BERLIN (kobinet) Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz sollte dringend novelliert werden - darüber sind sich augenscheinlich alle Beteiligten einig. Es ist zudem auch nicht so, dass dafür überhaupt nichts passiert. Es gibt mehrere Modellvorhaben dazu, wie das mit welchen Schwerpunkten geschehen sollte. Seit dem Jahr 2009 wurden mehrere Berichten der beteiligten Hochschulen über die Ergebnisse dieser Modellvorhaben vorgelegt und es gibt eine Zusage der SPD-Fraktion in der Bundestagsdebatte am 18.Oktober 2023, dass Minister Karl Lauterbach (SPD) in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der 2025 in Kraft treten wird. Dieser hat jedoch weiterhin noch immer die Form eines Referentenentwurf und befindet sich innerhalb der Bundesregierung in Abstimmung. Damit wird nun auch auf absehbare Zeit nicht die überfällige Novellierung des Gesetzes stattfinden.
Die Gruppe der Partei „DIE LINKR“ hat jetzt mit einer Kleinen Anfrage in der Sache noch einmal nachgefragt und Bestätigungen für die bisher geleistete Arbeit erhalten:
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aber auch Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister (Berufe in der Physiotherapie) leisten als kompetente Heilmittelerbringende einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im Bereich der Erhaltung, Förderung, Wiederherstellung und Verbesserung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Bewegungsapparates und können dadurch die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten steigern.
- Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG). Dieses stammt aus dem Jahr 1994 und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung.
- Ein – zwischenzeitlich weiterentwickelter – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG), mit dem Ziel, die Berufe in der Physiotherapie attraktiver zu gestalten sowie zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und die Qualität der Ausbildung zu verbessern, befindet sich seit längerer Zeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Wen wundert es, dass der Vorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, Sören Pellmann, dazu formuliert: „Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung feststellt, dass das aus dem Jahr 1994 stammende Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung entspricht. Um so unverständlicher bleibt für mich, dass trotz zahlreichen Modellvorhaben seit dem Jahr 2009, trotz mehreren Berichten der beteiligten Hochschulen über die Ergebnisse dieser Modellvorhaben und der Zusage der SPD-Fraktion in der Bundestagsdebatte am 18.10.2023, dass Minister Karl Lauterbach (SPD) in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der 2025 in Kraft treten wird, sich noch immer ein Referentenentwurf (!) innerhalb der Bundesregierung in Abstimmung befinden soll. Damit wird nun auch auf absehbare Zeit nicht die überfällige Novellierung des Gesetzes stattfinden. Leidtragende für dieses Versagen des Gesundheitsministers sind die tätigen und angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie weitere in dem Bereich Berufstätige und vor allem die Patientinnen und Patienten, darunter viele Menschen mit Behinderungen“.