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BERLIN (kobinet) Nachdem die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD begonnen haben, erinnert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) - angesichts der bisher nur spärlichen Äußerungen im Sondierungspapier vom 8. März und hinsichtlich des behindertenpolitischen Handlungsbedarfes - an die mahnenden Worte des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel: "Demokratie braucht Inklusion!" Die ISL empfiehlt die Orientierung an den "Formulierungsvorschlägen für die Koalitionsvereinbarung 2025" der LIGA Selbstvertretung und mahnt, die Verhandlungen konsequent an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Das bedeutet auch, bei zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben strikt partizipativ vorzugehen.
Die ISL erinnert ganz konkret an die vier Kernbereiche der „Formulierungsvorschläge für die Koalitionsvereinbarung“:
- Die Barrierefreiheit, insbesondere die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie umfassende Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Personenbeförderung und im Gesundheitswesen
- Den Gewaltschutz, insbesondere einheitliche Gewaltschutzkonzepte für Einrichtungen der sog. Behindertenhilfe und der Verzicht auf Zwang im Psychiatriebereich
- Eine Deinstitutionalisierung, insbesondere den Abbau von Sonderstrukturen bei Arbeit, Wohnen und in der Bildung mit gezielten Maßnahme-Plänen
- Die Nicht-Diskriminierung, insbesondere die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) inklusive der Aufnahme des Diskriminierungsverbotes im Bereich von Gesundheitsdienstleistungen
Das Sondierungspapier stellt in Aussicht, die „Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich [zu] verbessern“ und verspricht die Deinstitutionalisierung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben mit Maßnahmen zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit sind erste wichtige Schritte angesprochen. Ein effektiver Gewaltschutz, die Deinstitutionalisierung in den Bereichen Wohnen und Bildung sowie die dringend notwendige Novellierung von BGG und AGG fehlen jedoch noch.
Ergänzend weist die ISL auf zwei wichtige Änderungen auf dem Weg zu einem inklusiven Gesundheitssystem hin: Die Wahlfreiheit des Wohnorts ist gerade im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege ohne Eigenanteile im SGB XI zu gewährleisten. Um jährliche untergesetzliche Sonderregelungen im Bereich des § 37 c SGB V seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses überflüssig zu machen, ist dringend eine Gesetzesanpassung notwendig.
https://sozialrecht-rosenow.de/politische-notizen/bundesteilhabegesetz/forderungen-der-bagues-februar-2025.html
Das habe ich gerade gelesen und möchte es teilen. Was viele schon ahnen, ist eher an eine Rolle Rückwärts bei den Koalitionsverhandlungen gedacht.
Wer wird sich da durchsetzen!?