
Foto: Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Der Bundestag hat noch vor Ende dieser Legislaturperiode das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe appelliert nun an den Bundesrat, diesem Gesetz in seiner Sitzung vom 14. Februar 2025 ebenso zuzustimmen. "Das Gesetz muss als erster Schritt kommen, auch wenn es die versprochene höhere Vergütung von 12,7 Prozent verfehlt und weiterer Verbesserungsbedarf besteht", fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Ohne das Gesetz würden Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ab 2026 auf ein Vergütungsniveau von 2019 zurückfallen, da Ende 2025 die Inflationsausgleichssonderzahlung endet.
Sollte dies geschehen, müssten Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ihre Arbeit zwangsläufig einstellen. Gerade Betreuungsvereine leisten nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe eine unverzichtbare Arbeit. Auf ihre Unterstützung, Begleitung und Beratung seien ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer dringend angewiesen. Ulla Schmidt sagte hierzu: „Diese wichtigen Strukturen dürfen nicht wegbrechen. Daher ist der Bundesrat aufgerufen, dem Gesetz zuzustimmen. Weiterhin fordern wir, dass der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz durch eine sorgfältige Analyse der Rechtswirklichkeit weiterentwickelt.“