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Pflegebegutachtungen auch per Videotelefonie

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Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Der Medizinische Dienst Bund teilte mit, dass Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nun auch per Videotelefonie möglich sind, neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews. Die Grundlagen hierfür wurden 2024 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - § 142a SGB XI) geschaffen. Näheres zu den Voraussetzungen regeln die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches des MD Bund, die am 26.9.2024 in Kraft getreten sind. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam.

Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie

Bericht von Henry Spradau

Der Medizinische Dienst (MD) Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Träger sind die Medizinischen Dienste in den Ländern. Er koordiniert die Zusammenarbeit dieser Dienste, erarbeitet Richtlinien für ihre Tätigkeit und berät die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Er ist Rechtsnachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Der MD Bund teilte mit, dass Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nun auch per Videotelefonie möglich sind, neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews. Die Grundlagen hierfür wurden 2024 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – § 142a SGB XI) geschaffen. Näheres zu den Voraussetzungen regeln die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches des MD Bund, die am 26.9.2024 in Kraft getreten sind.

Danach kann Videotelefonie grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen Begutachtungen auch schon durch Telefoninterviews möglich waren. Dies gilt in erster Linie bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen. Die MD können auf diesem Weg qualitativ hochwertig den steigenden Begutachtungszahlen gerecht zu werden, um den Versicherten möglichst zeitnah den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Aufgrund der Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Pflegeversicherung und des demografischen Wandels ist die Zahl der Pflegebegutachtungen von 1,8 Millionen 2017 auf 2,88 Millionen 2023 angestiegen. Mit weiter anwachsenden Begutachtungszahlen ist zu rechnen. Vorteile können sich auch für An- und Zugehörige ergeben, die beim Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können.

Die Erfahrungen mit der neuen Form der Videobegutachtungen werden in einem vom GKV-Spitzenverband finanzierten Projekt der Universität Bremen untersucht, das bis Ende März 2026 läuft.