
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) Der Teilhabefonds Kultur geht in Mecklenburg-Vorpommern in die zweite Förderrunde. Seit dem 1. Februar 2025 können Kulturschaffende ihre Anträge für inklusive und diverse Kulturprojekte einreichen. Die Antragsfrist geht bis zum 16.03.2025. Die Mittel im Teilhabefonds werden durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt. Inklusive Kulturprojekte bauen Barrieren in Kunst und Kultur ab. Menschen mit Behinderungen sind die Zielgruppe für die Projekte – sowohl als Publikum als auch als Kulturschaffende. Diverse Kulturprojekte sind Vorhaben, die Raum für marginalisierte Personen schaffen und im Rahmen aktiver Projektbeteiligung oder umfassender Vermittlungsarbeit Zugänge zu Kunst und Kultur öffnen, heißt es in der Ankündigung der Fördermöglichkeit.
Infos gibt’s unter [email protected] oder unter 0381 3676 53 90.
Das Dokument Kultur Inklusiv nimmt sich der wichtigen Aufgabe an, die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu analysieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Barrierefreiheit und dem Zugang zu bestehenden Kulturangeboten. Zwar wird der Begriff der Inklusion ausführlich thematisiert, doch bleibt die Perspektive stark auf eine Förderlogik beschränkt: Menschen mit Behinderungen werden primär als Zielgruppe gesehen, für die Bedingungen verbessert werden müssen – anstatt sie als selbstverständlichen Teil der Kulturlandschaft anzuerkennen.
Zentrale Kritikpunkte
Besonders kritisch: Fehlende Teilhabe von Künstlern mit Behinderung
Der wohl gravierendste Mangel des Dokuments ist die Vernachlässigung von Künstlern mit Behinderung. Während es ausführlich um den Zugang zu Kultur als Publikum geht, bleibt die Rolle von Kunstschaffenden weitgehend unbeachtet.
Fazit
Das Dokument stellt wichtige Fragen zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, bleibt jedoch in einer Förder- und Unterstützungslogik verhaftet. Besonders der Aspekt der künstlerischen Produktion wird vernachlässigt. Echte Inklusion bedeutet nicht nur, den Zugang zu bestehenden Kulturangeboten zu erleichtern, sondern auch Künstler mit Behinderung als gleichwertige Akteure in den Kulturbetrieb zu integrieren. Hier bleibt das Dokument weit hinter einem echten Inklusionsansatz zurück.