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Menschen mit Behinderungen waren die ersten Opfer

Zwei Männer in dunkler Kleidung an einer Gedenktafel auf der ein Kranz liegt
Wilfried Oellers und Hubert Hüppe MdB werde am 29. Januar einen Kranz im Gedenken an die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen an der Gedenkstätte in der Berliner Tiergartenstraße 4 niederlegen.
Foto: René Golz

BERLIN (kobinet) Behinderte und kranke Menschen waren die ersten Opfer des Nazi-Regimes, die organisiert massenhaft ermordet worden sind. Neben den schätzungsweise 300.000 sogenannten „Euthanasie“-Morden wurden 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Dennoch wurden sie nach dem Krieg als Opfer zweiter Klasse behandelt und sind oft als Opfergruppe in Vergessenheit geraten. Anlässlich des nationalen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erinnert der Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, an die „Aktion T4″, die in der Tiergartenstraße 4 ihren Anfang nahm, wo das NS-Vernichtungsprogramm an behinderten und kranken Menschen geplant und organisiert wurde:

Hubert Hüppe erinnert daran, dass es Kern der „Euthanasieideologie“ war, es gäbe Menschen, deren Leben und Existenz ein Ballast für Staat und Gesellschaft ist. Entschuldigt und begründet wurde es damit, dass es Leben gäbe, welches nicht wert sei, gelebt zu werden.

Hüppe weiter: „Erschreckend ist die Beteiligung von Ärzten, Pflegepersonal und Einrichtungen der Behindertenhilfe an der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Viele dieser Täter, insbesondere Mediziner, die Menschen mit Behinderungen und Kranke für medizinische Experimente missbrauchten, erfuhren entweder keine oder nur sehr milde Konsequenzen. Erschütternd ist zudem, dass nicht wenige von ihnen nach der Zeit des Nationalsozialismus weiterhin Karriere machen konnten und sogar staatliche Ehrungen empfingen. Menschen mit Behinderungen wurden nach 1945 wieder in Einrichtungen untergebracht, aus denen vorher Menschen deportiert oder in denen sie sogar getötet wurden.“

Dazu kommt, dass die massenhafte Ermordung von behinderten und kranken Menschen bis heute kaum aufgearbeitet worden ist und sowohl Überlebende als auch Angehörige in Fragen der Entschädigungen benachteiligt worden sind. Indem Zusammenhang fordert Hubert  Hüppe: „Es ist richtig und längst überfällig, dass am 30. Januar die letzte und abschließende Beratung des fraktionsübergreifenden Antrags zum Gedenken der Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen im Deutschen Bundestag stattfindet.“