
Foto: Lebenshilfe
Erlangen (kobinet) In Bayern gibt es nach Angabe des Landesverband der Lebenshilfe mit Stand 31. Dezember 2023 40 Lebenshilfe-Träger von privaten Förderschulen bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Diese haben insgesamt 45 Standorte in ganz Bayern. In der Regel bieten die Zentren zusätzlich zu den Förderschulen sogenannte Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE für Vorschulkinder) und Heilpädagogische Tagesstätten (HPT für Schülerinnen und Schüler neben und nach den Unterrichtszeiten) an. Insgesamt werden in SVE und Schulen sowie in den HPT jeweils über 6.200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterrichtet, gebildet und gefördert. Diese Zahlen gab der Landesverband Bayern der Lebenshilfe anlässlich einer Petition des Verbands, die am 13. März 2025 im Landtagsausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen behandelt werden soll, bekannt.
Schulische Bildung ist ein Menschenrecht und in Deutschland gesetzliche Pflicht. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssten daran teilhaben können. Dazu leisteten Förderschulen einen wesentlichen Beitrag, heißt es in einer Presseinformation des Landesverband der Lebenshilfe Bayern: „Deshalb fordert die Lebenshilfe in einer Petition, dass Förderschulen in Bayern dauerhaft ausreichend finanziert werden. Denn Schulen müssen den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden können“, so die Landesvorsitzende Carolina Trautner im Vorfeld der Anhörung zur Petition im Bayerischen Landtag.
Weiter heißt es vonseiten der Lebenshilfe Bayern:
„In der Petition der Lebenshilfe Bayern wird erläutert: Die im Haushalt vorgesehenen Mittel reichen nicht aus, um die bereits heute absehbar steigenden Kosten zu decken. Dabei geht es um die laufenden Kosten für den Schulaufwand also für Betrieb, Personal, Verwaltung sowie um Kosten für dringend nötige Baumaßnahmen. Das können Neubauten oder Generalsanierungen alter Gebäude sein. Fast die Hälfte der Lebenshilfe-Schulträger (17 von 40) plant aktuell solch umfangreiche Baumaßnahmen, nicht zuletzt um ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Denn laut Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) müssen Schulbauten so beschaffen und ausgestattet sein, dass ein einwandfreier Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Und genau dafür setzt sich der Lebenshilfe-Landesverband gemeinsam mit anderen Schulträger-Verbänden in Bayern ein. Die Petition der Lebenshilfe Bayern zu ‚Unzureichende Finanzierung privater Förderschulen durch den Doppelhaushalt und den Nachtragshaushalt‘ ging mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 an den Bayerischen Landtag. Sie ist auf der Website der Lebenshilfe Bayern unter Papiere zu finden.“
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