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Berlin (kobinet) Während der öffentliche Fokus der Bundestagssitzung vom 31. Januar 2025 auf der Debatte und Abstimmung zum Gesetzentwurf der CDU/CSU Fraktion zur Asylpolitik lag, hat der Deutsche Bundestag mit dem Gewalthilfegesetz zum Schutz von Frauen einer wichtigen Initiative zugestimmt. Darauf macht VdK-Präsidentin Verena Bentele aufmerksam und betonte: "Ich bin froh, dass so viele demokratische Fraktionen dem Gewalthilfegesetz gemeinsam zugestimmt haben. Das zeigt, Kompromisse und einvernehmliche Beschlüsse in der demokratischen Mitte sind möglich und der richtige Weg. Jetzt ist es am Bundesrat, das dringend notwendige Hilfesystem für betroffene Mädchen und Frauen schnellstmöglich zu beschließen. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar. Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist unzureichend. Das soll das Gesetz nun ändern."
„Das Gesetz allein wird jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordert daher ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt. Vor allem die Finanzierung des Hilfesystems muss nach Ansicht des VdK dringend verbessert werden. Das ist für die Verwirklichung des im Gewalthilfegesetzes festgeschriebenen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich“, so Verena Bentele.
Link zum Abstimmungsverhalten und zu den Drucksachen zu den Gesetzesänderungen
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