
Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) "SPD, FDP und Grüne haben sich im Bundestag auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geeinigt. Mit dem Gesetz soll die hausärztliche Versorgung gestärkt werden, außerdem wird es für viele Menschen mit Behinderungen in Zukunft deutlich leichter, ihren Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durchzusetzen." Auf dieses diese Woche im Bundestag verabschiedete Gesetz hat der Beauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel mittels eines Facebook-Posts am 31. Januar 2025 hingewiesen. "Hilfsmittel sind für viele Menschen ein unverzichtbarer Schlüssel zur Selbstständigkeit im Alltag und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Mit den beschlossenen neuen Regelungen wird es künftig für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit komplexen und mehrfachen Behinderungen einfacher sein, die benötigten Hilfsmittel zu erhalten", betonte Jürgen Dusel.
„Es gilt: Hilfsmittel werden bei der Krankenkasse beantragt und diese prüft die medizinische Notwendigkeit. Diese Überprüfung führt häufig zu unnötig langen Genehmigungs- oder nervenaufreibenden Widerspruchsverfahren. Im schlimmsten Fall werden fachärztliche Therapieentscheidungen ausgehebelt und medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt. Gerade bei Kindern kann das schwerwiegende Folgen für den weiteren Entwicklungsverlauf haben. Künftig wird nach dem GVSG gelten: Wenn ein SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder MZEB (Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen) ein Hilfsmittel empfiehlt, dann soll die Krankenkasse den Antrag grundsätzlich ohne Prüfung genehmigen, also von der medizinischen Notwendigkeit ausgehen. Wichtig: Die Empfehlung des SPZ oder MZEB soll nicht älter als 3 Wochen sein! Was noch folgen wird, ist die Behandlung des Gesetzes im Bundesrat, das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig seitens der Länder. Auch wenn der Weg zu echter Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung weiter lang ist: Wir applaudieren zu diesem wichtigen Schritt“, schreibt Jürgen Dusel auf Facebook.
Ich habe beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht:
Was möchte ich mit der Petition erreichen?
Ich möchte eine Änderung des Änderungsantrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu § 33 Absatz 5c SGB V erreichen: die Erforderlichkeit der Behandlung in einem SPZ (Sozialpädiatrische Zentrum) bzw. MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung) soll gestrichen werden. Stattdessen soll das Hilfsmittel auch von niedergelassenen Ärzten verordnet werden können, so diese die Erforderlichkeit für den Patienten erkennen.
Begründung:
Die Beschränkung auf die speziellen Behandlungszentren – SPZ und MZEB – bedeutet für die, das Hilfsmittel benötigenden Menschen mit Behinderung, eine unzumutbare Härte, weil eine Behandlungstermin nach Kontaktaufnahme mit dem SPZ oder MZEB, aufgrund der Überlastung dieser medizinischen Zentren, i.d.R. erst nach 12 bis 18 Monaten erfolgt. Bei den Betroffenen verschlimmert sich die Behinderung oder endet schlimmstenfalls tödlich.
Die Änderung in § 33 Abs. 5 SGB V ist dringend notwendig, da nach § 33 Absatz 5b SGB V der Medizinische Dienst (MD), der die Betroffenen gar nicht kennt, ausschließlich nach Aktenlage über die Erforderlichkeit des Hilfsmittels entscheidet. I.d.R. tut der MD dies zugunsten der Krankenversicherung. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Die verordnenden niedergelassenen Ärzte, die den betroffenen Menschen besser kennen als der MD, werden übergangen. Schlimm ist in § 33 Abs 5c SGB V die Verpflichtung der Konsultation von spezialisierten Fachzentren, konkret SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung), da es hier ca. 12 – 18 Monate dauert, bis man einen Behandlungstermin hat. Schlimmstenfalls ist die betroffene Person bis dahin tot. Auf jeden Fall verschlimmert sich die Behinderung.
Link zur Petition?
Die wird noch von der Verwaltung des Deutschen Bundestages genehmigt. Die Dame meinte, dass die Veröffentlichung noch etwa 3 Wochen dauert!
Parallel sollten dann aber auch die MZEBs ausgebaut werden.
Auch bei den MZEBs gibt es bereits sehr lange Wartezeiten – bereits bis zur Erstvorstellung.
und die SPZs sollten ausgebaut werden. Wartezeiten gegenwärtig 12 bis 18 Monate
Mit dem neuen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen Hilfsmittel schneller und einfacher genehmigt werden – allerdings nur, wenn sie von einem MZEB (Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen) oder einem SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) empfohlen werden. Für Facharztverordnungen bleibt hingegen alles beim Alten, was bedeutet, dass Krankenkassen diese weiterhin prüfen und ablehnen können.
Massiver Andrang auf MZEBs unausweichlich
Da eine MZEB-Empfehlung nun automatisch zur Genehmigung führt, ist es absehbar, dass immer mehr Menschen versuchen werden, ihre Verordnung über ein MZEB zu erhalten, anstatt sich der Willkür der Krankenkassen auszusetzen. Die Folge:
Entfernungen machen das Gesetz für viele unpraktikabel
Ein weiteres großes Problem: MZEBs gibt es nur an wenigen Standorten – vor allem in Ballungsgebieten. Wer in ländlichen Regionen lebt, muss oft 100 km oder mehr zurücklegen, um eine solche Einrichtung zu erreichen.
Fazit: Gesetz verlagert das Problem, statt es zu lösen
Anstatt wirklich Bürokratie abzubauen, wurde nur eine neue Hürde eingeführt:
Das Gesetz schafft also keine echte Gleichstellung, sondern bevorzugt eine bestimmte Patientengruppe – während andere weiterhin kämpfen müssen. Ein echter Fortschritt wäre gewesen, fachärztliche Verordnungen grundsätzlich verbindlicher zu machen, unabhängig davon, ob sie von einem MZEB oder einem anderen Spezialisten ausgestellt werden.