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Aachen (kobinet) Die Zeit rückt voran und die Regelungen zur Barrierefreiheit werden Mitte diesen Jahres in einigen Bereichen in Deutschland verschärft. Dabei ist die Barrierefreiheit von Online-Shops nicht nur ein Zeichen von Nutzerfreundlichkeit, sondern wird ab Juni 2025 auch gesetzlich verpflichtend. Mit der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Betreiber von Online-Shops gefordert, digitale Hürden abzubauen. Doch wie gut sind Deutschlands Online-Händler darauf vorbereitet? Hierzu hat Buzzmatic in Zusammenarbeit mit DataPulse über 2.400 deutsche Online-Shops einer umfassenden Accessibility-Analyse unterzogen, um den Status quo zu ermitteln. Die Ergebnisse zeigen: Es gibt noch erheblichen Nachholbedarf.
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Zwei Anmerkungen: Automatische Tests sind nur eingeschränkt für diem Messung der Barrierefreiheit geeignet.
Die Website von Buzzmatic ist selbst ein Beispiel dafür, wie man es nicht macht: Eine Darstellung der Ergebnisse als Rastergrafik ohne brauchbaren Alternativtext für die besten und schlechtesten Shops, das zeigt nicht viel Verständnis für Barrierefreiheit.