Magdeburg (kobinet) Mit einem offenen Brief hat sich der Stammtisch "Selbstbestimmt leben Magdeburg“ an die Öffentlichkeit gewandt. Aufgrund der Misere, dass das Persönliche Budget in Sachsen-Anhalt schlecht bis gar nicht umgesetzt wird, hatte der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Walbrach am 18. November 2024 zu einem Fachgespräch zum Thema Persönliches Budget im Arbeitgebermodell eingeladen. Das Fachgespräch wird vom Stammtisch im Hinblick auf das Agieren der Vertreter*innen des Sozialministeriums und der Sozialagentur Sachsen-Anhalt als Farce betrachtet, wie aus dem offenen Brief hervorgeht. Die Mitglieder des Stammtisch betonen, dass man in Sachsen-Anhalt noch weit von einer Diskussion auf Augenhöhe entfernt sei. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten den offenen Brief des Stammtisch Selbstbestimmt leben Magdeburg.
Offener Brief des Stammtisch Selbstbestimmt leben Magdeburg
Sehr geehrte Frau Ministerin Grimm-Benne,
im letzten Jahr hat sich in Magdeburg eine Gruppe unter der Bezeichnung „Stammtisch Selbstbestimmt leben MD“ gegründet. Die Mitglieder dieser Gruppe sind ausschließlich Arbeitgeber*innen im Persönlichen Budget, welche Sozialleistungen vom Land Sachsen-Anhalt erhalten oder denen diese Form der Leistungserbringung durch die Verwaltung versagt wird. Mit der Veröffentlichung der Zeitschrift „normal“ 2/2024 des Behindertenbeirats des Landes Sachsen-Anhalt haben wir von dem Fachgespräch am 18.11.2024 zum Persönlichen Budget im Arbeitgebermodell erfahren. Das Interesse an dieser Veranstaltung war für die Mitglieder des Stammtisches entsprechend groß, sodass sich sechs Mitglieder angemeldet haben und auch anwesend waren.
Der Einladung konnte man entnehmen, dass es um Bilanzen, Bestandsaufnahmen sowie positive und kritische Reflektionen zum Persönlichen Budget im Arbeitgebermodell gehen sollte. Zeit für Fragen und Hinweise, eine inklusive Diskussion sowie ein Ausblick sollten die Veranstaltung abrunden. Im Ergebnis der Veranstaltung stellten die Stammtisch-Mitglieder fest, dass vermeintlich zwingende Rechtsgrundlagen durch die Sozialagentur und Ihr Haus mittlerweile in Endlosschleife vorgetragen wurden und man nicht einmal ansatzweise beabsichtigt, die „gelebte Praxis“ im Sinne der Umsetzbarkeit für alle zu überdenken bzw. zu ändern.
In einem Vortrag von Herrn Flach-Bulwan (Pfeiffersche Stiftungen) wurde die Diskrepanz zwischen der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung, den Zusicherungen der Landesregierung und dem Handeln des Trägers der Eingliederungshilfe anhand von Beispielen dargestellt. Argumente von Betroffenen, dem Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Flach-Bulwan, oder RA Kim Lippe (BundesarbeitsgemeinschaM Persönliches Budget) wurden weder vom Gastgeber, Herrn Hutsch, noch von der amwesenden Direktorin der Sozialagentur fachlich entgegengenommen und gewertet. Fragen der Beteiligten konnten darüber hinaus weder von Herrn Hutsch noch von Frau Turré beantwortet werden. Auch weiteren Wortmeldungen, deren Inhalte u. a. die Unangemessenheit des geforderten Aufwands bei der Nachweisführung, die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts bezüglich der selbstbestimmten Lebensführung, die Verständigung auf Augenhöhe sowie die Akzeptanz des Rechtsanspruchs bzw. Rechtsschutzes betrafen, ließen eine Resistenz und Uneinsichtigkeit erkennen. Die Argumente der Anwesenden wurden mit abweisenden Mimiken und Gesten der Ministeriums- und Verwaltungsvertreter kommentiert.
Es wurde auch festgestellt, dass die Direktorin immer wieder ein Gesprächsangebot ankündigte, jedoch zu keinem Zeitpunkt – auch nicht auf Nachfrage – erklären konnte, mit wem die Betroffenen ins Gespräch kommen sollen und mit welchem Ziel. Besonders fiel den Mitgliedern des Stammtisches auf, dass die durchaus ruhige Diskussion von Herrn Hutsch offensichtlich mehrfach anders wahrgenommen wurde. Er sprach von fehlender Sachlichkeit und verbat sich Emotionen und Polemik. Besonders schockierend war sein ausgesprochenes Verbot an die Beteiligten, Presse und Fernsehen einzuschalten.
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Arbeitgebermodell in unserem Land bedarf zwingend einer Novellierung. Diese Form der selbstbestimmten Lebensführung muss für alle Menschen zugänglich und machbar sein. Die Forderung des am 03.10.2023 veröffentlichten Staatenberichts des UN-Fachausschusses, „die Verwendung Persönlicher Budgets weniger komplex zu gestalten“, darf nicht ignoriert werden. Wir fordern Sie unverzüglich dazu auf, die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz in Sachsen-Anhalt zu beachten und umzusetzen. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Betroffenen aufgrund der abwertenden und diskriminierenden Haltung der Verwaltung gegenüber Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen ständig dazu genötigt werden, den Klageweg beschreiten zu müssen.
Im Autrag aller Mitglieder
Ursula Beckmann
Leiterin des Stammtisches
Lesermeinungen