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Für eine gute Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe des Budget für Arbeit

Logo des Projektes Budgetkompetenz
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Foto: ISL

Berlin (kobinet) Das Netzwerk von Menschen mit Behinderungen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten (wollen) trifft sich seit fast einem Jahr regelmäßig zum Austausch und hat schon eine Reihe von Aktivitäten angeschoben. Nun wurde ein zweiter Kurzfilm des vom Projekt Budgetkompetenz unterstützten Netzwerk zum Budget für Arbeit mit dem Fokus auf die mangelnde Vermittlung behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Werkstätten für behinderte Menschen auf dem YouTube Kanal der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL veröffentlicht.

Im Netzwerk von Menschen mit Behinderungen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten (wollen) haben sich behinderte Menschen zusammengeschlossen, die inklusiv auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen. Einige von ihnen nutzen bereits ein Budget für Arbeit oder ein Budget für Ausbildung und engagieren sich in dem Selbstvertretungsnetzwerk dafür, dass noch mehr behinderte Menschen den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen“, heißt es in der Ankündigung des zweiten Kurzfilms auf YouTube.

Link zum 2. Kurzfilm zum Budget für Arbeit

Link zum 1. Kurzfilm zum Budget für Arbeit

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Ralph Milewski
28.02.2025 16:24

Wenn ein Unternehmen bis zu 75 % des Lohns erstattet bekommt, zusätzlich die Ausgleichsabgabe spart und trotzdem niemanden einstellt, ist das ein klares Zeichen:

Der Druck ist zu niedrig, und die Konsequenzen für Unternehmen sind nicht spürbar genug.
Warum funktioniert der aktuelle Anreiz nicht?

  • Die Erstattung allein reicht nicht – Unternehmen stellen Menschen mit Behinderung trotzdem nicht ein, weil sie Vorurteile oder Anpassungsängste haben.
  • Die Ausgleichsabgabe ist zu niedrig – es ist oft günstiger, einfach zu zahlen, als sich mit Inklusion auseinanderzusetzen.
  • Es gibt keine echte Verpflichtung zur Einstellung – die Entscheidung bleibt freiwillig, statt eine rechtliche Verpflichtung mit spürbaren Konsequenzen zu sein.

Was müsste passieren?

1. Die Ausgleichsabgabe muss drastisch erhöht werden
Mindestens das Bruttogehalt der unbesetzten Stelle, inkl. Sozialabgaben.
Dadurch wird das Freikaufen so teuer, dass es keine attraktive Option mehr ist.

2. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie aktiv suchen
Wer keine Person mit Behinderung einstellt, muss nachweisen, dass er ernsthafte Bemühungen unternommen hat (inklusive Stellenausschreibungen auf inklusiven Plattformen).
Sonst wird die Abgabe fällig – und zwar in voller Höhe.

3. Werkstätten müssen Vermittlung priorisieren, nicht Beschäftigung
Werkstätten haben bisher kein Interesse, Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen – sie verdienen an ihren „Beschäftigten“.

4. Eine gesetzliche Quote für erfolgreiche Vermittlungen könnte helfen.
Das Budget für Arbeit muss verpflichtender in Anspruch genommen werden
Unternehmen sollten zuerst prüfen müssen, ob ein Bewerber mit Behinderung mit Unterstützung durch das Budget für Arbeit eingestellt werden kann, bevor sie sich freikaufen können.

Fazit:

Das System ist aktuell zu lasch. Unternehmen können sich freikaufen, Werkstätten haben keinen Druck zur Vermittlung, und das Budget für Arbeit wird nicht konsequent genutzt.
Ohne eine massive Erhöhung der Ausgleichsabgabe und eine Verpflichtung zur aktiven Suche bleibt es eine reine Alibi-Maßnahme, die nur für einige wenige funktioniert.