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Landesbehindertenbeauftrage rügt mangelnde Barrierefreiheit der BVG-Fahrinfo-App

Blick über die Spree auf dern Berliner Hauptbahnhof
Berlin - Hauptbahnhof
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat dem Berliner Senat heute einen anlassbezogenen Verstößebericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, vorgelegt. Dieser Verstößebericht befasst sich mit der mangelhaften Barrierefreiheit der Fahrinfo-App der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Mängel gibt es unter anderem bei den Alternativtexten, den Kontrasten und der Sprachausgabe.

Mit Veröffentlichung der nicht barrierefreien Fahrinfo-App hat die BVG gegen die im Nahverkehrsplan konkretisierten Vorgaben aus Personenbeförderungsgesetz, Berliner Mobilitätsgesetz und Landesgleichberechtigungsgesetz verstoßen, zu deren Umsetzung sie sich im Verkehrsvertrag verpflichtet hat. Zudem hat sie die Vorgaben des Verkehrsvertrags zur erforderlichen Abstimmung und Einbeziehung der Landesbeauftragten missachtet und die Landesbeauftragte darüber hinaus unzureichend informiert.

Die Landesbehindertenbeauftrage Christine Braunert-Rümenapf stellt zu diesem Bericht fest: „Mit ihren umfangreichen Funktionen ist die Fahrinfo-App der BVG der zentrale Baustein in der digitalen Fahrgastinformation für Routenplanung, Ticketkauf und Fahrplanauskünfte in Echtzeit. Die Nutzungseinschränkungen gefährden das sozialpolitische Ziel, dass Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs selbstständig genutzt werden können. Angesichts des Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderungen halte ich eine ressortübergreifende Strategie für erforderlich, welche selbstbestimmte Mobilität als soziales Menschenrecht versteht.“

Nach § 24 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) kann die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen einen „Bericht über Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen“ nutzen, um auch außerhalb des üblichen Berichtszeitraums von zwei Jahren auf besondere Pflichtverletzungen aufmerksam zu machen.

Der vorgelegte Verstößebericht kann hier heruntergeladen werden.

Lesermeinungen

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Perry Walczok
31.10.2024 10:55

Der NASA und anderen vergleichbaren Institutionen kann man getrost empfehlen, ihre Mondfahrzeuge in Berlin einzusetzen. Erstens gleichen die meisten Straßen und Bürgersteige in Berlin ohnehin einer Mondlandschaft und anderseits würden sie viel Geld einsparen welches für wichtigere Dinge dringender gebraucht wird.