
Foto: Zahnärztliche Mitteilungen/sth
BERLIN (kobinet) Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde von Special Olympics Deutschland (SOD) als Preisträger des Golisano Health Leadership Award 2024 ausgewählt wurde. Diese Auszeichnung stellt die höchste Anerkennung dar, welche die Special Olympics an Gesundheitspartner und Einzelpersonen vergibt, die sich herausragend für die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung einsetzen.
Die Bundeszahnärztekammer engagiert sich seit vielen Jahren sowohl gesundheitspolitisch als auch gesellschaftlich für die Verbesserung der Mundgesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung. Besonders hervorzuheben ist das außergewöhnliche Engagement der BZÄK, die seit 2010 das Zahn- und Mundgesundheitsprogramm Special Smiles® unterstützt. Durch diese Initiative wird maßgeblich ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sport und sozialer Teilhabe für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gefördert..
In den letzten Jahren sind zahlreiche regionale Kooperationen zwischen Landeszahnärztekammern und den Landesverbänden von Special Olympics entstanden. Dabei konnten viele Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Angebote in 12 Special Olympics Landesverbänden gewonnen werden. In den vergangenen 10 Jahren wurden so bei 10 Nationalen Spielen und 66 Landesspielen über 10.600 Untersuchungen und Beratungen durchgeführt.
Sven Albrecht, der Bundesgeschäftsführer Special Olympics Deutschland erklärte zu dieser Auszeichnung: „Die Auszeichnung der Bundeszahnärztekammer mit dem Golisano Health Leadership Award ist eine verdiente Anerkennung für ihren kontinuierlichen Einsatz, die Mundgesundheit von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu verbessern. Ihr Engagement ist ein herausragendes Beispiel für die wichtige Rolle, die Gesundheitspartner in der Unterstützung für die Entwicklung eines inklusiven Gesundheitssystems spielen“.
Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung – ein ungelöstes Problem
Die Auszeichnung der Bundeszahnärztekammer durch Special Olympics Deutschland für ihr Engagement in der Mundgesundheit von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung mag gut gemeint sein, lenkt aber vom eigentlichen Problem ab: Menschen mit Behinderungen haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Während Programme wie Special Smiles® gelobt werden, bleibt die fehlende Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen völlig unbeachtet. Ich selbst musste meinen Zahnarzt wechseln, nachdem ich auf einen E-Rollstuhl angewiesen war, weil die Praxis nicht barrierefrei war. Heute muss ich über 20 Kilometer zu meinem Zahnarzt fahren – im Notfall sind es sogar bis zu 60 Kilometer zum zahnärztlichen Notdienst. Und ob die Notdienstpraxis dann überhaupt barrierefrei ist, ist auch unbekannt.
Das ist kein Einzelfall. Viele Menschen im Rollstuhl müssen weite Strecken zurücklegen, um eine geeignete Zahnarztpraxis zu finden. Und im Notfall? Ein barrierefreier zahnärztlicher Notdienst ist reine Glückssache. Wer in einer medizinischen Notsituation erst einmal herausfinden muss, ob er überhaupt behandelt werden kann, ist strukturell benachteiligt.
Statt Preise für besonderes Engagement zu vergeben, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben, die eine wohnortnahe und uneingeschränkte Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen. Es ist ein Armutszeugnis, dass Menschen mit Behinderung immer noch auf Sonderlösungen angewiesen sind. Solange Barrierefreiheit nicht zur selbstverständlichen Voraussetzung wird, bleibt echte Inklusion eine leere Floskel.