Berlin (kobinet) "Assistenzhunde müssen ab dem 1. Januar 2025 sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, wenn Sie Ihre Zutrittsrechte nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) in Anspruch nehmen wollen. Ein Assistenzhund, der das Abzeichen trägt, kann auch problemlos ins Geschäft oder ins Kino mitgenommen werden!" Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. "Wie das Abzeichen aussieht, ist in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) festgelegt. Möchten oder können Sie Ihren Assistenzhund nicht sichtbar kennzeichnen, können Sie stattdessen einen Assistenzhundeausweis mitführen."
Und weiter heißt es im Facebook-Post von Jürgen Dusel: „Sie haben Abzeichen und Ausweis noch nicht beantragt? In der Regel sind dafür die Versorgungs-, Gesundheits- und Sozialämter der Bundesländer zuständig. Eine Übersicht des BMAS über die zuständigen Stellen finden Sie hier: https://www.bmas.de/…/assistenzhunde-uebersicht… Übrigens: Ist Ihr Assistenzhund als Hilfsmittel anerkannt, zum Beispiel als Blindenführhund, ist der Antrag stark vereinfacht. Aber auch diese Hunde brauchen das Abzeichen oder den Ausweis!“