DRESDEN (kobinet) Der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte (LAG-B) des Freistaates Sachsen haben gemeinsam mit dem Landesinklusionsbeauftragten ein sechsseitiges Positionspapier mit 58 Forderungen in elf Politikfeldern erarbeitet und es in den Prozess der Koalitionsverhandlungen eingebracht. "Im Koalitionsvertrag für die Staatsregierung muss die umfassende selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe der rund 800.000 Menschen mit Behinderungen in Sachsen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. In allen Bereichen, die von Sondersystemen geprägt sind, müssen im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts bedarfsgerechte Alternativen verfügbar sein," beschreibt der Landesinklusionsbeauftragte des Freistaates Sachsen, Michael Welsch, das Anliegen dieses Positionspapiers.
Der Vorsitzender des Landesbeirats, Ralph Beckert ergänzte diese Feststellung mit den Worten: „Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Landesbehindertengleichstellungsrechts auf die kommunale Ebene, wie es in allen anderen Bundesländern bereits Praxis ist. Inklusion und Barrierefreiheit können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Vorgaben dazu gesamtgesellschaftlich gelten.“
Dem stimmt Elvira Mirle, die Inklusionsbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz und Vertreterin der LAG der kommunalen Behindertenbeauftragten, ausdrücklich zu: „Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den Landkreisen und Kommunen so zu gestalten, dass eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in ihrem Lebensraum immer besser möglich wird, bedarf unbedingt der Unterstützung durch den Freistaat Sachsen mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.“
Zentrale Forderungen des Positionspapiers sind außerdem insbesondere:
- Die Errichtung eines unabhängigen Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit
- Die Einbettung inklusionsbezogener Inhalte in allen relevanten Studien- und Prüfungsordnungen der Sächsischen Hochschulen
- Die Verankerung des Leitprinzips Inklusion als Förderziel in allen Förderrichtlinien des Landes
- Die Anpassung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften, so dass im Wohnungsneubau barrierefreies Bauen auch für Rollstuhlnutzung verbindlich geregelt wird
- Die Sicherstellung der inklusiven Unterrichtung dahingehend, dass in jedem Kooperationsverbund in jeder Schulart Bildungsangebote in allen Förderschwerpunkten erfolgen
- Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei Neuzulassung, Übernahmen und Umbau von Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen bei gleichzeitiger staatlicher Förderung.
- Die Überführung der Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (Projekt »KogGE«) in eine auf Dauer angelegte unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle
- Die Förderung der Inklusion im organisierten Sport einschließlich des Einsatzes von Inklusionscoaches und Sicherung einer nachhaltigen Wirkung der Special Olympics World Games Berlin 2023 durch eine Verstetigung der entsprechenden Strukturen auf Landesebene.
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