
Foto: Aktion Mensch
Köln (kobinet) REHADAT hat nun in 13. Auflage das Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland mit der Beschreibung ihrer Angebote herausgegeben. Es umfasst 603 Seiten, ist nach Bundesländern gegliedert und innerhalb der Bundesländer nach Postleitzahlen. Ferner steht eine Branchensuche zur Verfügung. Das Verzeichnis umfasst 1.036 Inklusions- und Inklusionsabteilungen. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam.
REHADAT-Verzeichnis 2024 der Inklusionsbetriebe
Bericht von Henry Spradau
REHADAT ist ein 1989 eingeführtes, zentrales und unabhängiges Informationssystem zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Es wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert; Träger ist das Institut der deutschen Wirtschaft eV. REHADAT bietet barrierefrei und unentgeltlich verschiedene Internetportale zu unterschiedlichen Themen an. Die Informationen richten sich an alle Betroffenen und mit dem Thema „berufliche Teilhabe“ Befassten. REHADAT hat nun in 13. Auflage das Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland mit der Beschreibung ihrer Angebote herausgegeben. Es umfasst 603 Seiten, ist nach Bundesländern gegliedert und innerhalb der Bundesländer nach Postleitzahlen. Ferner steht eine Branchensuche zur Verfügung. Das Verzeichnis umfasst 1.036 Inklusions- und Inklusionsabteilungen.
Inklusionsbetriebe/-firmen haben den besonderen sozialen Auftrag, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit sehr viel höher als in anderen Unternehmen. Sie bieten Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung an und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zu den Zielgruppen gehören Menschen mit Schwerbehinderung, deren Eingliederung in den sonstigen allgemeinen Arbeitsmarkt auf Schwierigkeiten stößt. Gründe dafür können die Art und Schwere der Behinderung sein sowie zusätzliche Umstände, wie z.B. Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifizierung. Inklusionsbetriebe haben Anspruch auf finanzielle Hilfen wie Investitions- und Personalkostenzuschüsse.
Beratung zur Förderung und Gründung von Inklusionsbetrieben leisten die Integrationsämter (www.integrationsaemter.de), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, bag if (www.bag-if.de) und die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte, FAF gGmbH (www.faf-gmbh.de). Rechtlich geregelt sind die Inklusionsbetriebe und ihre Fördermöglichkeiten im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Das Verzeichnis ist unter folgendem Link aufrufbar: