
Foto: BIZEPS Wien
Genf (kobinet) Heute, am 11. März 2025, beginnt in Genf die Anhörung des Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in Genf, bei der die Europäische Union (EU) berichten muss, wie sie ihre Verpflichtungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einhält. Darauf hat die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, in Genf das EU-Parlament vertreten wird, aufmerksam gemacht. "Wie alle anderen Vertragsstaaten muss auch die EU der UN berichten, wie sie ihren Vertagsverpflichtungen nachkommt. In den nächsten zwei Tagen werden Dialoge zwischen Beamten der Europäischen Union und einem Expertenausschuss stattfinden. Die abschließenden Bemerkungen der UN werden für April 2025 erwartet und werden wegweisend dafür sein, welche EU-Initiativen wir voranbringen wollen", erklärte Katrin Langensiepen zum anstehenden Prüfungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die Anhörung kann am 11. März 2025 ab 15:30 Uhr live mitverfolgt werden.
Link zur Live-Übertragung der Anhörung der EU am Dienstag, den 11. März 2025 ab 15:30 Uhr: https://webtv.un.org/en/asset/k14/k146hoxars
„2023 hatte mehr als jeder vierte Mensch in der EU (über 16 Jahre) eine Behinderung (26,8%). Die Europäische Kommission wurde vor kurzem massiv von NGOs und EU-Parlament dafür kritisiert, dass sie ihren Vorschlag für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm genommen hat. Seit 16 Jahren wird dieser Vorschlag im Rat blockiert – neben Italien und Tschechien, insbesondere von Deutschland“, heißt es in einer Presseinformation von Katrin Langensiepen. Die Grüne Europaabgeordnete, selbst die einzige weibliche EU-Abgeordnete mit sichtbarer Behinderung und Vorsitzende des UN-BRK Networks, vertritt das Europäische Parlament vor Ort. Sie kommentiert: „Trotz positiver EU-Initiativen wie beispielsweise dem European Accessibility Act oder der neue EU-Behindertenausweis, scheitert die EU daran, die Rechte von Menschen Behinderungen zu garantieren. In vielen Situationen werden wir weiterhin als Bürger*innen zweiter Klasse behandelt. Es fehlt immer noch ein starken legislativen EU-Rahmen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen. Umso skandalöser und peinlicher, dass die EU-Kommission vor drei Wochen den Vorschlag zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm genommen hat. Gerade Deutschland sollte die UN-Anhörungen als Weckruf nehmen, diese Blockadehaltung aufzuheben. Die EU-Kommission ihrerseits sollte die UN-Anhörung als Impuls nutzen, neue ambitionierte EU-Gesetze auf den Weg bringen.“
Gerade beim Punkt De-Institutionalisierung muss es nach Ansicht von Katrin Langensiepen vorangehen. „Statt Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen abzuschotten, muss die EU selbstbestimmtes Leben fördern. Wir brauchen einen EU-Ausstiegsplan aus veralteten Strukturen. Kein EU-Geld sollte mehr in Einrichtungen fließen. Stattdessen muss Assistenz und persönliches Budget EU-weit gefördert werden. Dafür brauchen wir eine Erweiterung der Initiativen der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2021-30. Auch Lücken in den Punkten EU-Freizügigkeit, Barrierefreiheit, Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und Schutz vor Gewalt – gerade in Bezug auf Frauen mit Behinderungen – müssen geschlossen werden. Zwangssterilisierung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen muss endlich EU-weit kriminalisiert werden. Echte EU-Freizügigkeit gilt immer noch nicht für Menschen mit Behinderungen. Mangelnde Barrierefreiheit und Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen nicht frei entscheiden können, wo sie wohnen und arbeiten möchten. Hier müssen wir bereits jetzt daran arbeiten, wie wir auf dem EU-Behindertenausweis aufbauen und das ‚AccessibleEU Centre‘ zu einer echten EU-Agentur weiterentwickeln können“, erklärte Katrin Langensiepen im Vorfeld der Prüfung der EU vor dem Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in Genf.
Link zur Presseinfo und weiteren Infos von Katrin Langensiepen
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