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Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kleve

Sharepic zur Anfrage zum BFSG der Grünen im Kreis Kleve
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Foto: omp

Kleve (kobinet) Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2025, das vor allem die Barrierefreiheit im digitalen Bereich verbessern soll, wirft bereits seine Schatten voraus, so dass sich verschiedene Akteur*innen mittlerweile intensiver damit beschäftigen, was sie konkret tun müssen. Für die Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation des Kreis Kleve, die heute am 5. November 2024 stattfindet, hat daher die Grünen im Kreisverband Kleve eine Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gestellt.

„Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz gilt ab 28.06.2025 und soll die Nutzbarkeit von Online-Leistungen von Wirtschaftsunternehmen und der öffentlichen Hand für Nicht-Deutschsprachler und Personen mit Einschränkungen verbessern. Damit soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser Personengruppen gestärkt werden. Für Einrichtungen der öffentlichen Hand bedeuten verbesserte Online-Leistungen zugleich aber auch geringere Personalkosten und eine höhere Effizienz in den Verwaltungsprozessen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb großes Interesse, dass die Qualitätsanforderungen an die Online-Leistungen der Kreisverwaltung Kleve mit Sorgfalt und einer angemessenen Planung umgesetzt werden und bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen“, heißt es in der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.

Bezüglich der Gesamtkosten und des Personalaufwands fragen die Grünen beispielsweise:

  1. Mit welchen Kosten für die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz ab dem 28.06.2025 ergeben, rechnet die Kreisverwaltung (kurz: KV) insgesamt?
  2. Welcher Anteil dieser Kosten ergibt sich durch Rechnungen externer Dienstleister und welcher Kostenanteil ergibt sich durch internen Personalaufwand? Mit wieviel Personentagen internen Aufwand rechnen Sie?
  3. Ist geplant, neben dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) weitere externe Dienstleister zu beauftragen? Nach welchen Kriterien sollen diese Dienstleister ausgewählt werden?

Link zur vollständigen Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Kreis Kleve