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Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Koalitionsvertrag

Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Blick in das Plenum des Deutschen Bundestages
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Trotz punktueller guter Ansätze, so wird er als insgesamt zu unambitioniert eingeschätzt, um die Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland umfassend und nachhaltig zu verbessern. Die Interessen der jungen Generation werden aus Sicht des Kinderhilfswerkes an vielen Stellen nicht ausreichend berücksichtigt. Demgegenüber hätten vor allem umfangreichere finanzielle Investitionen in die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum politischen Handelns der nächsten Bundesregierung gehört.

„Es ist sicherlich kein Zufall, dass das Wort Kinderrechte im Koalitionsvertrag nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. So reichen die verabredeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht aus. Die Probleme im Bereich Bildung werden nicht gelöst, hier braucht es mehr Unterstützung für die Herausforderungen in Schulen, Kitas und in der Kinder- und Jugendarbeit. Zur Stärkung der Demokratie müssen zudem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie kindgerechte gesellschaftliche Strukturen gestärkt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass im Bildungsbereich das Startchancen-Programm weiterentwickelt sowie Demokratiebildung, Medien- und Nachrichtenkompetenz gemeinsam mit den Bundesländern gestärkt werden soll. Auch das Investitionsprogramm zur Sanierung von Schulen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Zu begrüßen sind auch die angekündigte zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas sowie die bessere finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

„Die nächste Bundesregierung muss aber gezieltere Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut auf den Weg bringen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Deshalb sind die geplante Weiterentwicklung und Vereinfachung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen für Alleinerziehende Schritte in die richtige Richtung, zur Reduzierung der Kinderarmut aber bei Weitem nicht ausreichend. Es braucht demgegenüber die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte und die entsprechende Erhöhung der Grundsicherungsleistungen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden, die vorgesehenen 5 Euro sind keinesfalls ausreichend“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass der Koalitionsvertrag nicht die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

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Klaus K
09.04.2025 16:39

Ich vermute, dass da eine Fehlinterpretation des Koalitionsvertrages vorliegt ….