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Gewährung von Leistungen für behinderte Menschen nicht einschränken

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland Nordrhein-Westfalen (SoVD NRW) warnt eindringlich davor, die Gewährung von Leistungen für behinderte Menschen aufgrund knapper öffentlicher Kassen einzuschränken. Anlass ist der Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest aufstellen", der heute, am 30. Januar 2025, im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen werden soll.

„Leistungen für behinderte Menschen müssen den Bedarf dieser Menschen decken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Wenn dieser Anspruch, eine bedarfsdeckende Leistungsgewährung, aus finanziellen Gründen infrage gestellt wird, dann schrillen bei uns alle Alarmglocken“, warnt Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW. Der Verband fordert die Landesregierung und den Landtag daher auf, alles in ihrem Rahmen Mögliche zu tun, um sicherzustellen, dass alle Menschen mit Behinderung – unabhängig davon, wo sie leben – die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. „Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben darf nicht von finanziellen Engpässen abhängen“, so der Landesvorsitzende weiter.

Link zum Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest aufstellen“:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12563.pdf

Lesermeinungen

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AnnaLutz
31.01.2025 09:50

Ich sehe und verstehe die Probleme der Eingliederungshilfe nicht. Was man auch hier liest, fließt das Geld weiter in Sonderstrukturen.
Diese werden sogar unterstützt, obwohl sie teilweise viel teurer sind. Wir begleiten einen Menschen mit schwerer Beeinträchtigung als sogenannte „Gastfamilie „. Er hat eine eigene Wohnung in unserem Haus. Bei diesem sozialräumlich orientierten und sehr viel günstigeren Angebot für den Kostenträger LVR wird dennoch ständig versucht zu sparen. Mit unserer finanziellen Unterstützung (Anwaltskosten) laufen deshalb 2 Klagen gegen den LVR.
Der sogenannte „gesunde Menschenverstand “ und Pragmatismus scheint doch abhanden gekommen zu sein.

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