mir wünschen würde, wäre tatsächlich, ein Umsetzungsplan basierend auf den UN-Staatenbericht, mit festen Terminen, also ein NAP 3.0

Uwe Heineker
09.04.2025 23:06

Für Menschen mit Behinderung bedeutet dieser Vertrag weitere Ignoranz des UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung: bei der nächsten Staatenprüfung zur Umsetzung dieser Konvention wird Deutschland wohl erneut gerügt werden – so meine Vorhersehung