Berlin (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat 2024 Empfehlungen zur Umsetzung von § 17 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) herausgegeben. Anlass dazu war die Tatsache, dass die Gruppe der älteren Menschen stetig wächst. Darauf weist Henry Spradau in einem Beitrag hin, den er den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Altenhilfe
Beitrag von Henry Spradau
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat im Jahre 2024 Empfehlungen zur Umsetzung von § 17 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) herausgegeben. Anlass dazu war die Tatsache, dass die Gruppe der älteren Menschen stetig wächst. Derzeit ist mehr als jede bzw. jeder Vierte in Deutschland 60 Jahre und älter; 2035 wird jede bzw. jeder Vierte im Rentenalter sein. Aktuellen Prognosen zufolge wird ab 2040 die Zahl der Menschen ab 80 Jahren und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf stark ansteigen. Die wachsende Zahl älterer Menschen und die Ausdehnung dieser Lebensphase ist als eine Chance zu sehen, vom Erfahrungswissen der älteren Menschen zu profitieren und das starke bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen als wichtigen Beitrag für die Gesellschaft anzunehmen. Andererseits ergeben sich aus steigendem Alter auch besondere Unterstützungsbedarfe.
Eine wichtige Grundlage zur Bereitstellung der erforderlichen Voraussetzungen stellen die Regelungen zur Altenhilfe in § 71 SGB XII dar; dort werden als Ziele definiert
- Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern
- älteren Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen
- ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Einzubeziehen sind besonders auch ältere Menschen mit Migrationserfahrungen, mit besonderem Pflegebedarf und mit Behinderungen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins richten sich vorrangig an die Träger der Sozialhilfe, die Landesgesetzgeber, an die Planer/innen und Entscheider/innen in den Städten und Gemeinden, aber auch an Sozial- und Wohlfahrtsverbände und andere private und religiöse Organisationen, die Angebote für ältere Menschen planen und bereithalten. Und schließlich sollen mit den Empfehlungen auch Seniorenvertretungen und Interessenvertretungen unterstützt werden.
Das Papier ist unter folgendem Link aufrufbar: